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Bis 31. OktoberKein Geld verschenken – Wer alles eine Steuererklärung machen sollte

Lesezeit 6 Minuten
steuererklaerung

Auch Studierende bekommen nicht selten Geld vom Finanzamt zurück, wenn sie eine Steuererklärung abgeben. 

Köln – Statt an allen Ecken zu sparen, können sich alle Steuerzahler auch zusätzliches Geld sichern. Geld, das ihnen eh zusteht, weil sie zu viel an das Finanzamt gezahlt haben. Noch bis zum 31. Oktober haben Steuerpflichtige Zeit, eine Steuererklärung abzugeben. Und es lohnt sich: Im Schnitt gibt es 1051 Euro pro Person zurück. Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, bekommt sogar länger Zeit. Wir erklären, für wen es sich besonders lohnt und wie die Steuererklärung mit möglichst wenig Aufwand erledigt ist.

1. Für wen ist die Steuererklärung freiwillig?

Viele Angestellte müssten eigentlich keine Steuererklärung abgeben, da die Lohnsteuer Arbeitnehmern direkt vom Gehalt abgezogen wird. In den folgenden Fällen wird eine Steuererklärung aber verpflichtend:

Wenn Angestellte mehr als 410 Euro an Lohnersatzleistungen erhalten haben, zum Beispiel: Kurzarbeitergeld, Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Wenn sie mehr als 410 Euro an anderen Einkünften haben, etwa durch Vermietung oder Verpachtung. Wenn sie von mehreren Arbeitgebern gleichzeitig Lohn erhalten haben. Oder wenn sie einen steuerlichen Freibetrag beantragt haben und der Arbeitslohn im Jahr 12.250 Euro überstieg (23.350 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare).

Für Ehepaare wird eine Steuererklärung zudem in folgenden Fällen Pflicht: Beide haben Arbeitslohn bezogen und einer ist in Steuerklasse V oder VI eingestuft. Das Paar hatte sich für das sogenannte Faktorverfahren (Steuerklasse IV/Faktor) entschieden. Einer von beiden hat eine Abfindung vom Arbeitgeber erhalten. Oder eine Ehe endet durch Tod oder Scheidung. Das erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.

Auch Angestellte und Rentner, bei denen die steuerpflichtigen Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen, müssen keine Steuererklärung abgeben, erklärt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH). Für das Jahr 2021 sind das 9744 Euro beziehungsweise 19.488 Euro für verheiratete Paare.

2. Für wen lohnt es sich, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben?

Gerade für die Steuerzahler, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, lohnt es sich fast immer. Sie können oftmals mit einer Rückzahlung rechnen, erklärt der VLH. Der Fiskus setzt darauf, dass sie keine Steuererklärung machen, wenn sie nicht müssen. Sie haben aber vermutlich zu viel Steuern gezahlt. Mit einer freiwilligen Abgabe können sie sich dieses Geld „vom Staat zurückholen.“ Besonders lohnt es sich, wenn für einzelne Monate unterschiedliche Dinge gelten, etwa aufgrund eines Jobwechsels, einer Gehaltserhöhung, einer neuen Steuerklasse oder wenn es Monate ohne Anstellung gibt, zum Beispiel beim Berufseinstieg.

Lohnenswert ist es auch für Angestellte, die viel abzusetzen haben: Das ist zum Beispiel der Fall, wenn hohe Krankheitsausgaben oder andere außergewöhnliche Belastungen angefallen sind oder wenn sie haushaltsnahe Dienstleistungen anrechnen können, etwa für eine Haushaltshilfe oder einen ambulanten Pflegedienst. Oder wenn sie mehr als die 1000 Euro Pauschale (2021) an Werbungskosten absetzen können, zum Beispiel nach einem Umzug.

Für Studierende und Berufseinsteigende kann sich die Steuererklärung besonders lohnen: Kosten für das Bachelor-Studium sind Sonderausgaben und können bis zu 6000 Euro abgesetzt werden. Kosten für den Master oder ein weiteres Bachelor-Studium fallen unter Werbungskosten.

Eine freiwillig eingereichte Steuererklärung heißt offiziell „Antragsveranlagung“. Man darf sie auch nachträglich noch einreichen, nach den gewöhnlichen Fristen: Für die Corona-Jahre 2020 und 2021 zum Beispiel ist bis Ende 2024 beziehungsweise Ende 2025 Zeit.

3. Brauche ich einen Steuerberater oder reicht eine App?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich helfen zu lassen. Zu den Kunden einer Steuerberaterin oder -beraters gehören Selbstständige und Gewerbetreibende oder Angestellte mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit, erklärt Udo Reuß. Es kann sich aber jeder Steuerpflichtige an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater wenden. Derzeit suchen zum Beispiel viele Eigentümer Hilfe bei der Grundsteuererklärung.

