Urlaubstage aufgebrauchtHabe ich eigentlich Anrecht auf unbezahlten Urlaub?
Köln – Die letzte Reise war so schön und der Alltag ist so trist. Und außerdem: Wer länger Urlaub macht, verlängert laut einer aktuellen Studie auch sein Leben. Wäre es da nicht toll, einfach noch ein paar Tage wegzufahren? Doch was tun, wenn der reguläre Urlaub längst verbraucht oder verplant ist. Habe ich jetzt ein Recht auf unbezahlten Urlaub?
Nein, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. „Man kann das vereinbaren – einen grundsätzlichen Anspruch darauf gibt es aber nicht.“
Sonderurlaub aus persönlichen Gründen
Allerdings kennt das Gesetz die Möglichkeit, aus persönlichen Gründen wie einem Trauerfall Sonderurlaub zu nehmen – also „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“, wie es im Bundesgesetzbuch (BGB) heißt, nicht zur Arbeit zu kommen. Dabei handelt es sich nicht um unbezahlten Urlaub, Lohn gibt es weiter.
Wie lang der Sonderurlaub sein darf, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und zum Beispiel in Tarifverträgen oder einer Betriebsvereinbarung geregelt. „Meistens sind das ein oder zwei Tage, bei einem kranken Kind zum Beispiel fünf.“
Unbezahlter Urlaub darüber hinaus ist Verhandlungssache
Jeder unbezahlte Urlaub, der darüber hinausgeht, ist Verhandlungssache – auch ein längeres Sabbatical fällt zum Beispiel darunter. Arbeitnehmer sind hier also auf ein Entgegenkommen des Chefs angewiesen.
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Bewegt der sich nicht, sollten sie aber nicht einfach zu Hause bleiben. „Das ist Arbeitsverweigerung“, sagt Oberthür. „Das hat arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung.“ (dpa/tmn)