Frist, ZwangsgeldWas passiert, wenn ich meine Grundsteuerklärung nicht mache?
Berlin/Köln – Bis zum 31. Oktober haben Eigentümerinnen und Eigentümer Zeit, ihre Grundsteuererklärung ans Finanzamt zu schicken. Das ist zwar noch etwas hin, doch wer bis jetzt noch gar nichts unternommen hat, kann ins Schlingern geraten – denn einige der Daten müssen oft erst von Behörden angefordert werden. Das kann dauern. Was passiert, wenn man seine Erklärung verspätet abgibt?
Insgesamt vier Monate Zeit haben Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundsteuererklärung eingeräumt bekommen. Doch das Fristende zum 31. Oktober rückt näher und auf den Ämtern wird man unruhig, denn bislang sind nur wenige Erklärungen eingetroffen. Bundesweit hatte bis Mitte September nicht einmal jeder Fünfte die zusätzliche Steuererklärung für Eigentümer eingereicht. Auch in Köln ist der Rücklauf bislang mäßig, weshalb die Stadt Köln darum bittet, „die Erklärungen schnellstmöglich abzugeben“.
Finanzämter können eine neue Frist zur Abgabe der Grundsteuer setzen
Wird die Erklärung nach dem Ende der Frist abgegeben, gälten grundsätzlich dieselben Regeln wie bei der verspäteten Abgabe einer Einkommensteuererklärung, sagt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Zunächst könnten Finanzämter mit einem Erinnerungsschreiben eine neue Frist zur Abgabe setzen, Pflicht sei das aber nicht. Dann drohten Zwangsgelder und Verspätungszuschläge. Beide Beträge sind in ihrer Höhe gesetzlich geregelt, beim Zwangsgeld haben die Finanzämter aber einen Ermessensspielraum.
Zwangsgeld kann bis zu 25.000 Euro betragen
Laut Bauer wird das Zwangsgeld zunächst angedroht und eine weitere Frist zur Einreichung der Erklärung gesetzt. Verstreicht die Frist, ohne dass die Erklärung abgegeben wurde, wird das Zwangsgeld festgesetzt. Beim ersten Versäumnis betrage das Zwangsgeld zwischen 25 und 250 Euro, manchmal auch mehr, so Bauer. Ein einzelnes Zwangsgeld darf einen Betrag von 25.000 Euro nicht übersteigen.
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Die Höhe des Verspätungszuschlags beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung. Der Zuschlag wird aber üblicherweise erst ab dem 15. Monat der Verspätung erhoben.
Wird der Abgabezeitraum für die Grundsteuererklärung verlängert?
„Wird die Steuererklärung überhaupt nicht eingereicht, kann grundsätzlich eine Schätzung durch das Finanzamt erfolgen“, sagt Bauer. Die Schätzung ist für Eigentümerinnen und Eigentümer in den meisten Fällen nachteilig, weil die Finanzämter großzügig runden. Doch selbst die Schätzung entbinde nicht von der Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung. In der Regel setzten die Finanzbeamten mit dem Schätzungsbescheid eine neue Vier-Wochen-Frist, sagt Bauer.
Können Steuerpflichtige frühzeitig absehen, dass sie die Grundsteuererklärung nicht pünktlich abgeben können, sollten sie laut Jana Bauer einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Können Betroffene besondere Gründe für die Verspätung darlegen, gibt das Finanzamt der Verlängerung unter Umständen statt.
Anleitung zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung für Eigentümer in NRW
Noch gibt es keine offiziellen Aussagen dazu, Experten gehen aber davon aus, dass der Abgabezeitraum für die Grundsteuererklärung verlängert wird, zu dürftig ist der Rücklauf bislang. Ob die Finanzämter also ab dem 1. November wirklich mit Sanktionen durchgreifen, bleibt abzuwarten. Auch Steuerfachleute gehen nicht davon aus, dass direkt Bußgelder fällig werden. „Ich rechne eher damit, dass erneute Aufforderungen zum ersten Quartal 2023 verschickt werden“, sagte Gero Hagemeister, Präsident des Steuerberater-Verbandes Köln, bereits im August.
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Wer mit Elster hadert, kann seine Erklärung mittlerweile auch ohne die Steuersoftware der Finanzämter ausfüllen, eine Anleitung, wie das für Eigentümer in NRW geht, haben wir hier ebenfalls für Sie zusammengestellt. (ef, mit dpa/tmn)