Zehn von 16 kontrollierten Ketten bieten wohl keine Mehrwegverpackungen an. Die Umweltschutzorganisation will rechtliche Schritte einleiten.
Auch Kölner Konzern betroffenDeutsche Umwelthilfe beklagt Verstöße gegen die Mehrwegpflicht
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat bei zehn großen Lebensmittelanbietern Verstöße gegen die seit Jahresbeginn geltende gesetzliche Mehrwegangebotspflicht festgestellt. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation kündigte am Donnerstag an, umgehend rechtliche Schritte gegen die Konzerne und Franchise-Händler einzuleiten. Die Anschuldigung richtet sich unter anderem gegen den Kölner Lebensmittelkonzern Rewe. Auch bei Edeka, Starbucks, Yormas, Backwerk, der Wiener Feinbäckerei und den Kino-Ketten Cineplex, Cinestar und Cinemaxx hätten die stichprobenartigen Testbesuche „katastrophale Ergebnisse“ gehabt, so Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH.
Seit dem 1. Januar 2023 sind Gastronomiebetriebe, aber auch der Lebensmitteleinzelhandel und andere Anbieter von Speisen zum Mitnehmen durch das novellierte Verpackungsgesetz (VerpackG) dazu verpflichtet, ihren Gästen Mehrweg-Alternativen für Take-away-Gerichte anzubieten. Die Zahl an Einwegverpackungen für To-Go-Gerichte steigt nach wie vor weiter an. Etwa 225 Kilogramm Verpackungsmüll verursacht jeder Deutsche derzeit. Die seit Jahresbeginn geltende Mehrwegpflicht soll bei der Eindämmung von Plastikabfall helfen. Das aber, kritisiert die Umwelthilfe, funktioniere derzeit nur unzureichend.
Zehn von 16 untersuchten Ketten verstoßen gegen die Mehrweg-Pflicht
Zwischen dem 11. und 20. Januar hat der Umweltverband stichprobenartige Testbesuche in insgesamt 35 Filialen von 16 großen Anbietern von Essen und Getränken zum Mitnehmen aus verschiedenen Branchen in den Städten Köln, Berlin und München durchgeführt. Als positive Beispiele hätten sich dabei etwa die Bäckereikette Kamps und der Fast Food-Konzern Burger King hervortun können. Die Gesamtbilanz aber sei negativ, so Metz: „Es gibt sehr viele Verstöße. Von diesen 16 großen Ketten haben zehn Anbieter die Mehrwegangebotspflicht nicht umgesetzt.“ Der Kölner Supermarktkette Rewe wirft die Umwelthilfe vor, in keiner der drei kontrollierten Filialen, Mehrwegbehältnisse an der Salattheke anzubieten. Ein Rewe-Sprecher teilte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage mit, dass man, „die Behauptungen der Deutschen Umwelthilfe zur Kenntnis genommen“ habe, den Sachverhalt intern eingehend prüfen und gegebenenfalls auf den Verband zugehen werde.
Die DUH kündigte derweil an, als klageberechtigter Verbraucherschutzverband nun juristisch gegen die beschuldigten Unternehmen vorzugehen. Zunächst würden die Konzerne aufgefordert, die Pflicht künftig einzuhalten. Komme es erneut zu Verstößen, würden empfindliche Geldstrafen fällig. „Wir werden die Umsetzung weiterhin kontrollieren“, kündigen die Umwelt- und Verbraucherschützer an.
DUH fordert Bund zu gesetzlichen Nachbesserungen auf
Flächendeckende Kontrollen aber könne die Organisation nicht leisten. Hier sei der Staat gefordert, für die Einhaltung der eigenen Gesetze zu sorgen, kritisiert Barbara Metz. Kritik übt ihr Kollege Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, zudem an der Verbraucherfreundlichkeit des Gesetzes. Es müsse auch an dieser Stelle dringend nachgebessert werden, denn aktuell sorgten individuelle Insellösungen einzelner Unternehmen, mangelnde Informationsangebote für Kunden und fehlende finanzielle Anreize dafür, dass Mehrwegangebote für Verbraucherinnen und Verbraucher unattraktiv seien.
„Weil die Wahl von Mehrwegverpackungen einen höheren Aufwand für die Kunden bedeutet, muss die Rücknahme der Behältnisse möglichst einfach und praktisch gestaltet werden“, fordert Fischer. So müsse es etwa eine flächendeckende Möglichkeit geben, die Mehrwegbehältnisse zurückzugeben. Um für finanzielle Anreize zu sorgen, fordert die Umwelthilfe zudem eine Steuer auf Einwegverpackungen.
Fischer kritisiert zudem die im Verpackungsgesetz vorgesehene Ausnahme von der Mehrwegangebotspflicht für To-Go-Verpackungen aus Aluminium oder Papier: „Die Regellücke wird insbesondere von großen Ketten wie Burger King oder McDonald’s gnadenlos ausgenutzt.“ Während Burger King ein gutes Angebot an Mehrwegbechern für Getränke biete, sei durch die Mehrweg-Pflicht keine Einwegverpackung für Speisen eingespart worden. Die Mehrweg-Pflicht müsse deshalb auf die beiden Materialien ausgeweitet werden, betont Fischer.