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Steuererklärung 2022An diese 5 Dinge sollten Sie bei der Steuer unbedingt denken

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Die Steuererklärung für das vergangene Jahr muss bald abgegeben werden. 

Köln – Noch bis zum 31. Oktober haben Steuerpflichtige Zeit, ihre Steuererklärung für das vergangene Jahr zu erledigen und abzugeben. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt, hat bis zum 31. August 2023 Zeit. Außer den üblichen Posten sind diesmal einige Besonderheiten zu beachten. 2021 war das zweite heftige Jahr der Corona-Pandemie, dazu die Flutkatastrophe und Bundestagswahl, viele Menschen haben gespendet oder ehrenamtlich geholfen. In einer kurzen Checkliste lesen Sie, was anders ist als sonst und welche Posten Sie nicht vergessen sollten.

Kurzarbeit

Das zweite Corona-Jahr: Die Pandemie ging trotz Impfung nicht vorbei und Unternehmen schickten ihre Mitarbeiter weiterhin in Kurzarbeit. Wichtiger Hinweis: Wer 2021 in Kurzarbeit war und insgesamt mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld bezogen hat, ist verpflichtet, jetzt eine Steuererklärung abzugeben. Das Kurzarbeitergeld selbst bleibt zwar steuerfrei. Es muss aber berücksichtigt werden, wenn der Steuersatz für die restlichen Einkünfte festgelegt wird. Dadurch stimmt in vielen Fällen nicht, wie viel Steuern einem Arbeitnehmer vom regulären Lohn abgezogen wurden. Dieser sogenannte Progressionsvorbehalt gilt auch bei anderen Lohnersatzleistungen wie dem Eltern- oder Krankengeld.

Spenden

Die Spendenbereitschaft war 2021 hoch, vor allem nach dem Hochwasser wollten viele Menschen helfen. Spenden an gemeinnützige oder kirchliche Institutionen können bei der Steuer als Sonderausgaben angegeben werden. Bei bis zu 300 Euro pro Einzelspende genügt ein Kontoauszug oder Einzahlbeleg als Nachweis. Für Spenden, die darüber hinausgehen, benötigen Sie eine Spendenquittung, die erhalten Sie in der Regel automatisch. In besonderen Krisen dürfen Sie auch Spenden über 300 Euro ohne Spendenquittung angeben. Für die Corona-Krise, die Flutkatastrophe und aktuell die Flüchtlingshilfe im Ukraine-Krieg ist das der Fall.

Sachspenden wie Möbel- oder Kleiderspenden können Sie ebenfalls absetzen. Dazu brauchen Sie eine Zuwendungsbestätigung, die den Marktwert angibt. Und auch eine ehrenamtliche Tätigkeit kann sich steuermindernd auswirken, unter Umständen kann sie als Aufwandsspende gerechnet werden.

Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien werden bis 3300 Euro berücksichtigt: Spenden bis 1650 Euro werden zur Hälfte von der Steuer abgezogen. Beträge darüber hinaus bis zu weiteren 1650 Euro als Sonderausgaben. Als Nachweis schicken die Parteien eine Spendenbescheinigung.

Wichtig: Pro Jahr können Sie maximal 20 Prozent Ihrer jährlichen Gesamteinkünfte als Spende angeben. Wer mehr spendet, kann den Differenzbetrag aber als Spendenvortrag mit ins Folgejahr nehmen.

Ehrenamt

Die Freiwillige Feuerwehr war bei der Flutkatastrophe im Dauereinsatz, bei den Aufräumarbeiten haben viele gemeinnützige Organisationen mit angepackt. Auch Wahlen und Wahlkampf beschäftigten viele Menschen unentgeltlich. Für ihre Arbeit bekommen Ehrenamtliche oft eine kleine Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Was gilt da eigentlich bei der Steuer?

Ehrenamtspauschale: Bis zu 840 Euro im Jahr dürfen Ehrenamtliche inzwischen annehmen, ohne dass Steuern und Sozialabgaben fällig werden, erklärt der Verein „Deutsches Ehrenamt“. Für befristete oder einmalige Tätigkeiten gilt derselbe Betrag. Alles darüber hinaus müssen Sie versteuern. In diesem Fall dürfen Sie aber auch Werbungskosten für die Tätigkeit absetzen, zum Beispiel Fahrtkosten oder Ausstattung.

