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Nationaler Notstand verlängertWas Reisende nach Spanien jetzt wissen müssen

Lesezeit 4 Minuten
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Der Arenalstrand auf Mallorca ist menschenleer.

  1. Am Sonntag hat die spanische Regierung den nationalen Notstand nochmals verlängert. Das hat Auswirkungen für alle Reisenden.
  2. Wir erklären, ob man jetzt noch seine Reise stornieren kann und was sich durch die digitale Einreisemeldung ändert.
  3. Bei allen Verschärfungen gibt es auch eine Lockerung in Spanien. Für eine Region hat das Auswärtige Amt am 24. Oktober die Reisewarnung aufgehoben.

Köln – Am Sonntag wurde der nationale Notstand in Spanien erneut verlängert. Er gilt zunächst für zwei Wochen, soll nach dem Willen der spanischen Regierung allerdings bis zum 9. Mai 2021 ausgeweitet werden. Das hat auch Auswirkungen auf Reisende. Kann man einen Urlaub jetzt noch stornieren? Darf man überhaupt noch einreisen? Wir klären die wichtigsten Fragen.

Wie ist die Situation auf den spanischen Inseln und dem Festland?

Eigentlich sollte Mallorca im Oktober voller Touristen sein, doch die meisten Strände sind menschenleer. Das Auswärtige Amt warnt weiter vor Reisen auf die Balearen und auch das spanische Festland gilt als Risikogebiet. Eine Ausnahme gilt seit dem 24. Oktober für die kanarischen Inseln. Teneriffa und den anderen Inseln vor der West-Küste Afrikas ist es gelungen, das Coronavirus einigermaßen unter Kontrolle zu bringen. Prompt sind die kanarischen Inseln von der Liste der Risikogebiete gestrichen worden. Auch Großbritannien gab fast zeitgleich grünes Licht für die Kanaren. Und auch der von der spanischen Regierung ausgerufene Notstand samt nächtlicher Ausgehsperre gilt überall, nur eben nicht auf den Kanaren.

Was bedeutet eine Risikoeinstufung?

Wenn ein Land vom Auswärtigen Amt als Risikogebiet eingestuft wird, bedeutet das, dass Rückkehrer von dort dazu verpflichtet sind, einen Corona-Test zu machen. Danach muss man in Quarantäne, bis das Ergebnis vorliegt. Wer bereits im Ausland einen negativen Test gemacht hat, dessen Ergebnis nicht älter als 48 Stunden ist, muss sich derzeit nicht erneut testen lassen.

Wann ersetzt die Aussteigerkarte die digitale Einreiseanmeldung?

Ab 8. November wird sich das ändern. Der Grund ist die Musterquarantäneverordnung, die von den Bundesländern umgesetzt wird. Wichtigste Änderung: Wer aus einem Risikogebiet zurückkommt, muss zehn Tage in Quarantäne. Außerdem sind Reisende verpflichtet, nach der Einreise die für sie zuständige Behörde zu kontaktieren. Das alles soll künftig durch die digitale Einreiseanmeldung erfolgen. Sie ersetzt die Aussteigerkarte. Die digitale Einreiseanmeldung kann künftig von Nutzern digitaler Endgeräte (Desktop, Tablet, Smartphone) weltweit verwendet werden.

Fünf Tage nach der Rückkehr besteht außerdem die Möglichkeit, einen Test zu machen. Wenn dieser negativ ausfällt, kann man die Quarantäne früher beenden. Allerdings sollte man das Ergebnis zehn Tage aufbewahren, da es auf Verlangen der Behörden vorgelegt werden muss.

Kann man jetzt überhaupt noch nach Spanien reisen?

Grundsätzlich ist eine Reise nach Spanien aus allen EU- und Schengen-Staaten seit 21. Juni wieder möglich. Es wird jedoch dringend davon abgeraten, jetzt dorthin zu reisen.

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Wer tatsächlich noch eine Reise nach Spanien vor sich hat, muss unbedingt ein Online-Formular ausfüllen. In dem Dokument müssen Reisende Name, Reisepassnummer, Flugdaten und eine E-Mail-Adresse eintragen. Anschließend wird eine QR-Code generiert, den man bei der Einreise zeigen muss. Bei der Einreise selbst wird die Temperatur gemessen. Sie darf nicht höher als 37,5 Grad Celsius sein. Wer darüber liegt oder andere gesundheitliche Auffälligkeiten aufweist, wird direkt untersucht.

Kann ich meine Reise stornieren?

Eine kostenlose Stornierung von einer Pauschalreise ist möglich, wenn für das Land eine Reisewarnung gilt (was für Spanien der Fall ist). Umstritten ist die Frage, wie die Situation ist, wenn eine Pauschalreise in ein Land ohne Reiswarnung gebucht wurde. Verbraucherschützer argumentieren, dass auch dann eine kostenfreie Stornierung möglich sein muss, wenn das Auswärtige Amt von Reisen in das Zielland zumindest abrät, ein Einreiseverbot gilt oder zwingend eine Quarantäne bei Ein- oder Rückreise durchgeführt werden muss.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass man bei Stornierungen allerdings generell ein gutes Durchhaltevermögen braucht. Die wenigsten Reiseveranstalter würden innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Wochen stornieren.

Wie ist es bei Individualreisen?

Wer eine Unterkunft individuell gebucht hat und diese wegen Einreisebeschränkungen nicht nutzen kann, muss nach Ansicht der Verbraucherzentrale auch nicht dafür bezahlen. Das gelte auch, wenn die Unterkunft nicht erreichbar ist oder nicht touristisch genutzt werden soll. Allerdings ist die Grundlage dafür das deutsche Recht. Problematisch wird es, wenn man seine Unterkunft direkt beim Eigentümer im Ausland gebucht hat und das ausländische Recht gilt.

Kann man seine Flüge einfach stornieren?

Wenn man aufgrund von Ein- bzw. Ausreisebeschränkungen einen Flug nicht antreten kann, hat man einen Anspruch auf eine Stornierung. Werden die Flüge von der Fluggesellschaft selbst abgesagt, kann man in der Regel wählen: Entweder lässt man sich den Flugpreis erstatten oder man bucht auf einen Ersatzflug zu einem späteren Zeitpunkt um, der nichts zusätzlich kosten darf.