Corona-LockerungenDiese Regeln gelten jetzt in NRWs Fitnessstudios
Köln – Endlich wieder ran an die Geräte! Nach langer Zwangspause im Zuge der Corona-Krise dürfen die Fitnessstudios in Nordrhein-Westfalen seit heute ihre Türen wieder öffnen. Einige, darunter die Kette McFit, konnten es gar nicht mehr erwarten und ließen ihre Kunden prompt um kurz nach Mitternacht zurück an die Geräte.
Während man sich in NRW nun also die angefutterten Corona-Pfunde von den Rippen schwitzen darf, müssen die meisten Bundesländer ihr Sitzfleisch noch ein wenig länger trainieren. Zwar stehen in einigen weiteren Ländern bereits konkrete Termine für die Wiedereröffnung fest, andere wollen sich hingegen noch nicht festlegen. Darunter auch Sachsen-Anhalt.
Ob ab heute oder erst in naher Zukunft, was bereits feststeht ist, dass es ohne ein grundlegendes Hygienekonzept nicht gehen wird. So gelten in NRW seit heute umfangreiche Maßnahmen, die vermutlich so, oder in ähnlicher Form, auch in anderen Bundesländern umgesetzt werden.
Ein Überblick über die neuen Regeln:
Kontaktdaten hinterlassen
Was ohnehin gilt, muss selbstverständlich auch für den Besuch im Fitnessstudio gelten: Bei jeglichen Symptomen einer Atemwegsinfektion sind Kunden und Beschäftigte verpflichtet, zuhause zu bleiben.
Problematisch an einer Infektion mit dem Coronavirus ist jedoch die sogenannte Inkubationszeit, denn diese verläuft in der Regel symptomfrei. Aus diesem Grund müssen Kunden dem Fitnessstudio ihre Kontaktdaten überlassen, sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens des Studios dokumentieren. Falls sich herausstellt, dass ein Besucher oder Mitarbeiter mit Covid-19 infiziert ist, können so alle Personen kontaktiert werden, die sich zeitgleich mit der Person in der Einrichtung aufgehalten haben. Ist ein Gast nicht dazu bereit, dem Betreiber des Fitnessstudios seine persönlichen Daten zu überlassen, ist ihm der Zutritt zu verwehren.
Weiterhin müssen sämtliche Mitarbeiter der Studios in die Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln, wie etwa die „Nies-Etikette”, eingewiesen werden. Kunden sind darüber hinaus durch Aushänge und Schilder über die Regeln zu informieren.
Abstandsregelungen an den Geräten und in Kursen
Die Studiobetreiber haben dafür Sorge zu tragen, dass nicht mehr Kunden die Räumlichkeiten betreten, als Plätze in den Kursräumen und an den Geräten vorhanden sind. Dies sollte einer Fläche von 7 Quadratmeter pro Kunde entsprechen. Konkret umgesetzt wird diese Regelung durch die Anordnung der Fitnessgeräte. Diese sind in einem Abstand von mindestens 3 Metern zueinander zu platzieren, idealerweise wird jedoch nur jedes zweite Gerät genutzt. Auch Kurse dürfen stattfinden, sofern ein Abstand von mindestens 2 Metern zwischen allen teilnehmenden Personen garantiert werden kann.
Grundsätzlich nicht zulässig ist das Ausüben von Sportarten mit unvermeidbarem Körperkontakt, sowie jegliches hochintensive Ausdauertraining, wie etwa Indoor-Cycling, HIIT und anaerobes Schwellentraining. Bei derartigen Trainings ist die Aerosolbelastung höher als bei anderen körperlichen Übungen. Aufgrund der intensiveren und schnelleren Bewegungen werden abgesonderte Teilchen, wie Speichel oder Schweiß, in der Luft beschleunigt und können sich so auch über weite Distanzen im Raum verteilen.
Hände waschen, Desinfektion, Maskenpflicht
Die bekannten Hygieneregeln müssen auch während dem Aufenthalt im Fitnessstudio sorgfältig beachtet werden. So sind Kunden dazu aufgefordert, sich nach Betreten des Studios zunächst die Hände zu waschen oder zu desinfizieren. Die Studiobetreiber haben für das ausreichende Vorhandensein von Desinfektionsmittel, Seife und Einmalhandtüchern Sorge zu tragen. Außerdem sind Betreiber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Sanitärräume in möglichst kurzen Zeitabständen gereinigt und Abfälle entfernt werden.
Für Kunden gilt es, Begrüßungsrituale wie Händeschütteln zu vermeiden. Eine Maskenpflicht gilt in Fitnessstudios anders als in anderen öffentlichen Einrichtungen nur für Beschäftigte der Studios, für Kunden ist sie freiwillig. Während der Trainingseinheiten dürfen sie bei gegebener Abstandswahrung jedoch auf eine Mund-Nase-Bedeckung verzichten. Wichtig ist weiterhin, dass sämtliche Kontaktflächen an Sportgeräten, Spinden oder sonstigen Ablagen nach jedem Gebrauch gereinigt oder desinfiziert werden. Zudem ist das Unterlegen von mitgebrachten Handtüchern auf sämtlichen Geräten obligatorisch.
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Geschlossene Bereiche
Grundsätzlich gilt, dass alle Bereiche der Fitnesseinrichtungen, in denen die Abstands- und Hygienemaßnahmen nicht, oder nur schwer, umsetzbar sind, geschlossen bleiben müssen. Dazu zählen die Duschräume, Schwimmbecken, Saunen und Solarien. Die Umkleiden dürfen zwar betreten werden, jedoch lediglich zur Verwahrung von privaten Gegenständen, nicht aber um die Kleidung zu wechseln. Auch Sportequipment wie Therabänder oder Matten bleiben zunächst im Schrank.
Beratungsangebote hingegen sind möglich. Zu diesen zählen auch Erstunterweisungen für Neukunden und die Erstellung von Ernährungs- oder Trainingsplänen. Ein gastronomisches Angebot ist nur unter Umständen möglich, etwa dann wenn keine Selbstbedienung der Kunden erforderlich ist. Es ist also ratsam, sich etwas zu trinken von zuhause mitzubringen, da auch offene Getränkespender nicht genutzt werden dürfen.