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Grundsteuer, FührerscheinDas sollten Verbraucher im Januar erledigt haben

Lesezeit 4 Minuten
Ausschnitt eines Computerbildschirms mit der Webseite Elster.

Die Grundsteuer-Erklärung kann online über das Portal Elster abgegeben werden.

Aufgepasst, die Frist für die Abgabe zur Erklärung der Grundsteuer oder den Umtausch von Führerscheinen für eine bestimmte Gruppe endet diesen Monat. Welche Dinge noch im Januar erledigt werden sollten.

Frist zur Erklärung der Grundsteuer endet

Im vergangenen Sommer haben allein in Nordrhein-Westfalen rund 6,5 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer Post vom Finanzamt bekommen. Unter dem Betreff „Informationen zur Grundsteuerreform“ wurden sie darin aufgerufen, Daten zu ihrem Wohneigentum zu übermitteln. Die Frist dafür endet zum 31. Januar 2023. Die Erklärung erfolgt in der Regel über die Online-Steuerplattform Elster.

Die zusätzliche Steuererklärung bereitet vielen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern jedoch große Probleme. Das hat zur Folge, dass trotz der Verlängerung der Abgabefrist, von Ende Oktober 2022 auf Ende Januar 2023, erst etwa die Hälfte aller Immobilieneigentümer ihre Angaben bei den Finanzämtern eingereicht haben. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie die Grundsteuer-Erklärung bei Elster ausfüllen, haben wir hier gemeinsam mit Gero Hagemeister, Präsident des Steuerberater-Verbandes Köln, für Sie erstellt.

Die Steuerplattform ist nicht die einzige Möglichkeit, die Grundsteuer-Erklärung abzugeben, wie man seine Angaben ohne Elster einreicht, haben wir in diesem Artikel aufgeschlüsselt.

Führerscheinumtausch

Damit das Fahren im Ausland in Zukunft einfacher wird, hat die EU sich auf ein einheitliches Format bei Führerscheinen verständigt. Bis 2033 sollen alle Scheine aneinander angepasst werden und die Papierscheine durch Karten ersetzt werden. Die Folge: Rund 43 Millionen Führerscheine (Pkw und Motorrad) in Deutschland, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen getauscht werden.

Weil die Masse nicht auf einmal abzuhandeln ist, gibt es verschiedene Stichtage. Für bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellte Papierscheine ist das Geburtsjahr relevant. Betroffene der Jahrgänge 1959 bis 1964 müssen bis zum 19. Januar 2023 getauscht haben.

Autofahrerinnen und Autofahrer, die von dieser Frist betroffen sind, sie verpassen und mit dem alten Modell des Führerscheins unterwegs sind, riskieren ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro. Für den Umtausch der Fahrerlaubnis wird ebenfalls eine Gebühr fällig. Rund 25 Euro kostet der Wechsel.

Inhalt von Verbandskästen

Im Februar 2023 ändern sich ebenfalls die Vorgaben für den Inhalt von Verbandskästen in Kraftfahrzeugen. So müssen dann zwei medizinische Masken darin enthalten sein. Nach Angaben des Gesetzgebers müssen es keine FFP2-Masken sein. Nicht mehr vorgeschrieben ist dann das Verbandtuch. Bisher mussten zwei Dreieckstücher in einem Verbandskasten enthalten sein. Ab Februar 2023 reicht es, wenn im Erste-Hilfe-Kasten der DIN-Norm nur noch eines dieser Tücher enthalten ist.

Eine Pflicht zum Nachrüsten älterer Verbandskästen besteht jedoch nicht. Allerdings betont unter anderem der ADAC, dass einige Artikel in Verbandskästen ein Mindesthaltbarkeitsdatum haben und der Inhalt regelmäßig auf die Gültigkeit der Daten überprüft werden sollte. Andernfalls bemerkt womöglich der Prüfer bei der alle zwei Jahre stattfindenden Hauptuntersuchung des Pkw das abgelaufene Mindesthaltbarkeitsdatum. Dies wird dann als geringer Mangel des Fahrzeugs vermerkt.

Aus für Telefonzellen

Magentafarben oder postgelb: Lange Zeit zierten Telefonzellen das Bild vieler Städte. Damit ist nun Schluss. Bis Ende Januar will die Telekom auch die letzten 12.000 verbliebenen Telefonzellen abschalten. Ab Februar 2023 sind sie dann endgültig vom Mobiltelefon abgelöst worden und gehören der Vergangenheit an. Der Abbau soll anschließend Stück für Stück erfolgen. Bis Anfang 2025 sollen die markanten Häuschen dann komplett aus dem Stadtbild vieler Kommunen verschwunden sein.

Überraschend kommt die Entscheidung der Telekom nicht. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Telefonzellen in Deutschland bereits stark zurückgegangen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2015 noch rund 28.000 öffentliche Telefone. In 2021 waren es mit 14.000 nur noch halb so viele.

Neue Autovignette in Österreich

Nur noch bis Ende Januar ist die Jahresvignette in dem Farbton „Marille“ in Österreich gültig. Ab Februar 2023 gelten dann ausschließlich die neue Klebevignette in der Farbe „Purpur“ und die digitale Vignette. Bereits seit November des vergangenen Jahres ist das neue Autobahnetikett erhältlich. Die digitale Version ist über den österreichischen Mautshop oder über die kostenfreie App verfügbar.

Ein Jahresvignette berechtigt maximal 14 Monate zur Fahrt auf Autobahnen und Schnellstraßen im Nachbarland. Bis zum 31. Januar 2024 gilt also das Aufklebe-Schild in „Purpur“, einem Lila-Ton.