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Shirts, SchmuckDiese Strafen drohen, wenn Sie gefälschte Klamotten im Urlaub kaufen

Lesezeit 4 Minuten
Gefäschte Klamotten

Vom Trikot bis zum Parfum: Händler locken auf Märkten mit gefälschter Ware.

Im Urlaub locken Händler oft mit fantastischen Angeboten: Schuhe, Parfüms oder Schmuck von bekannten Marken, nur für viel weniger Geld. Die gefälschte Ware sieht oft täuschend echt aus, deshalb finden sie auch Anklang bei den Touristen. Doch wer im Ausland auf Shopping-Tour geht, sollte sich vorher gut über die Zoll-Bedingungen informieren. Die wichtigsten Regeln in der Übersicht.

Darf ich gefälschte Ware aus dem Urlaub mitbringen?

Erwischt der Zoll einen Reisenden mit gefälschter Ware, droht ihm keine Strafe, wenn er sie offensichtlich nur für sich gekauft hat. Ausschlaggebend ist dabei aber die Menge: Wenn sich hier für die Zollbeamten Anhaltspunkte für den gewerblichen Handel ergeben, können sie einschreiten. Dem Besitzer kann eine Strafanzeige wegen Betrugs und Verstoßes gegen das Markengesetz in Betracht gezogen.

Das Problem ist aber: Wenn der Zoll Reisende mit gefälschte Ware erwischt, wird in jedem Fall der Rechteinhaber informiert, der dann klagen und Schadensersatz fordern kann.

Das Hauptzollamt München rät außerdem generell vom Einkauf der gefälschten Waren ab: „Viele solcher vermeintlichen Schnäppchen entpuppen sich häufig als qualitativ minderwertige Fälschungen, die sehr gesundheitsgefährdend sein können. So werden beispielsweise nachgeahmte Textilien nicht selten mit giftigen Farbstoffen hergestellt.“

In einigen Urlaubsländern wie Italien und Frankreich wird außerdem schon der private Erwerb von Plagiaten unter Strafe gestellt.

Wie viel darf ich grundsätzlich im Ausland einkaufen?

Verzollt werden müssen bei der Einreise mit dem Flugzeug oder Schiff Waren in einem Wert von über 430 Euro bei der Einreise mit dem Flugzeug oder Schiff, mit dem Auto oder Zug liegt die Grenze bei 300 Euro.

Wer mehr dabei hat, muss von sich aus auf den Zoll zugehen. Das gilt auch für nachgeahmte Waren.

Bei Reisenden unter 15 Jahren gilt jeweils ein Warenwert von insgesamt 175 Euro. Übersteigt etwa ein Schmuckstück diese Wertgrenzen, muss der gesamte Warenwert verzollt und versteuert werden. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um ein Geschenk handelt oder die Ware für den privaten Gebrauch gekauft wurde. Auch bei der Einreise von den Kanarischen Inseln sind nur Waren innerhalb der genannten Mengen- und Wertgrenzen frei von Einfuhrabgaben.

Von bestimmten Gütern, etwa Zigaretten und Alkohol, dürfen nur festgelegte Mengen eingeführt werden.

Reisende sollten sich vorher auf der Seite des Zolls informieren. Hat man zu viele dabei, muss man diese doppelt nachversteuern. Es geht in diesem Fall auch um Steuerhinterziehung – ob aber eine Strafverfolgung eingeleitet wird, hängt von der Staatsanwaltschaft ab. Dann muss man die hinterzogene Steuer plus in der Regel eine kleine Strafe bezahlen, diese ist abhängig von Einkommen.

Was passiert, wenn ich die Reisefreimenge überschreite?

In der Regel müssen Reisende dann den Einfuhrsteuersatz von 19 Prozent zahlen. Für einige spezielle Produkte wie besondere Computer gibt es höhere Sätze.

Wie kann ich Fälschungen erkennen?

Die Verpackungen von zum Beispiel Kosmetika sind zwar meist gut nachgemacht, aber zum Teil fehlen aufwendige Feinheiten wie Prägungen, erklärt der VKE, der Hersteller des von Fälschungen besonders betroffenen mittleren und hohen Preissegments vertritt. Markennamen werden oft schlampig aufgedruckt, auf den Verpackungen fehlen Hinweise zum Produkt.

Der Karton sowie das Material von Kosmetiktiegel oder Parfümflacons haben eine schlechte Qualität. Glas ist nicht ganz rein oder hat scharfe Kanten. Der Zerstäuber wirkt zerbrechlich. Parfüms sollten Verbraucher ausprobieren, denn bei Fälschungen kann das Rohr in der Pumpe zu kurz sein. Und natürlich: Fälschungen sind billiger als üblich.Wer hochpreisige Markenkosmetika kaufen möchte, kann sich meist auf die Hersteller verlassen: Sie übergeben ihre Waren nur an ausgewählte Vertragspartner. Welche das sind, geben viele Kosmetikunternehmen über einen sogenannten Storefinder auf ihrer Homepage an.

Der Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM) rät, grundsätzlich für alle Produkte auf fehlende Labels, Beipackzettel, Garantie- und Echtheitszertifikate zu achten. Gefährliche Inhaltsstoffe zum Beispiel in Turnschuhen und in Spielzeug können ausdünsten. Manchmal kann man das erschnuppern – riecht der Kunststoff beißend nach Chemie, besser nicht kaufen.

(chs/dpa)

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