Der große ÜberblickSteuern, Rente, Krankenkassen – was sich 2021 ändert
Köln – Neues Jahr, neues Glück: Nie galt diese Phrase wohl mehr als jetzt. Dabei ändert sich 2021 nicht nur einiges durch die Hoffnungen auf einen Impfstoff. Der Jahreswechsel bedeutet immer auch einige neue Regelungen, auf die sich Verbraucherinnen und Verbraucher einstellen müssen.
Wir haben die wichtigsten Neuregelungen zusammengetragen. Eine detaillierte Auflistung findet man auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW. Ein Überblick:
Einkommen
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2021 von derzeit 9,35 Euro auf 9,50 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli 2021 soll er dann noch einmal um weitere 10 Cent auf 9,60 Euro pro Stunde steigen.
Einkommenssteuer
Für alle Steuerzahler steigt der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss. 2021 liegt er bei 9744 Euro statt bisher 9408 Euro. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseinkommen von 57.919 Euro. Außerdem dürfen Alleinerziehende höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.
Kindergeld
Ab Januar 2021 steigt das Kindergeld um 15 Euro pro Kind. Gleichzeitig werden die Kinderfreibeträge erhöht. So sieht es das Zweite Familienentlastungsgesetz vor. Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern damit 219 Euro (bisher: 204 Euro) pro Monat, für das dritte 225 Euro (bisher: 210 Euro). Ab dem vierten Kind werden es 250 Euro (bisher: 235 Euro) sein.
Soli-Abbau
Für fast alle Bürgerinnen und Bürger fällt ab Januar der Solidaritätszuschlag weg. Weiter zahlen sollen die zehn Prozent der Bevölkerung mit den höchsten Einkommen. Das gilt zum Beispiel für Alleinstehende mit einem Bruttojahresverdienst ab 73.000 Euro.
Grundrente
Rund 1,3 Millionen Menschen mit kleiner Rente bekommen einen Aufschlag. Es profitieren diejenigen, die mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit aufweisen. Ihre Lebensleistung soll anerkannt werden. Im Schnitt gibt es einen Zuschlag von 75 Euro. Die Grundrente startet zwar offiziell zum 1. Januar, die Auszahlung wird sich aber wegen des hohen Verwaltungsaufwands voraussichtlich um mehrere Monate verzögern und dann rückwirkend erfolgen.
CO2-Preis
Um fossile Energien zu verteuern und klimaschonende Alternativen voranzubringen, gibt es ab 2021 einen nationalen CO2-Preis für die Bereiche Verkehr und Heizen. Pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Diesel und Benzin, Heizöl und Erdgas entsteht, müssen verkaufende Unternehmen wie Raffinerien zunächst 25 Euro zahlen. Nach und nach wird es mehr – wie es in der zweiten Hälfte der 20er-Jahre weitergeht, ist noch offen.
Der Preis wird an die Kunden weitergegeben, laut Bundesregierung steigt der Literpreis bei Benzin um 7 Cent, bei Diesel und Heizöl um 7,9 Cent, Erdgas wird um 0,6 Cent pro Kilowattstunde teurer. Mit dem Geld sollen Bürgerinnen und Bürger anderswo entlastet und Klimaschutz-Maßnahmen finanziert werden.
Elster
Steuererklärungen konnten bislang über eine spezielle Software der Finanzverwaltung abgegeben werden. Damit ist allerdings Schluss: Das Programm „ElsterFormular“ steht Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern nicht mehr zur Verfügung. Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020, die im Jahr 2021 abgegeben wird, kann nicht mehr in „ElsterFormular“ erstellt werden. Dafür steht aber das elektronische Finanzamt „Mein Elster“ zur Verfügung. Wer das Programm der Finanzverwaltung bisher genutzt hat, kann seine Steuerdaten zu „Mein Elster“ oder zu einer anderen Software mitnehmen. Dies erspart die erneute Eingabe der bereits erfassten Angaben.
