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Entlastungen bei den HeizkostenSo kommt die Dezember-Hilfe bei Ihnen an

Lesezeit 2 Minuten
Die Dächer einer Siedlung im Winter, aus den Schornsteinen strömt Gas.

Der Winter kommt und mit ihm die Heizsaison.

Als Direktmaßnahme gegen die steigenden Gaskosten hilft der Staat beim Dezemberabschlag aus. Die Entlastung kommt aber nicht sofort bei allen an. Was Sie jetzt wissen müssen.

Mit einer ganzen Reihe von Entlastungspaketen versucht die Bundesregierung gegen die steigenden Energiepreise anzukämpfen. Die Dezember-Soforthilfe ist dabei so etwas wie das Überbrückungsinstrument, bevor ab März dann die Gaspreisbremse installiert wird. Wie funktioniert die Dezember-Hilfe? Wer bekommt Sie? Und was muss ich als Verbraucher jetzt tun? Ein Überblick.

Wer bekommt die Dezember-Hilfe?

Drei Gruppen werden durch die Dezember-Soforthilfe entlastet. Erstens Privathaushalte, die Gas- und Fernwärme beziehen, zweitens kleine und mittelständische Unternehmen, die bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden jährlich verbrauchen. Und drittens Einrichtungen im Bildungs- und Sozialbereich.

Wie funktioniert die Dezember-Hilfe?

Die Gasversorger errechnen den Entlastungsbeitrag in einem komplexen, zweiteiligen Verfahren. Zuerst nehmen die Versorger den Jahresverbrauch, wie er im September 2022 angenommen wurde, als Grundlage. Dieser Verbrauch wird durch zwölf geteilt und dann mit dem Gaspreis aus dem Dezember multipliziert. Heraus kommt der Betrag, den Sie als Dezember-Hilfe erhalten.

Wenn dann der tatsächliche Verbrauch aus diesem Jahr vorliegt, muss der Versorger noch einmal nachrechnen. Auch hierbei wird ein Zwölftel des nun aktuellen Jahresverbrauchs zugrunde gelegt. Haben Sie im Jahresschnitt mehr verbraucht als angenommen, kriegen Sie die Differenz ausgezahlt. Haben Sie weniger verbraucht, müssen sie entsprechend nachzahlen.

Der Staat übernimmt in beiden Fällen aber nicht automatisch den gesamten Dezemberabschlag. Wer im Dezember mehr verbraucht als im Jahresschnitt, muss draufzahlen. So bleibt ein Anreiz zum Sparen vorhanden.

Wie läuft die Berechnung bei Fernwärmekunden?

Die erhalten einen pauschalen Betrag in Höhe des Septemberabschlags zuzüglich 20 Prozent. Damit sollen Preiserhöhungen berücksichtigt werden.

Was müssen Sie tun, um die Dezember-Hilfe zu bekommen?

Haben Sie einen direkten Vertrag mit Ihrem Gasversorger, müssen Sie im Grunde gar nichts tun. Wenn Sie dem Versorger etwa eine Einzugsermächtigung erteilt haben, so verzichtet dieser darauf, den Abschlag im Dezember abzubuchen. Oder aber der Versorger überweist Ihnen das Geld bis zum 31.12.2022 wieder zurück.

Nur wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, oder das Geld jeden Monat manuell überweisen, müssen sie reagieren und die Zahlung im Dezember aussetzen.

Wann kriegen Mieter den Dezember-Abschlag?

Wenn Sie als Mieter einen eigenen Gasanschluss haben, läuft die Auszahlung so, wie oben beschrieben. Die meisten Mieter allerdings zahlen ihre Heizkosten mit den restlichen Nebenkosten an den Vermieter. Deswegen erhalten Mieter die Entlastung erst mit der Nebenkostenabrechnung im Laufe des Jahres 2023. Doch auch hier gibt es zwei Ausnahmen, auf die die Verbraucherzentrale hinweist:

  1. Wenn die Vorauszahlungen wegen der steigenden Energiepreise in den letzten neun Monaten bereits erhöht worden sind, können Sie Ihre Miete um den Erhöhungsbetrag kürzen.
  2. Wenn Sie Ihren Mietvertrag erst in den letzten neun Monaten unterschrieben haben, können Sie Ihre Betriebskosten im Dezember um ein Viertel kürzen.

Sollten Sie ihren Dezemberabschlag bereits gezahlt haben, können Sie ihren Vermieter darum bitten, dass der überschüssige Betrag erstattet wird. Ansonsten können Sie sich den überschüssigen Beitrag auch als „Guthaben“ für die nächste Betriebskostenvorauszahlung vormerken lassen. (mit dpa)