Handy am Steuer, Raser, GafferSo hart werden Verkehrssünder ab sofort bestraft
Berlin – Gefängnis für extreme Raser, drastisch höhere Bußen für Handys am Steuer und blockierte Rettungsgassen: Ab sofort gelten härtere Sanktionen für Verkehrssünder. Sie sollen abschrecken und Autofahrer von lebensgefährlichen Manövern auf deutschen Straßen abhalten. Eine Reihe von Neuregelungen in der Straßenverkehrsordnung tritt am Donnerstag in Kraft.
Raser und illegale Autorennen
Wer illegale Rennen veranstaltet oder daran teilnimmt, muss jetzt mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen, wenn dabei jemand schwer verletzt oder getötet wird. Selbst wenn niemand zu Schaden kommt, drohen bis zu zwei Jahre Haft. Dafür wird ein neuer Straftatbestand eingeführt. Bisher wurde die Teilnahme an solchen Rennen mit 400 Euro und einem Monat Fahrverbot geahndet. Nun wird schon der Versuch bestraft, ein Rennen zu organisieren. Fahrzeuge können eingezogen werden. Erfasst werden auch Fahrer, die unabhängig von Rennen „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ rasen.
Handy am Steuer
Leichtsinniges Hantieren mit Smartphones am Steuer kommt Autofahrer ab sofort teurer zu stehen. Dafür wurde das lange bestehende Handy-Verbot verschärft, das vielfach missachtet wird. Für Verstöße werden jetzt 100 Euro statt 60 Euro fällig, verbunden mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei. Im schlimmsten Fall mit einer Sachbeschädigung drohen 200 Euro, zwei Punkte sowie ein Monat Fahrverbot.
Strafen für Radfahrer
Werden Fahrradfahrer mit Handy in der Hand ertappt, müssen sie jetzt 55 Euro statt bisher 25 Euro zahlen. Das Verbot, das bisher nur Mobil- und Autotelefone nennt, wird zudem auf alle Kommunikationsgeräte wie Tablets und Laptops erweitert.
Keine Rettungsgasse bilden
Abschreckendere Geldbußen sollen Autofahrer dazu bringen, Rettern und Polizei den Weg frei zu machen, die zum Beispiel zu Unfällen eilen. Wer bei stockendem Verkehr etwa auf einer Autobahn keine Notgasse bildet, muss statt bisher 20 Euro jetzt mindestens 200 Euro berappen – und im schwersten Fall bis zu 320 Euro verbunden mit einem Monat Fahrverbot.
Behindern von Rettungskräften
Außerdem treten einige Änderungen der Bundes-Verordnung in Kraft, die härtere Strafen für die Behinderung von Rettungskräften vorsehen. Es drohen mindestens 240 Euro und ein Monat Fahrverbot, wenn Autofahrer Einsatzwagen mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn verschaffen – auch unabhängig von einer Rettungsgasse.
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Gesichtsverhüllungen
Am Steuer sind nun stark gesichtsverhüllende Masken und Schleier tabu, bei denen nicht mehr erkennbar ist, wer das Auto fährt. Bei Verstößen drohen 60 Euro Buße. Ziel ist, bei zusehends automatisierten Verkehrskontrollen die Identität des Fahrers oder der Fahrerin effektiv feststellen zu können. Erlaubt bleiben Kopfbedeckungen, die das Gesicht freilassen wie Hüte, Kappen oder Kopftücher, ebenso etwa auch Faschingsschminke und Sonnenbrillen. Auch Helme für Motorradfahrer bleiben erlaubt. (dpa/dmn)