Streit um rare Parkplätze sind in der Vorweihnachtszeit keine Seltenheit. Wir klären, wer wirklich Anspruch auf die freie Lücke hat.
Streit beim EinparkenDürfen Beifahrer eine freie Parklücke reservieren?
Wer die Parklücke unmittelbar zuerst erreicht, hat Vorrang. So steht es in der Straßenverkehrsordnung, erklärt Elke Hübner, Rechtsexpertin beim ADAC Nordrhein. Das gilt auch, wenn der oder die Einparkende blinkt, aber erstmal weiterfährt, um zum Beispiel rückwärts einzuparken oder zu rangieren oder noch an einer frei werdenden Parklücke wartet.
Reindrängeln kostet ein Bußgeld von zehn Euro
Wer sich dann schnell dazwischen drängelt, begeht laut Hübner eine Ordnungswidrigkeit, für die theoretisch ein Bußgeld von zehn Euro verhängt werden könnte. Weil das natürlich entweder schwer zu beweisen oder zu aufwendig einzuklagen ist, appelliert der ADAC an die Vernunft und Rücksichtnahme der Autofahrer.
Übrigens ist es genauso verboten, eine freie Parklücke zu reservieren, indem man zum Beispiel seinen Beifahrer dort hinstellt, bis man selbst einparken kann.
Nochmal teurer wird es für Falschparker. Wer seinen Benziner auf einen Parkplatz für E- oder Carsharing-Autos stellt, muss eine Geldbuße von 55 Euro zahlen. So viel kostet es auch, unberechtigt auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte zu stehen oder auf dem Schutzstreifen für den Radverkehr zu halten.
Wer durch das Parken in zweiter Reihe den Radverkehr regelrecht behindert, zahlt 80 Euro und kassiert sogar einen Punkt in Flensburg. Wer eine Feuerwehrzufahrt zuparkt und dadurch Rettungsfahrzeugen den Weg versperrt, wird mit einem Bußgeld von 100 Euro belangt. (dpa/eul)