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Neues Energiegesetz für GebäudeEnde von Gas- und Ölheizungen naht – das müssen Hausbesitzer beachten

Lesezeit 4 Minuten
Ein Mitarbeiter eines Diesel- und Heizöl-Unternehmens befestigt die Zapfpistole an einem Füllstutzen für die Heizöllieferung an einen Kunden in einem Einfamilienhaus.

Heizöl wird zukünftig wohl seltener an Wohnhäuser geliefert werden. Denn die Ampel-Koalition hat sich geeinigt.

Es ist entschieden: Langfristig soll es keine Öl- und Gasheizungen mehr in Wohnhäusern geben. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Mit dem Kompromiss der Ampel-Koalition zum lange Zeit umstrittenen Gebäudeenergiegesetz kommt das Ende von Öl- und Gasheizungen in Deutschland. Es wird allerdings ein Ende auf Raten sein, weil es Übergangs- und Ausnahmeregelungen geben soll.

Und ein wenig wird es auch einfach der Markt über den Preis regeln, so die Kalkulation der Bundesregierung.

Was kommt auf Hausbesitzer generell zu?

Hausbesitzer haben eine Sorge weniger: Die ursprünglich vorgesehene Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen ist vom Tisch. Diese können auch nach dem 1. Januar 2024 weiterbetrieben und sogar repariert werden, wenn sie ausfallen.

Generell aber gilt: Wer nach diesem Stichtag eine Heizung einbauen lässt, der muss dafür sorgen, dass diese mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Das gilt für Neubauten ebenso wie für ältere Häuser.

Und wenn eine Heizung nach 2024 kaputt geht?

Im Havariefall, wenn also eine alte Öl- oder Gasheizung nicht mehr zu reparieren ist, sollen Hauseigentümerinnen und -eigentümer nicht wochenlang im Kalten sitzen müssen, weil Wärmepumpen nicht kurzfristig lieferbar sind. Sie können daher erneut einen Öl- oder Gasbrenner einbauen, was in der Regel viel schneller geht.

Allerdings muss diese Heizung später ökologisch nachgerüstet werden, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen. Dafür gibt es eine Frist von drei Jahren. Möglich wäre zum Beispiel, die konventionelle Gasheizung mit einer Wärmepumpe zu ergänzen.

Muss es denn künftig eine Wärmepumpe sein?

Nein. Die beteiligten Ministerien – Wirtschaft, Bau, Finanzen – betonen, dass es eine Technologieoffenheit gibt. Es ist zum Beispiel auch möglich, Solarthermie zu nutzen oder ein Hybridsystem aus Wärmepumpe und Gasheizung einzubauen, bei der die Wärmepumpe die Grundversorgung deckt und die Gasheizung an kalten Tagen einspringt.

Möglich sind auch andere Varianten wie Stromdirektheizungen, das Nutzen von Biomasse oder der Anschluss an ein Wärmenetz.

Ist Wasserstoff auch eine Alternative?

Heizen mit Wasserstoff dürfte für die meisten Hausbesitzer schon wegen der momentan hohen Anschaffungskosten nicht attraktiv sein. Sogenannte H2-Ready-Gasheizungen, die komplett auf Wasserstoff umrüstbar sind, dürfen nach dem Gesetzentwurf aber eingebaut werden.

Voraussetzung: Es muss einen verbindlichen Investitions- und Transformationsplan für Wasserstoffnetze geben und die Heizungen müssen schon 2030 mit mindestens 50 Prozent Biomethan und spätestens ab 2036 mit mindestens 65 Prozent Wasserstoff betrieben werden. Fachleute warnen aber, dass H2-Ready-Heizungen für die Verbrennung von reinem Wasserstoff noch kostspielig umgerüstet werden müssten.

Lohnt sich jetzt noch schnell der Einbau einer neuen Gasheizung?

Wer partout beim Heizen rein mit Öl und Gas bleiben will, könnte auf die Idee kommen, sich vor dem 1. Januar kommenden Jahres noch schnell einen neuen Brenner einbauen zu lassen. Das wäre zulässig.

Aber: Der steigende CO2-Preis im Gebäudebereich dürfte das Heizen nur mit fossilen Brennstoffen schnell sehr teuer machen. Und: Am 31. Dezember 2044 ist mit dem Heizen ausschließlich mit Öl und Gas ohnehin definitiv Schluss, denn ab 2045 will Deutschland klimaneutral sein. Dann dürfen auch beim Heizen keine Treibhausgase mehr in die Atmosphäre abgegeben werden.

Welche Ausnahmeregeln gibt es noch?

Wer im hohen Alter noch im eigenen Häuschen wohnt, kann sich ausrechnen, dass sich die Investition in eine umweltfreundliche Heizung kaum auszahlt. Vom Umbauaufwand gerade in älteren Häusern gar nicht zu sprechen. Die Ampel-Koalition hat festgelegt, dass für Eigentümer, die über 80 Jahre alt sind, die Pflicht zum Umstellen auf Erneuerbare entfällt.

Geht ihre bisherige Öl- oder Gasheizung kaputt, kann sie durch eine ebensolche ersetzt werden. Aber: Wird das Haus vererbt oder verkauft, greift das neue Recht – allerdings auch mit einer Übergangsfrist von zwei Jahren. Härtefallregelungen gibt es zudem für einkommensschwache Haushalte.

Wie schaut es denn mit der versprochenen Förderung aus?

Die Ampel verspricht zwar, das Umstellen auf klimafreundliches Heizen finanziell zu unterstützen, um niemanden zu überfordern und um Anreize für ein freiwilliges Umrüsten zu setzen. Die Details, insbesondere die Höhe der Förderung, sind aber noch nicht bekannt. Laut Finanzministerium soll es eine Art Abwrackprämie für alte Anlagen geben. Deren Höhe könnte sich daran orientieren, „wie alt und schmutzig“ die zu erneuernde Heizung ist, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner der „Bild am Sonntag“.

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte am Sonntagabend im „Bericht aus Berlin“ der ARD, diejenigen, die wenig Geld haben, sollten „angemessen gefördert“ werden, damit sie nicht überfordert werden. Solange Wärmepumpen noch teurer seien, sollten sie „auf den Preis einer Gasheizung runtergebracht werden“.

Wie viele Heizungen müssen erneuert werden?

Sehr viele. Derzeit wird der Wärmebedarf noch zu mehr als 80 Prozent durch das Verbrennen fossiler Energieträger gedeckt. Von den rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland heizt fast jeder zweite mit Erdgas und fast jeder vierte mit Heizöl.

Zusammen macht das an die 75 Prozent aller Haushalte. Zum Vergleich: Wärmepumpen machen nach Angaben des Wirtschaftsministeriums weniger als drei Prozent aus. (dpa)