Köln – Der Juni steht ganz im Zeichen der Covid-19-Impfungen. Die Impf-Priorisierung wird aufgehoben, der digitale Impfass soll eingeführt werden und auch die Betriebsärzte steigen in die Impf-Kampagne ein. Doch es gibt auch noch ein paar weitere wichtige Neuerungen, auf die sich Bürger einstellen müssen. Ein Überblick.
Ende der Impf-Priorisierung
Nach einem Beschluss von Bund und Ländern soll die noch geltende Impf-Priorisierung mit einer festgelegten Impf-Reihenfolge am 7. Juni enden. Dann kann sich jeder um einen Impftermin bemühen – Alter, Beruf und Vorerkrankungen spielen dann keine Rolle mehr bei der Frage, wann man einen Termin bekommnt. Ärzteverbände warnen allerdings, dass nicht jeder sofort einen Termin bekommen wird. Hausärzte würden bereits jetzt mit Anfragen überschüttet, dazu gibt es Lieferschwierigkeiten der Impfstoff-Hersteller.
Betriebsärzte starten mit Impfungen
Wenn die Impf-Priorisierung ab 7. Juni aufgehoben ist, sollen auch Betriebsärzte in die Impfkampagne eingebunden werden. Dann können sich Beschäftigte auch über ihre Firmen impfen lassen.
Digitaler Impfpass soll eingeführt werden
Es gibt Zweifel, ob es rechtzeitig klappt, geplant ist der Start des digitalen Impfausweises aber Ende Juni. Technisch soll es zwei Lösungen geben: „CovPass“ als eigene App und eine zusätzliche Option in der Corona-Warn-App, die als digitaler Impfausweis fungiert.
Durch den digitalen Impfpass sollen auch negative Tests oder überstandene Infektionen nachweisbar sein. Somit müssen Bürger nicht mehr ständig ihren gelben Impfausweis dabei haben. Eine Pflicht für eine digitale Lösung soll es aber nicht geben, es geht auch weiterhin mit dem Papierausweis.
Verbot von geschlechtsangleichenden Operationen bei Kindern
Ab Anfang Juni dürfen Eltern von intersexuellen Kindern keine geschlechtsangleichenden Operationen an ihrem Nachwuchs mehr vornehmen lassen. Damit sind Behandlungen gemeint, die das körperliche Erscheinungsbild an das des männlichen oder weiblichen Geschlechts angleichen sollen. Ausnahmen sind nur erlaubt, wenn der Eingriff medizinisch nicht aufschiebbar ist und von einer interdisziplinären Kommission befürwortet wird. 2017 wurde die Zahl der Menschen, die mit nicht eindeutig ausgebildeten Geschlechtsorganen geboren wurden, vom Bundesverfassungsgericht auf 160.000 Menschen geschätzt.
Online-Erstattung bei der Bahn
Wer nach einer Zugverspätung bei der Deutschen Bahn einen Teil des Fahrpreises erstattet haben will, muss künftig nicht mehr unbedingt zum Briefkasten oder zum Reisezentrum laufen. Ab dem 1. Juni bietet der Konzern neben dem analogen Erstattungsantrag die Möglichkeit, das Geld bei einem online oder mobil gekauften Ticket über die Bahn-App einzufordern.
Bislang mussten Reisende nach einer Verspätung das sogenannte Fahrgastrechte-Formular ausdrucken, ausfüllen und per Post an den Konzern schicken. Sie konnten den Antrag auch bei einem der Reisezentren in den Bahnhöfen abgeben. Seit Jahren kritisieren Kunden das aufwendige Prozedere, schließlich schreibt sich der Konzern die Digitalisierung groß auf die Fahnen.
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Die neue Erstattungsoption bedeute indes nicht das Ende des Fahrgastrechte-Formulars, betonte die Bahn. Wer will, kann sein Geld weiter über den analogen Weg zurückfordern. Auch die Höhe der Erstattung ändere sich nicht: Ab einer Stunde Verspätung überweist die Bahn ein Viertel des ursprünglichen Fahrpreises zurück, ab zwei Stunden ist es die Hälfte.
Unterstützung für Ausbildungsbetriebe
Alle Betriebe, die trotz großer Probleme in Folge der Corona-Pandemie ihre Ausbildungsplätze erhalten oder sogar ausgebaut haben, bekommen nun mehr Geld. Vom 1. Juni an erhalten sie 6.000 Euro pro Ausbildungsplatz – das ist doppelt so viel wie bisher. Ausgenommen sind Betriebe, die mehr als 499 Mitarbeiter beschäftigen. Bisher lag die Grenze bei 249 Mitarbeitern.
Google-Fotos kosten Geld
Wer auf „Google Photos“ weiterhin unbegrenzt Bilder hochladen möchte, muss künftig zahlen. Denn das Unternehmen schafft den unbegrenzten Speicherplatz in seinem Foto-Dienst ab.
Bisher konnte man bei „Google Photos“ Bilder in reduzierter Qualität („High Quality“) uneingeschränkt in die Cloud hochladen. Ab 1. Juni werden sie beim Gratislimit von 15 Gigabyte mitgezählt. Wer das Limit überschreitet, muss zusätzlichen Speicher kaufen. Ausgenommen sind alle Nutzer, die Googles Pixel-Smartphones besitzen. (mit dpa)