AboAbonnieren

HUAuf diese neuen Untersuchungen müssen Autofahrer sich jetzt beim TÜV einstellen

Lesezeit 1 Minute
Neuer Inhalt

Bei der Hauptuntersuchung kommen Änderungen auf Autofahrer zu.

Köln – Ab dem 20. Mai gelten für die Hauptuntersuchung beim TÜV neue Regeln. Hintergrund ist eine neue EU-Richtlinie, die technische Untersuchungen von Fahrzeugen in Europa weiter vereinheitlichen soll.

Die neue Richtlinie soll für mehr Sicherheit der digitalen Fahrzeugsysteme sorgen. Der zeitliche Aufwand für Autofahrer an den Prüfstellen soll sich dadurch aber nicht ändern, so Richard Goebelt, Leiter des Bereichs Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband.

Neue Mangeleinstufung

Die Mangeleinstufung „Gefährlicher Mangel“ wird neu eingeführt und stellt eine Zwischenstufe unterhalb der Kategorie „Verkehrsunsicher“ dar. Wie „Erhebliche Mängel“ bescheinigt der „Gefährliche Mangel“ eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung oder Beeinträchtigung des Umweltschutzes. Eine Fahrt direkt nach Hause oder zum Zweck der Reparatur oder der HU-Nachprüfung innerhalb eines Monats ist aber noch zulässig.

Prüfung von Daten-Komponenten

Neu ist ebenfalls die Untersuchung von Komponenten für die Datenkommunikation und Datenspeicherung. Dazu gehört zum Beispiel die Untersuchung des elektronischen Notrufsystems eCall, das seit 1. April 2018 für Neufahrzeuge Pflicht ist. Außerdem werden aktuell noch Prüfverfahren zur Untersuchung von Systemen des automatisierten Fahrens entwickelt.

Neue Einstufungen der Reifendruck-Kontrollsysteme

Werden funktionsunfähige Reifendruck-Kontrollsysteme bei der Hauptuntersuchung festgestellt, darf ab dem 20. Mai keine Plakette mehr erteilt werden. Die Systeme sind wichtig für Verkehrssicherheit und Umweltschutz.