Kaufen und Verkaufen
Mehrwertsteuer
Ab Januar gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die meisten Güter und 7 Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs. Zum 1. Juli 2020 hatte die Bundesregierung die Steuer wegen der Corona-Pandemie gesenkt, um die Konjunktur zu stützen.
Kreditkarte
Aktuell ist es kinderleicht, online mit einer Kreditkarte zu bezahlen. Einfach die Kartennummer, Ablaufdatum, Name und den dreistelligen Sicherheitscode eingeben, schon geht es. Das ändert sich 2021. Nun ist ein zusätzliches Sicherheitsverfahren notwendig – wie zum Beispiel eine an das Mobiltelefon geschickte Transaktionsnummer (TAN).
Eingwegplastik-Verbot
Ab 3. Juli 2021 ist es in der ganzen EU eine Ordnungswidrigkeit, bestimmte Artikel aus Einwegplastik zu verkaufen – nämlich Besteck und Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen, Luftballon-Halter, Rührstäbchen etwa für den Kaffee sowie Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen.
Einfuhrumsatzsteuer
Ob bei Amazon, Ebay, Wish oder AliExpress: Viele asiatische Händler vertreiben ihre Waren über diese Online-Marktplätze. Bis zur Kleingrenze von 22 Euro fällt beim Import von Sendungen aus dem Nicht-EU-Ausland bisher keine Einfuhrumsatzsteuer an. Nur Sendungen, die Alkohol, Tabak und Kaffee enthalten, sind davon ausgenommen.
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Diese Freigrenze fällt jedoch ab dem 1. Juli 2021: Für jede in die EU importierte Sendung muss dann eine Zollanmeldung mit Abgabenerhebung stattfinden. Bei einem Produkt, das bisher mit 22 Euro Warenwert unter der Freigrenze blieb, kommen dann 4,18 Euro als Einfuhrumsatzsteuer hinzu – fürs 1-Euro-Schnäppchen sind es 19 Cent.
Gesundheit
Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse
Ab Januar wird der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung einfacher: Während der Abschied bisher erst nach einer Mindestvertragslaufzeit (sogenannte Bindungsfrist) von 18 Monaten möglich war, kann der Wechsel mit einer regulären Kündigung ab dem Jahreswechsel bereits nach zwölf Monaten erfolgen.
Aber nicht nur mit einer kürzeren Bindungsfrist, sondern auch mit weniger Papierkram erleichtert der Gesetzgeber den Weg: Versicherte müssen die Mitgliedschaft bei ihrer bisherigen Krankenkasse nicht mehr wie bisher per Kündigungserklärung anzeigen. Bei einem Wechsel muss die versicherte Person nur noch eine neue Krankenkasse auswählen und dieser den Beitritt erklären. Kündigungsschreiben, Warten auf die Kündigungsbestätigung und deren Vorlage bei der neuen Krankenkasse entfallen künftig. Die bisherige Krankenversicherung wird von der neu gewählten Krankenkasse elektronisch informiert.
Zusatzbetrag
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt zum 1. Januar 2021 leicht um 0,2 Punkte auf 1,3 Prozent. Der Gesamtbeitrag wird dann bei einem unveränderten allgemeinen Satz von 14,6 Prozent bei 15,9 Prozent im Jahr 2021 (2020: 15,7 Prozent) liegen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird jährlich für das gesamte folgende Kalenderjahr vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt.
Rezepte digital
Ob Pille, Salbe oder Spray: Auf rosafarbenem Papier verordnen Ärzte bislang verschreibungspflichtige Medikamente – und Patienten müssen die Rezept-Zettel bis dato in die Apotheke tragen, um ihre Medikamente ausgehändigt zu bekommen. Ab 1. Juli 2021 wird – alternativ zur Papierversion – mit dem eRezept die digitale Verordnung auf den Weg gebracht. Mit Hilfe einer zentralen App können sich gesetzlich Krankenversicherte dann die ärztlich verordneten Medikamente auf ihrem Smartphone anzeigen lassen und entweder bei einer Apotheke vor Ort oder bei einer Online-Apotheke einlösen.
