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Starkregen, Unwetter5 Schritte – was jetzt zu tun ist, damit die Versicherung zahlt

Lesezeit 5 Minuten
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In einem Keller in der Subbelrather Straße steht das Wasser etwa 1,20 Meter hoch. 

Köln – Der Keller steht voller Wasser, alles ist durchnässt und der Kopf schwirrt. Was hat jetzt Vorrang: den Keller trocken zu bekommen, das Wasser zu stoppen, wichtige Gegenstände zu retten? Wann muss ich die Versicherung informieren? Und welche Versicherung ist überhaupt zuständig bei vollgelaufenen Kellern?

Starkregen: Welche Versicherung haftet für den Schaden?

Sturm, Feuer, Überschwemmung – nicht für jeden Schadenfall haftet dieselbe Versicherung. Insbesondere bei Überschwemmungen wird ein Unterschied gemacht: Geht es um einen Wasserschaden, einen Rohrbruch – also um Leitungswasser? Dann ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, sie leistet auch bei Feuer, Blitz, Sturm oder Hagel. Oder geht es um eine Überschwemmung durch ein Unwetter, etwa durch Starkregen oder Hochwasser? Dann brauchen Versicherte zusätzlich eine Elementarschadenpolice, erklärt Stiftung Warentest.

„Die Elementarschadenversicherung ist keine eigenständige Versicherung“, sagt Henning Engelage vom deutschen Versichererverband GDV. „Sie ist ein Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung und in der Hausratsversicherung.“ Nur wer sie dazu gewählt hat, ist bei Starkregen abgesichert. Sie übernimmt das Abpumpen und die Trockenlegung. Wenn es in besonders schweren Fällen nötig ist, auch die Kosten für den Abriss und Wiederaufbau des Hauses. Laut Angaben der GDV sind 46 Prozent der der Deutschen bei Starkregen und Hochwasser versichert, in NRW sind es 47 Prozent. Stiftung Warentest geht von einer deutlich niedrigeren Zahl aus, bezieht sich aber unter anderem auf eine Umfrage von 2016.

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An der Subbelrather Straße/Ecke Teichstraße steht das Wasser auf der Straße und läuft in die Keller.

5 Schritte: Was im Schadenfall zu tun ist

So gehen Sie vor, damit es nach dem Starkregen nicht auch noch Ärger mit der Versicherung gibt und Sie den Schaden möglichst schnell erstattet bekommen.

Eigene Sicherheit geht vor

„Es kann sein, dass das Wasser so schnell in den Keller strömt, dass Sie da mitgerissen werden“, erklärt Henning Engelage vom Versicherer-Verband GDV. Die oberste Prämisse sei daher, sich selbst nicht in Gefahr zu begeben. In schweren Fällen sollten die Betroffenen daher zunächst Strom und Wasser abstellen und keine elektrischen Geräte mehr benutzen.

Den Schaden dokumentieren

Bevor Sie damit beginnen, den Schaden zu melden und zu beseitigen, schießen Sie am besten schnell ein paar Fotos von den Ausmaßen. Später dienen sie als Beweise für den Versicherer und können Ihnen helfen, Ihre Lage zu schildern und sich an Einzelheiten zu erinnern.

Den Versicherer informieren

Häufige Fehler!

Alle durchnässten Gegenstände sofort entsorgen.

Den Versicherer erst am Ende kontaktieren.

Nichts tun, weil man keine Beweise zerstören will.

Schaden beheben, ohne ihn zu dokumentieren.

Auf eigene Faust Handwerker mit Reparatur beauftragen.

Möglichst früh sollte der Versicherer über entstandene Schäden informiert werden. Bevor er für einen Schaden aufkommt, wird er jemanden vorbeischicken, der sich vor Ort ein eigenes Bild macht. Regulär kommt innerhalb einer Woche ein Schadenregulierer. Bei einer Vielzahl der Schadenfälle wie derzeit kann es aber auch länger dauern. Außerdem sollte mit dem Versicherer das weitere Vorgehen besprochen werden, damit es später nicht zu Problemen kommt. Wenn ein Handwerker für Reparaturen gebraucht wird, kann es zum Beispiel sein, dass der Versicherer Vorgaben dazu hat oder über sein Netzwerk schneller jemanden beauftragen kann.

Mieter sollten sich im Schadenfall schnell an ihren Vermieter wenden, rät der GDV.

Weiteren Schaden abwenden

Versicherte haben eine Schadensminderungspflicht, das heißt, sie müssen dafür sorgen, dass der Schaden so gering wie möglich bleibt. Ein Beispiel wäre, das Wasser aufzuwischen, damit der Boden nicht weiter durchweicht und Einrichtungsgegenstände ins Trockene zu bringen. Entstehen Folgeschäden, die er hätte verhindern können, haftet der Versicherer womöglich nicht. „Sie sollten, wenn das möglich ist und Sie sich dadurch nicht Gefahr begeben, versuchen, den Schaden zu minimieren“, erklärt auch Engelage. „Zum Beispiel bei anhaltendem Regen provisorisch das Dach abdecken.

Beschädigte Gegenstände nicht entsorgen

Gerade bei einem vollgelaufenen Keller ist der Drang groß, durchnässte Gegenstände sofort zu entsorgen. Stattdessen sollte man sie noch aufbewahren, um den Schaden später nachweisen zu können oder sie vor dem Wegwerfen zumindest ausreichend dokumentieren. Das gilt vor allem für Gegenstände mit einem höheren Sachwert, für die der Versicherer aufkommen soll. Sie dürfen aber bewegt werden. Den durchgeweichten Teppichboden darf man zum Beispiel rausreißen, sollte ihn aber noch in der Garage lagern, bis der Regulierer ihn gesehen hat.

Tipps: Versicherung gegen Wetterextreme

Vertrag noch zeitgemäß?

Vor allem wenn Sie noch eine alte Police haben, sollten Sie einmal nachschauen, gegen welche Schadenfälle Sie abgesichert sind und ob Sie zusätzliche Fälle in die Wohngebäude- oder Hausratsversicherung einschließen wollen. Gerade bei Wetterextremen haben sich in den letzten Jahren viele Annahmen verändert.

Rückstau mit inbegriffen?

Ein Keller kann bei Starkregen auch volllaufen, weil die Kanalisation überlastet ist und das Wasser nicht mehr richtig abfließen kann. Die Verbraucherzentrale NRW rät daher, dass eine Elementarschadenpolice auch Schäden durch Rückstau abdecken sollte. Der Versicherer verlange dann möglicherweise, Rückstauklappen einzubauen.

Online-Check: Wie hoch ist mein Risiko?

Wie gefährdet Ihr Wohngebiet von Starkregen und anderen Wetterextremen ist, können Sie online nachvollziehen. Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln haben dazu ein Tool eingerichtet, bei dem Sie Ihre genaue Adresse eingeben können und dann auf der Karte sehen, in welches Risiko für Hochwasser oder Starkregen Sie fallen. Bei den Versicherern können Sie nach Postleitzahl schauen, wie hoch die Unwettergefahren für Ihre Wohnlage bewertet werden. „Dabei gilt: Je höher die Gefährdungsklasse, desto teurer der Versicherungsschutz“, erklärt Stiftung Warentest. In Köln gehörten einige Gebiete am Rhein wegen der häufigen Hochwasser zu den 1,5 Prozent in Deutschland mit dem höchsten Risiko für Überschwemmungen.