Pay-Apps zum kontaktlosen Bezahlen werden in Deutschland immer populärer. Das ist äußerst praktisch, aber nicht immer ohne Haken.
Per SmartphoneWarum Verbraucherschützer vor dem Bezahlen mit Google Pay warnen
Eine Bank- oder Kreditkarte mit NFC-Funkchip zum kontaktlosen Bezahlen: Hat inzwischen praktisch jede und jeder. Und kaum jemand wird so eine Karte nicht schon einmal an das Bezahlterminal einer Kasse gehalten haben - und wenn es nur einmal zum Ausprobieren war.
In Sachen Datenschutz ist das kontaktlose Bezahlen mit Karte kaum zu schlagen: Denn hier ist im Prinzip nur die eigene Bank mit im Boot. Aber wie sieht es aus, wenn man die Karten in den Pay-Apps von Apple oder Google hinterlegt, um kontaktlos mit dem Smartphone oder der Smartwatch bezahlen und das Portemonnaie daheim lassen zu können?
Apple Pay arbeitet datensparsam
Das Verbraucherschutzportal „Mobilsicher.de“ hat die Datenschutzerklärung von Apple Pay analysiert und kommt zu dem Schluss, dass Apple bemüht ist, seinen Bezahldienst „möglichst datensparsam zu gestalten“. Durch die Nutzung mit iPhone, Apple Watch & Co fielen laut Datenschutzerklärung keine personenbeziehbaren Daten an.
Vom Bezahlen mit Google Pay raten die Verbraucherschützer hingegen aus Datenschutzsicht ab. Denn der beim Tochterunternehmen Google Payment Corp (GPC) angesiedelte Dienst behalte sich in seiner Datenschutzerklärung etwa vor, Hintergrundinformationen zu Nutzerinnen und Nutzern zu beschaffen, detaillierte Informationen zu deren Kaufverhalten zu erheben oder alle erfassten Daten mit Google und seinen Tochterunternehmen zu teilen.
Es gibt Alternativen zu Google Pay
Allerdings können manche Bankkundinnen und Bankkunden mit einem Android-Smartphone auch eine NFC-Bezahl-App nutzen, die ihr Kreditinstitut entwickelt hat. Dazu zählen unter anderem Anwendungen wie „Deutsche Bank Mobile“, „Digitales Bezahlen“ der PSD-Banken, „Mobiles Bezahlen“ der Sparkassen oder „Pay-App“ der Volks- und Raiffeisenbanken. (dpa)