Elektronische Patientenakte
Ab 1. Januar sollen allen Versicherten elektronische Patientenakten zur freiwilligen Nutzung angeboten werden. Sie sollen beispielsweise Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne speichern können. Beim Datenschutz ist zum Start eine etwas „abgespeckte“ Version vorgesehen. Patienten können festlegen, welche Daten hineinkommen und welcher Arzt sie sehen darf. Genauere Zugriffe je nach Arzt nur für einzelne Dokumente kommen aber erst 2022.
Masernimpfung bei Kindern
Eltern, deren Nachwuchs bereits vor dem 1. März 2020 eine Schule besucht hat oder in einer Kita betreut wurde, müssen sich den 31. Juli 2021 notieren: Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle Kinder nachweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind. Diese Frist gilt auch für das Personal in diesen Einrichtungen.
Nur noch digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll es künftig nur noch in digitaler Version geben – so lautet der Auftrag des Gesetzgebers aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz. Als ersten Schritt hierzu wird ab 1. Januar 2021 die Ausfertigung der AU-Bescheinigung für die Krankenkasse von Arzt oder Ärztin digitalisiert und elektronisch übermittelt. Versicherte müssen dann die Durchschrift des „gelben Scheins“ nicht mehr wie bisher selbst – per Post oder elektronisch – an ihre Krankenkasse auf den Weg bringen.
Baby-TV Verbot
Ab 1. Januar 2021 wird das sogenannte „Babyfernsehen“ verboten. 3D- und 4D-Ultraschalluntersuchungen, die medizinisch nicht notwendig sind, sondern einzig und allein gemacht werden, damit Eltern Bilder oder Filme ihres Ungeborenen erhalten, dürfen gynäkologische Praxen dann nicht mehr durchführen.
Strengere Tabakregeln
Vor Kinofilmen, bei denen Kinder und Jugendliche anwesend sein können, ist Tabakwerbung ab dem 1. Januar 2021 generell verboten. Die bisherige zeitliche Beschränkung auf Filme nach 18 Uhr wurde mit dem geänderten Tabakerzeugnisgesetz abgeschafft. Damit ist Kinowerbung für Tabakwaren oder ähnliche Produkte im neuen Jahr nur noch bei Filmen ohne Jugendfreigabe möglich.
Darüber hinaus ist es ab dem 1. Januar verboten, Gratisproben von Zigaretten, von Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak auf Veranstaltungen kostenlos an Verbraucherinnen und Verbraucher zu verteilen oder bei Gewinnspielen zu verschenken.
Gebühren
Maklerkosten
Wer eine Immobilie kauft, muss künftig nur noch maximal die Hälfte der Maklerkosten übernehmen. Bisher übernimmt meist der Käufer oder die Käuferin komplett die Maklerprovision von bis zu sieben Prozent des Kaufpreises. Ab dem 23. Dezember muss der Käufer oder die Käuferin seinen oder ihren Anteil erst dann überweisen, wenn die Zahlung nachgewiesen wurde.
Personalausweis
Wer seinen Personalausweis neu beantragt und mindestens 24 Jahre alt ist, muss ab Jahresbeginn statt 28,80 Euro 37 Euro bezahlen. Für jüngere Antragstellerinnen und Antragsteller, deren Ausweis nur sechs Jahre lang gültig ist, werden 22,80 Euro fällig.
Drohnen
Für private Pilotinnen und Piloten gelten vom 1. Januar 2021 an die neuen EU-einheitlichen Regeln für das zivile Fliegen und Nutzen von Drohnen. Die entsprechende Verordnung unterteilt die oft auch als Multikopter bezeichneten Fluggeräte nach Anwendungsszenarien, die abhängig von Gewicht und Einsatzzweck drei Kategorien umfassen: offene (open), spezifische (specific) und zulassungspflichtige (certified). Je nach Klasse gelten dann unterschiedliche Auflagen, etwa eine Registrierungspflicht der Pilotin oder des Piloten sowie der elektronischen ID der Drohne.