Berlin – Wer seinen Stromanbieter wechselt, kann mehrere Hundert Euro im Jahr sparen. Laut Berechnungen des Vergleichsportals Check24 gibt eine Familie mit einem Durchschnittsverbrauch von 4250 kWh im Schnitt 360 Euro weniger im Jahr aus, wenn sie aus der Grundversorgung zum günstigsten Alternativversorger wechselt.
Wer allerdings zu oft wechselt, erlebt mitunter eine Abfuhr. Die Verbraucherzentralen erreichen nach eigenen Angaben vermehrt Beschwerden von Verbrauchern, deren Wechselantrag ohne Angabe von Gründen abgelehnt wurde. „Betroffen sind vor allem Kunden, die jedes Jahr ihren Lieferanten wechseln“, so der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin.
Der Verdacht liege nahe, dass Energielieferanten bewusst Kunden ausschließen, die zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen, um ein neues Bonusangebot zu nutzen.
Anbieter können Kunden auswählen
Das Recht ist auf der Seite der Stromanbieter. Sie müssen nicht jeden Kunden akzeptieren, sondern können einen neuen Vertrag ohne jegliche Begründung ablehnen. Ob das allerdings kundenfreundlich ist, steht auf einem anderen Blatt.
„Wir raten Verbrauchern generell, regelmäßig ihre Verträge zu prüfen und gegebenenfalls zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln“, sagt Leonora Holling, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Energieverbraucher in Unkel am Rhein. „Aber wer das konsequent macht, muss jetzt unter Umständen erleben, dass er dafür bestraft wird.“
Sie vermutet, dass das Geschäftsmodell vieler Anbieter, mit Bonuszahlungen um neue Kunden zu werben, zu diesen Reaktionen führt. Die Boni seien meist so berechnet, dass der Kunde länger als ein Jahr bleiben müsste, damit sich das für ihn lohnt. „Würde mit realen Preisen ohne Boni kalkuliert, wären wechselfreudige Kunden vermutlich gar kein Thema.“
Neukundenbonus läuft nach einem Jahr aus
Meist wird ein Neukundenbonus angeboten. „Dabei handelt es sich um einen Rabatt, den die Stromanbieter am Ende des ersten Belieferungsjahres auszahlen oder mit der Jahresabrechnung verrechnen“, erklärt Lundquist Neubauer vom Vergleichsportal Verivox, das Kunden bei der Suche nach einem neuen Stromanbieter hilft.
Diesen Bonus gibt es allerdings meist nur dann, wenn der Kunde in den letzten sechs Monaten keinen Vertrag mit dem entsprechenden Stromanbieter abgeschlossen hatte. Manche Stromlieferanten bieten einen Sofortbonus an, der bereits vier bis zwölf Wochen nach Lieferbeginn gezahlt wird. Auch hier ist es meist Bedingung, dass im vergangenen halben Jahr kein Vertragsverhältnis mit dem Anbieter eingegangen wurde.
Vergleichsportale sehen keine Probleme
„Wir können kein Problem mit Stromwechslern feststellen“, so Neubauer. „Es passiert hin und wieder, dass Kunden aus formalen Gründen abgewiesen werden, etwa weil Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden, Bonitätsprobleme vorliegen oder schlicht eine falsche Adresse angegeben wurde.“
Auch Steffen Suttner, Geschäftsführer für den Energiebereich beim Vergleichsportal Check24 kann nicht bestätigen, dass häufige Wechsler abgelehnt werden. Gäbe es Ablehnungen, dann aufgrund falscher Formalia, zum Beispiel unkorrekt eingetragener Namen oder Zahlendrehern in der Zählernummer.
„Da die Energieversorger keinen Grund für ihre Ablehnung angeben, kann man da nur spekulieren“, sagt Leona Holling. Ihr Verein habe Testwechsler vorgeschickt, die seit Jahren regelmäßig auf neue Tarife umgestiegen waren. „In der Vergangenheit ging das problemlos, jetzt kamen einige Ablehnungen.“
Unangenehme Folgen für Kunden
Für die Verbraucher kann eine Ablehnung unangenehme Folgen haben. „Sie müssen länger recherchieren, bis sie ein passendes Angebot finden. Schließlich ändern die Versorger ihre Preise nahezu täglich. Klappt der Wechsel nicht bis zum Ende der Kündigungsfrist, bleiben die Kunden in ihrem alten Vertrag hängen oder landen erst einmal in der teuren Grundversorgung“, sagt Lundquist Neubauer.
Kunden, die noch in der Stromgrundversorgung sind, können mit einer Frist von zwei Wochen ihren Stromanbieter wechseln. Bei Alternativtarifen kommt es auf die Laufzeit an. „Wir empfehlen, Tarife maximal mit einer Laufzeit von zwölf Monaten abzuschließen“, sagt Steffen Suttner. Der Wechsel selbst ist einfach: Die meisten Stromanbieter bieten ein Online-Formular für den Vertragswechsel an.
Neue Versorger kümmert sich um Kündigung
Beim Wechsel des Anbieters müssen die Zählernummer und die Kundennummer beim aktuellen Stromanbieter angegeben werden. Diese Daten sind auf der Jahresabrechnung zu finden. Um die Kündigung beim alten Stromanbieter kümmert sich der neue Stromversorger. „In der Regel dauert der Wechsel des Stromanbieters drei bis sechs Wochen. Wer knappe Fristen einhalten muss, sollte selbst und rechtzeitig kündigen und das nicht dem neuen Versorger überlassen“, rät Neubauer.
Um künftigen Ablehnungen vorzubeugen, sollten Verbraucher ihre Daten nach einem Lieferantenwechsel beim ehemaligen Energieversorger löschen lassen, rät der Verbraucherzentrale Bundesverband. Zur Kontrolle können Kunden Datenschutzauskünfte bei den ehemaligen Energielieferanten und Wirtschaftsauskunfteien beantragen.
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Die Stiftung Warentest hat dazu einen kostenlosen Musterbrief in Netz gestellt. Damit sollte sichergestellt sein, dass der Stromlieferant nicht erkennt, dass der Kunde schon einmal beim ihm einen Vertrag hatte, falls er später wieder zu ihm wechseln will. (dpa/tmn)