Für eine Beratung beim Lohnsteuerhilfeverein muss man Mitglied werden. Es ist gesetzlich geregelt, wen die Vereine beraten dürfen: Dazu gehören Angestellte, Beamte, Studierende und Rentner. Vorausgesetzt wird, dass sie keine Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit haben. Und dass ihre zusätzlichen Einkünfte nicht höher als 18.000 Euro sind beziehungsweise 36.000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare.

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Die meisten Arbeitnehmer und Rentner haben gar nicht so komplizierte Fälle und könnten ihre Steuererklärung mithilfe einer guten Steuer-Software oder -App auch selbst machen, erklärt Udo Reuß. Das sei der Fall, „wenn sie nur Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen absetzen wollen und ansonsten keine großen Besonderheiten vorkommen“.

Finanztip hat zuletzt im vergangenen Jahr Software und Apps getestet. Alle empfohlenen Programme geben hilfreiche Tipps zum Steuersparen, so Reuß. Jeden Fall abdecken sollen „WISO Steuersparbuch 2022“, „Tax 2022 Professional“ und „Steuersparerklärung 2022 Plus“. Für unkomplizierte Fälle empfiehlt das Verbrauchermagazin auch „Smartsteuer“, „Steuerbot“ und „Taxfix“.

4. Wie viel kostet die Hilfe bei der Steuererklärung?

Um Mitglied bei einem Lohnsteuerverein zu werden, zahlt man eine geringe Aufnahmegebühr von rund 15 Euro. Dann wird ein Jahresbeitrag fällig, der sich am Einkommen orientiert, er liegt oft bei mindestens 40 Euro, maximal sind es 365 Euro. Die Steuererklärung ist damit abgedeckt. Der Verein kann außerdem den Schriftverkehr mit dem Finanzamt übernehmen, Einspruch gegen Steuerbescheide einlegen und zur Not klagen.

Die Honorare der Steuerberaterinnen und -berater werden nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater berechnet. Wie viel eine Beratung bei der Einkommenssteuererklärung kostet, hängt von der Höhe des Einkommens ab und variiert stark, je nach Aufwand. Steuerzahler und Steuerzahlerinnen können ihn senken, indem sie ihre Unterlagen geordnet und vollständig übergeben.

Die Steuersoftware-Programme kosten regulär zwischen 15 und 60 Euro. Elster, das offizielle Programm der Finanzämter für die digitale Steuererklärung ist kostenlos. Dafür bekommen die Nutzerinnen und Nutzer hier keine Tipps.

Steuer: Weitere Tipps

Kosten bis 100 Euro, etwa für Steuer-Programme, Fachliteratur oder die Aufnahmegebühr in einen Lohnsteuerhilfeverein lassen sich komplett als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Bei Kosten über 100 Euro hinaus ist genau genommen zwischen beruflich und privat veranlassten Kosten zu unterscheiden; nur die beruflich veranlassten Kosten sind absetzbar. Zur Vereinfachung akzeptieren Finanzämter aber auch, wenn man pauschal 50 Prozent seiner tatsächlichen Kosten absetzt: Bei Steuerberatungskosten von 300 Euro beispielsweise 150 Euro.

Verspätet: Wer den Abgabetermin nicht einhalten kann, sollte beim Finanzamt rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Ansonsten droht ein Verspätungszuschlag.Belege müssen nicht mehr eingereicht werden, nur auf Nachfrage. Man sollte sie aber auch nicht direkt wegwerfen: Ab dem Datum des Steuerbescheids sind Spendenquittungen ein Jahr lang aufzubewahren, rät der Bund der Steuerzahler. Sonderfall: Wer sein Wohnhaus 2021 energetisch sanieren lassen hat, muss das in der neuen Anlage „Energetische Maßnahmen“ eintragen und die Bescheinigung des Fachbetriebs und des Energieberaters miteinreichen.Papierlos möglich ist die Abgabe über das elektronische Finanzamt Elster. Auch im Handel erhältliche Softwareprogramme, Onlinetools oder Apps helfen dabei, eine Steuererklärung zu erstellen und digital einzureichen.In Papierform: Formulare für die Steuererklärung liegen weiterhin beim Finanzamt aus und man kann sie herunterladen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen mindestens den Mantelbogen, Anlage N für die Arbeitseinkünfte und die Anlage Vorsorgeaufwand für die Versicherungen. Die Formulare sind ähnlich wie im Vorjahr; eine vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer gibt es aber nicht mehr. (mit dpa/tmn)