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Gegen FahrtrichtungDarf man eigentlich falsch herum parken?

Lesezeit 2 Minuten
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Darf man entgegen der Fahrtrichtung parken?

Köln – Die Parkplatzsuche kann schon mal Nerven kosten. Und wenn man dann auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Lücke entdeckt, ist die Versuchung groß, kurzerhand über die Mittellinie zu fahren und das Auto entgegen der ursprünglichen Fahrtrichtung einzuparken. Doch das Linksparken ist verboten, so der TÜV Nord. Wer entgegen der Fahrtrichtung parkt, riskiert ein Bußgeld von 15 Euro.

Warum gibt es das Linksparkverbot?

Die Straßenverkehrsordnung schreibt nämlich eindeutig vor, dass zum Parken ausschließlich der rechte Seiten- oder Parkstreifen genutzt werden darf (Paragraf 12, Absatz 4).

Ausnahme: In Einbahnstraßen darf man auf der anderen Seite parken. Das gleiche gilt, wenn rechts zum Beispiel Schienen für die Straßenbahn verlegt sind, auch dann darf links geparkt werden.

Der Grund: Durch das Linksparkverbot sollen unnötige Rangiermanöver verhindert werden, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnten.

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Wer so parkt, riskiert nicht nur ein Bußgeld. Bei einem Unfall kann es richtig teuer werden.

Darf der Beifahrer den Parkplatz freihalten?

Besonders pfiffige Autofahrer lassen ihren Beifahrer aussteigen, damit der sich auf den Parkplatz stellt und diesen so lange freihält, bis der Autofahrer gewendet hat. Doch auch das ist verboten. „Das wäre eine Nötigung durch den Fußgänger, denn er zwingt einem Autofahrer eine Verhaltensänderung auf“, erklärt ADAC-Verkehrsexperte Markus Schäpe.

Auch wenn sich die meisten Fälle im Alltag von selbst erledigten, könnte ein Richter den Fußgänger zu einer Geldstrafe verurteilen, hinzu kämen Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei, sagte Schäpe.

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Das kann richtig teuer werden

Auch wer an einer schlecht einsehbaren Stelle parkt, muss mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. „Das Delikt wird oft vor Gericht verhandelt, wenn es deshalb zu einem Unfall gekommen ist“, erklärt Verkehrsanwalt Frank Häcker, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Wer also hinter einer Kuppel oder nach einer Kurve direkt an der Straße parkt, riskiert mehr als nur ein Bußgeld. Bei einem Unfall kann das Gericht unter Umständen eine Teilschuld feststellen – dann wird es richtig teuer. (dpa/rk)