Voraussetzung für ein Ehrenamt ist, dass es um eine nebenberufliche Tätigkeit geht, zeitlich also nicht mehr als ein Drittel einer Vollzeitstelle. Ehrenamtliche beschäftigen dürfen etwa Vereine, Schulen, Gemeinden oder die Kirche, aber auch Alten- und Pflegeheime, Religionsgemeinschaften, Kindergärten, Hochschulen, Behindertenwerkstätten oder die Jugendhilfe. Die Arbeit muss einen „gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck“ haben. Das heißt vor allem, sie darf keinen kommerziellen Zweck verfolgen wie Kuchenverkauf.

Übungsleiterfreibetrag: Wer noch dazu eine pädagogische Funktion hat – etwa die Trainerin im Sportverein, die Dozentin an der VHS oder der Ausbilder bei der Freiwilligen Feuerwehr –, darf den bis zu 3000 Euro im Jahr steuer- und abgabenfrei erhalten, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH).

Homeoffice

Auch im zweiten Krisenjahr sind viele Angestellte phasenweise ins Homeoffice ausgewichen. Dafür gilt weiterhin die Homeoffice-Pauschale: 5 Euro pro Heimarbeitstag lassen sich von der Steuer abziehen, maximal aber 600 Euro. „Die Pauschale wird für die Tage gewährt, an denen ausschließlich von zu Hause aus gearbeitet wird“, erklärt Lars Nottelmann, Vizepräsident des Steuerberater-Verbandes Köln. „Durch den Ansatz der Pauschale können an den Tagen folglich keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angesetzt werden.“

Die Homeoffice-Pauschale werde außerdem „nicht zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag angesetzt, sondern auf diesen angerechnet“, erklärt der Steuerberater. Nur wer die Grenze von 1000 Euro (2021) mit weiteren Werbungskosten überschreitet, spart tatsächlich Steuern. Dazu gehören Arbeitsmittel, Telefon- und Internetkosten, Fortbildungen oder Fahrtkosten.

„Steuerpflichtige können für Fahrten zwischen ihrer Wohnung und Betriebsstätte beziehungsweise der ersten Tätigkeitsstätte für jeden vollen Entfernungskilometer je Arbeitstag eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro ansetzen“, sagt Nottelmann. Ab dem 1. Januar 2021 dürfen sie zudem für Entfernungen, die über 20 Kilometer hinausgehen, 5 Cent mehr geltend machen. „Diese Regelung gilt bis einschließlich 2023 und ist auf einen Entlastungsbetrag von höchstens 4500 Euro im Kalenderjahr begrenzt.“

Andere Corona-Kosten, mit der Sie sich bei der Steuer 2022 Geld zurückholen, haben wir hier aufgelistet. Dazu gehören höhere Freibeträge für Alleinerziehende, der Kinder-Bonus oder der Corona-Bonus.

Tipp: Wer ein abgetrenntes Arbeitszimmer hat, kann mehr absetzen als mit der Homeoffice-Pauschale. Sofern das Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist und der Job nicht an einem anderen Ort ausgeübt wird, können sogar Kosten wie Miete, Strom oder Heizung anteilig für das Arbeitszimmer angerechnet werden.

Nebenkostenabrechnung

Viele Mieter und Mieterinnen mussten bei der Nebenkostenabrechnung feststellen, dass die Preise für Heizung und Warmwasser auch vor dem Ukraine-Krieg schon gestiegen sind und für 2021 bereits eine hohe Nachzahlung leisten. Welche Nebenkosten darf man von der Steuer absetzen, auch Wasser, Strom und Heizkosten?

„Verbräuche für Energie, Grundsteuer und Müllentsorgung sind davon leider ausgeschlossen“, sagt Lars Nottelmann vom Steuerberater-Verband Köln. Dafür können Mieter und Mieterinnen andere Posten aus der Nebenkostenabrechnung anführen: haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Diese Kosten werden auf die Mieter umgelegt.

Als haushaltsnahe Dienstleistungen zählen etwa die Reinigung im Treppenhaus, Gartenpflege, Hausmeister oder Winterdienst. Zu Handwerkerleistungen die Wartung und Reparatur an Heizung, Elektro-, Gas- und Wasseranlagen, Pumpen oder Abwasser-Rückstau-Sicherungen. Laut den Steuerexperten von „Buhl“ zudem die Trockenlegung von Mauerwerk, Mauerwerksanierung, Legen von Haushaltsanschlüssen für Strom oder Internet oder die Wärmedämmung.

Sie können 20 Prozent der Kosten absetzen, als haushaltsnahe Dienstleistungen maximal 4000 Euro im Jahr, als Handwerkerkosten 1200 Euro. Materialkosten sind nicht absetzbar, Vermieter sind verpflichtet, das in der Nebenkostenabrechnung gesondert anzugeben.