Ab und an einen JointIst gelegentliches Kiffen strafbar oder nicht?
Manche Frage traut man kaum zu stellen - das Thema ist heikel, der Einblick in die persönlichen Lebensumstände ist unangenehm und könnte Konsequenzen haben - vielleicht sogar rechtliche. Diese Frage gehört sicherlich auch dazu: Ist gelegentliches Kiffen strafbar?
„Kiffen ist nicht strafbar“, sagt der Rechtsanwalt Dirk Lammer, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Das heißt, der Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht strafbar.“ Allerdings ist der Besitz von Haschisch oder Marihuana strafbar.
Der Besitz von Cannabis ist illegal, das Rauchen nicht
Beispiel: Wenn auf einer Party ein Joint herumgereicht wird und man einen Zug davon nimmt, ist das nicht strafbar - auch wenn man den Joint selbst in der Hand hält, erläutert Rechtsanwalt Lammer. Aber: Kauft oder erwirbt man anderweitig die Drogen, bekommt sie geschenkt oder baut sie selbst an, dann handelt es sich um Besitz und um eine Straftat.
Ebenso strafbar: Wenn man mit einem Tütchen Cannabis von der Polizei erwischt wird. Das ist Besitz und der ist illegal. Wird man beim Drehen eines Joints erwischt, handelt es sich dagegen um Konsum, erklärt Lammer. Und Konsum, wie oben erläutert, ist nicht strafbar.
Auslegung des BTM-Gesetzes variiert
Das Ganze noch etwas komplizierter macht eine Ermessensmöglichkeit für Staatsanwaltschaften: Sie kann laut Paragraf 31a des Betäubungsmittelgesetzes davon absehen, den Besitz von Cannabis strafrechtlich weiter zu verfolgen, wenn es sich um den Besitz von geringen Mengen zum gelegentlichen Eigenverbrauch handelt und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.
„Das gilt aber zum Beispiel nicht, wenn jemand schon wegen Betäubungsmittelhandels vorbestraft ist“, ergänzt der Experte. Auch bestimmte Berufe wie Piloten oder Kindererzieher sind zum Beispiel davon ausgenommen. Und was eine „kleine Menge“ ist, variiert von Bundesland zu Bundesland.
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Suchttherapeuten sind skeptisch
Inzwischen ist in Deutschland Cannabis auf Rezept straffrei erhältlich - aber rein als Arzneimittel für schwer Erkrankte. Zudem findet eine intensive Diskussion in Politik und Gesellschaft über eine mögliche rechtliche Freigabe von Cannabis für den Freizeitkonsum statt. Suchttherapeuten sind jedoch skeptisch. Sie argumentieren mit den Gefahren durch das Kiffen und mit dem Gesundheitsschutz.
Wirkstoff birgt Gefahren: In beide Richtungen
Cannabis wirkt sich auf den Seelenzustand aus und verstärkt die jeweilige Gefühlslage - im Guten wie im Schlechten. Der Wirkstoff kann entspannen, zu Ruhe und Ausgeglichenheit führen und das Wohlbefinden steigern. Möglich sind aber auch Denkstörungen und Konzentrationsmangel, in seltenen Fällen Unruhe, Angst oder Verfolgungswahn. Wer Cannabis stark und regelmäßig konsumiert, riskiert wie beim Alkohol und anderen Drogen psychische Abhängigkeit. (BLZ)