Doppelte EntlastungWer die Energiepauschale sogar zwei Mal ausgezahlt bekommt
Viele Beschäftigte dürften sich bereits über die 300 Euro Energiepreispauschale gefreut haben, die ihnen ihr Arbeitgeber ausbezahlt hat. Rentnerinnen und Rentnern wird diese staatliche Zuwendung erst im Dezember zuteil. Was aber gilt für Ruheständler, die noch einer Beschäftigung nachgehen und somit schon eine Energiepreispauschale bekommen haben?
Sie haben nach den gesetzlichen Regelungen trotzdem Anspruch auf die zweite Pauschale, teilt die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin mit. Es handele sich hierbei nicht um eine unberechtigte Doppelzahlung. Der Bezug muss daher weder bei der Deutschen Rentenversicherung noch beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeldet werden.
Bei der Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner handelt es sich um eine aus Steuermitteln finanzierte Leistung des Bundes, die als Einmalzahlung überwiesen wird. Geplant ist die Auszahlung spätestens bis zum 15. Dezember 2022.
Studierende können bis zu 500 Euro bekommen
Auch viele Studierende profitieren doppelt von den Entlastungen: Wer neben dem Studium einem Nebenjob nachgeht, hat genauso einen Anspruch auf die Energiepreispauschale, wie Arbeitnehmende, die Vollzeit arbeiten.
Im dritten Entlastungspaket wurden zusätzliche 200 Euro für alle Studierenden angekündigt. Viele von Ihnen können also insgesamt bis zu 500 Euro kassieren. Noch ist aber unklar, wann und wie die Hilfen für Studierenden ausgezahlt werden. (dpa/fho)