„Reisen ab Pfingsten möglich“Soll ich schon Urlaub buchen, oder lieber nicht?
Köln – Die Corona-Pandemie hat die Urlaubssaison im vergangenen Sommer fest im Griff gehabt. Und auch 2021 wird das nicht viel anders aussehen. Wie sich die Lage in den kommenden knapp sechs Monaten entwickelt, kann kaum jemand voraussagen. Zu unsicher ist die Entwicklung von Fallzahlen, möglichen Virusmutationen und Impfungen. Und wie werden Einreisebestimmungen beliebter Urlaubsländer in den kommenden Monaten aussehen?
Das kann aktuell noch niemand sagen. Hoffnung macht der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß (CDU). Er sagte bei RTL und ntv, Reisen seien zwar „die nächsten zwei, drei Monate noch sehr schwer vorstellbar.“ Doch „ab den Pfingstferien wird es wieder besser. Und ich hoffe, dass dann der Sommer ein ganz großer Reisezeitraum wird.“ Bareiß baut dabei vor allem auf ein schnelles Vorankommen der Impfungen. Auch im fernen Ausland könnte Urlaub dann, je nach Lage, möglich sein. Urlauber hören das gerne, Frühbucher vermutlich noch lieber. Soll doch möglichst jetzt schon feststehen, wo es im kommenden Sommer hingehen soll. Bislang herrscht nämlich vor allem eines: (Planungs-)Unsicherheit.
Viele Angebote der Reiseveranstalter
Das merken auch die Reiseveranstalter. Angesichts der anhaltenden Einschränkungen bieten viele von ihnen aktuell neben satten Rabatten und Gratisversicherungen auch großzügige Umbuchungs- und Stornomöglichkeiten an. Urlauber können gebuchte Pauschalreisen teils noch bis zwei Wochen vor Abreise gebührenfrei absagen oder verschieben. Tui wartet beispielsweise mit einem neuen Flex-Tarif auf, auch DER Touristik kommt den Kunden entgegen: Wer bis zum 31. Januar einen Pauschalurlaub mit Abreisetermin bis 31. Oktober 2021 bucht, kann kurzfristig ohne Gebühren umbuchen oder stornieren – bei Flugreisen bis 14 Tage vor Abreise, bei Eigenanreise bis sieben Tage vor Reisebeginn. Doch ist es schlau, diese flexiblen Angebote jetzt zu nutzen?
Natürlich ist es in einer Pandemie immer gut, wenn Urlauber sich bei ihrer Buchung möglichst großzügige Möglichkeiten zur Umbuchung oder Stornierung zusichern lassen. Diese sollten dann jedoch auch keinen Haken haben. Wer jetzt einen Urlaub etwa für den Sommer bucht, sollte immer genau prüfen, unter welchen Bedingungen der Reiserücktritt möglich ist.
Auch Zeitpunkt der Stornierung kann entscheidend sein
Denn dass die Corona-Pandemie nicht immer als Grund für einen kostenlosen Reiserücktritt genügt, zeigte zuletzt ein Urteil des Amtsgerichts München. Geklagt hatte eine Frau, die ihre Kreuzfahrt bereits drei Monate vor Antritt storniert hatte, ihr Geld allerdings nicht vollständig zurückerhalten hatte. Und das Gericht gab dem Reiseveranstalter Recht: Es argumentierte, dass zum Zeitpunkt der Stornierung noch nicht absehbar, dass die Reise ausfallen müsse. Der Reiseveranstalter hatte in dem Zeitraum zwischen Stornierung und Reisebeginn ein Hygienekonzept auf die Beine gestellt.
Das Beispiel zeigt: Auch noch so kulante Angebote von Reiseveranstaltern sollten mit Vorsicht genossen werden. Denn ganz risikolos sind sie nicht. Darauf weist die Verbraucherzentrale Brandenburg hin. Zum einen seien die Angebote in den meisten Fällen auf bestimmte Reisen beschränkt, oft allein auf klassische Flugpauschalreisen. Die beliebten Kreuzfahrten sind zum Beispiel in der Regel nicht umfasst, wie Robert Bartel, Jurist der Verbraucherzentrale, erklärt. Beim Buchungsprozess müssen Urlauberinnen und Urlauber also genau hinschauen, ob die Regelungen auch für ihre Reise gelten. Zur Sicherheit können sie beim Buchungsprozess am PC oder Smartphone Screenshots dieser Regeln machen, um einen Beleg zu haben. Und: Ist eine Reise beispielsweise nur bis Ende März kostenlos stornierbar, hilft das nicht wirklich weiter.
