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Auto fahren, Schnee schippen, ArbeitswegStarke Schneefälle erwartet – was Verbraucher in Köln und Region wissen müssen

Lesezeit 4 Minuten
Schnee in der Köln Altstadt am Rheinufer, im HIntergrund der Dom

Sobald Schnee fällt und liegen bleibt, gelten einige Pflichten – und besondere Vorsicht.

Wann muss ich streuen? Wie verhalte ich mich, wenn ich mit dem Auto ins Rutschen gerate? Schnee und Eis zwingen Verbraucher zu Vorsicht.

Schnee und Eis legen sich über Köln und die Region, hier mehr, dort weniger. Was beim Ausflug noch schön aussieht, wird im Alltag aber schnell ärgerlich. Glatte Geh-, Fahrradwege und Straßen erfordern Vorsicht und Streumittel. Wir fassen zusammen, zu was Mieter und Eigentümerinnen verpflichtet sind. Was Arbeitnehmende wissen müssen, wenn sie wegen Schnee und Eis zu spät zur Arbeit kommen. Und wie Autofahrer sich verhalten sollten, wenn sie ins Rutschen geraten.

Glatteis: Wann muss ich den Gehweg vor dem Haus streuen?

Eigentümerinnen und Eigentümern eines Grundstücks obliegt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Diese können sie auf Mieterinnen und Mieter übertragen, dies wird über den Mietvertrag geregelt. Die Zuständigen müssen dafür sorgen, dass das Grundstück, der Eingangsbereich und ans Grundstück angrenzende Gehwege gefahrlos passierbar sind. Und zwar werktags zwischen 7 und 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr, so der Immobilienverband Deutschland (IVD).

Dafür sollte etwaiger Schnee geräumt und bei Glätte entsprechend gestreut werden – bei Bedarf auch mehrmals am Tag. Bei Glatteisbildung besteht sogar eine sofortige Streupflicht. Hat die erste Streuung ihre Wirkung verloren, ist nachzubessern.

Darf ich den Gehweg mit Salz streuen?

Salz darf dabei in vielen Kommunen, so auch in Köln, nicht zum Einsatz kommen. Denn das wirkt sich negativ auf Pflanzen, Böden und Grundwasser aus. Erlaubt sind Sand, Asche, Splitt oder Granulat.

Wie breit muss ich räumen und streuen?

In welcher Breite der Gehweg vor dem Haus gefahrfrei passierbar sein muss, legen die Kommunen fest. In Köln sind die Vorgaben in der Straßenreinigungsordnung zu finden. Hier finden sich 1,50 Meter als Vorgabe. Muss auch ein farblich abgesetzter Radweg freigehalten werden, sind es zwei Meter. Laut Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer des Eigentümerverbands Haus & Grund Hessen, sind 80 Zentimeter bis 1,50 Meter üblich.

Was passiert, wenn ich nicht streue?

Werden die Gefahrenstellen nicht beseitigt, machen Eigentümerinnen und Eigentümer sich schadenersatzpflichtig, sollten Passanten stürzen. In der Regel greift dann die private Haftpflichtversicherung, so der Bund der Versicherten (BdV).

Eigentümerinnen und Eigentümer eines unbebauten Grundstücks oder jene, die die Verkehrssicherungspflicht nicht an ihre Mietparteien übertragen haben, sollten jedoch prüfen, ob die Privathaftpflichtversicherung ausreicht. Der BdV weist darauf hin, dass für den umfassenden Schutz in solchen Fällen oft eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung notwendig ist.

Muss ich auch Schnee auf dem Dach und Eiszapfen entfernen?

Ja, auch die Beseitigung von möglichen Schneemassen auf dem Dach oder Eiszapfen an Dachvorsprüngen gehört zu den Pflichten von Eigentümerinnen und Mietern, so der IVD. Wo das gefahrlos möglich ist, sollten Betroffene selbst tätig werden. Wenn nicht, können Fachleute helfen – zum Beispiel von einer Dachdeckerfirma.

Die Autotür ist eingefroren – was kann ich tun?

Auf keinen Fall sollten Autofahrerinnen und Autofahrer mit aller Kraft am eingefrorenen Türgriff zerren. Denn vermutlich sind die Gummidichtungen von Tür und Karosserie aneinander festgefroren. Wer dann mit Gewalt zu Werke geht, bringt womöglich das Gummi zum Reißen. Statt ziehen sei vielmehr drücken angesagt, rät der ADAC. Denn vorsichtiges Drücken und sanftes Klopfen könne das Eis lösen.

Eine weitere Möglichkeit, eine zugefrorene Türe zu öffnen: Wasser auf ungefähr 50 Grad erhitzen und dann vorsichtig rund um auf den Türrahmen gießen. Achtung: Kein kochendes Wasser nehmen, das kann den Lack beschädigen. Außerdem das heiße Wasser nicht über die Scheibe gießen, weil diese platzen oder reißen könnte.

Vorbeugen ist aber immer noch am besten: Wer schon vor dem ersten Frost die gereinigten Gummiabdichtungen der Tür einfettet, vermeidet ein Zufrieren. Der ADAC rät allerdings ab von Butter, Melkfett oder Hirschtalg. Sinnvoll sei ein Pflegemittel aus dem Autofachhandel.

Was mache ich, wenn ich mit Auto, Fahrrad oder zu Fuß auf Blitzeis treffe?

Bei Blitzeis helfen laut ADAC weder Winterreifen und Schneeketten noch ein Antiblockiersystem (ABS) oder das elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP). Gibt es Warnungen vor Blitzeis oder Eisregen, verschiebt man nicht zwingend erforderliche Fahrten und lässt das Auto besser stehen, so der Autoclub.

Wer schon im Auto sitzt oder unbedingt fahren muss, sollte die Fahrweise anpassen: noch mehr Abstand zu den Vorausfahrenden halten, die Geschwindigkeit anpassen und immer sanft bremsen und lenken. Ruckartige Lenk- und Bremsmanöver sind gefährlich und sollten vermieden werden.

Auch wer radelt, steigt bei Blitzeisanzeichen besser ab – und steigt idealerweise bei solchem Wetter erst gar nicht auf. Fußgänger sind ebenfalls besser extrem vorsichtig unterwegs und warten eventuell zu Hause oder auf der Arbeitsstelle ab, bis sich die Lage entspannt hat, so der ADAC.

Was gilt, wenn ich wegen Schnee und Eis zu spät zur Arbeit komme?

Ein Recht auf Arbeit im Homeoffice gibt es auch bei Schneefall oder Glätte auf den Straßen nicht. „Homeoffice ist nur im Einvernehmen mit der Arbeitgeberin zulässig“, sagt die Kölner Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür. Und was gilt, wenn man wegen Glatteis oder Schneefall zu spät ins Büro, auf die Baustelle oder in die Werkhalle kommt?

„Wenn es gleitende Arbeitszeiten gibt, kann die Verspätung nachgearbeitet werden“, so Oberthür, „anderenfalls gibt es keine Vergütung für die ausgefallene Zeit.“ Auch eine Abmahnung sei bei Verspätung grundsätzlich zulässig, „da der Arbeitnehmer die Verantwortung für die pünktliche Arbeitsaufnahme trägt“, erklärt die Fachanwältin. Am besten also: sich rechtzeitig auf den Weg machen – und vorsichtig unterwegs sein. (dpa/tli)