Restrisiko bleibt bei der Urlaubsbuchung
Auch, wenn Urlauber bei der Buchung keine Regelungen übersehen und das Kleingedruckte genauestens geprüft haben, bleibt ein Restrisiko. Denn die Rückzahlung kann auf sich warten lassen, betont die Verbraucherzentrale. Auch wenn eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit besteht – in der Regel ist eine Anzahlung fällig, der vollständige Reisepreis muss dann zum Beispiel spätestens vier Wochen vor Abreise überwiesen sein. Wer storniere, müsse auf das bereits gezahlte Geld warten, erklärt Bartel.
Und hier kann ein Haken lauern: „Eine Sicherheit, dass der Veranstalter Ihnen Ihr Geld schnell zurückzahlt, haben Sie trotz der Versprechungen und vermeintlichen Garantien nicht“, betont Bartel – auch wenn Anspruch auf fristgerechte Rückzahlung besteht. Die Verbraucherzentrale ruft in Erinnerung: Diesen Anspruch hatten schon Tausende von Reisenden im vergangenen Jahr, nachdem die Veranstalter Reisen absagen mussten. Manch einer warte noch immer auf sein Geld oder habe dieses erst einklagen müssen. Und über allem schwebt natürlich stetig das Damoklesschwert einer Pleite beim Veranstalter.
Mit Pauschalreisen auf der sicheren Seite
Wer das Restrisiko akzeptieren will oder ein für sich gutes Angebot findet, sollte bei der Buchung auf einige Sachen achten. Generelle Empfehlung der Experten: Pauschalreisen, damit sei man in der Regel auf der sicheren Seite, wenn sich die Lage zuspitzt. Bei der Forderung nach Rückerstattung gibt es dann zudem nur einen Ansprechpartner. Penibel sollten Urlauber darauf achten, dass wirklich alle Flüge, Hotels und andere Buchungen flexibel umbuchbar sind. Denn wenn Kunden den Flug aus eigenem Verschulden nicht antreten können, gibt es in vielen Fällen kein Geld zurück. Auch dann nicht, wenn eine Covid-19-Erkrankung der Grund ist.
Wichtig ist es auch, die Reisewarnungen und Corona-Maßnahmen am Zielort im Blick zu haben – und auch dort, wo man eventuell das Flugzeug wechseln muss. Werden am Umsteigeflughafen ein Test oder gar eine Quarantäne fällig, kann der Urlaub auf dem Hinweg ins Wasser fallen. Die Reisewarnungen sollten Reisende übrigens auch bei der Buchung schon im Blick behalten. Besteht eine solche, gibt es Fälle, in denen der Veranstalter das Geld bei einer ausgefallenen Reise nicht vollständig zurückzahlt, da Buchende das Risiko beim Kauf bewusst eingegangen seien. Dies kann den Prozess der Rückerstattung zumindest deutlich in die Länge ziehen.
Ob es teurer oder günstiger wird, kann keiner sagen
Nicht zuletzt sollten auch die richtigen Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung gewählt werden. Diese greifen nämlich in den meisten Fällen nicht automatisch bei einer Pandemie. Und bei Bedenken oder Angst vor einer Erkrankung ohnehin nicht. Viele Anbieter haben aber mittlerweile Versicherungen im Repertoire, die solche Fälle abdecken. Das lassen sie sich dann allerdings auch etwas kosten.
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Apropos Kosten: Ob Reisen im Laufe des Frühjahrs wieder etwas teurer oder noch günstiger werden, kann niemand genau sagen. Vieles hängt von der Entwicklung der Pandemie und der Buchungslust der Reisenden ab. Auch die Veranstalter selbst können noch nichts Genaues sagen, ihre Prognosen gehen auseinander. Wichtiger scheinen aktuell ohnehin Sicherheit und Flexibilität zu sein. (mit dpa)