Verliebte KollegenDiese Regeln sollten Paare am selben Arbeitsplatz einhalten
Überlingen – Sie sehen sich morgens am Küchentisch, vormittags dann im Projekt und nachmittags in der Besprechung. Paare, die im selben Unternehmen arbeiten, verbringen überdurchschnittlich viel Zeit miteinander. Am Anfang kann das prickelnd sein. Gelingt es aber nicht, dauerhaft Job und Privates voneinander zu trennen, kann das die Beziehung belasten.
Jeder siebte Arbeitnehmer war schon einmal mit einem Kollegen liiert
Dass Liebe am Arbeitsplatz keine Seltenheit ist, zeigen Studien: Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Onlineplattform Xing zum Beispiel war jeder siebte Arbeitnehmer (14 Prozent) schon einmal mit einem Kollegen liiert.
„Man kann den Herzenspartner für sein Leben in der Firma finden“, sagt Karriereberaterin Jutta Boenig aus Überlingen am Bodensee. Ganz grundsätzlich lautet ihr Credo aber: Wer es vermeiden kann, lässt lieber die Finger von einer Liaison mit Kollegen.
Flurfunk vorbeugen
Ist es aber passiert, stellt sich als Erstes die Frage: Wie gehen Paare damit gegenüber Kollegen um? Der Rat von Boenig: Handelt es sich nicht gerade um einen One-Night-Stand oder eine Affäre zwischen Verheirateten, ist ein offener Umgang mit der Beziehung besser. Sonst drohen Getratsche und Getuschel.
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Das heißt nicht, dass sie an jeder Ecke ihre Zuneigung zueinander zeigen müssen. In persönlichen Gesprächen mit den Kollegen kann man die Beziehung aber thematisieren und damit Flurfunk vorbeugen. Pflicht ist das aber nicht. Ob Paare im Betrieb offen mit ihrer Beziehung umgehen, ist ihre Entscheidung. „Das kann man für sich behalten, weil es Privatsache ist“, sagt die Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür aus Köln.
Interessenkonflikte vermeiden
Verbieten kann ein Arbeitgeber eine Beziehung nicht. Er kann aber für eine räumliche Trennung sorgen - etwa, wenn er das Gefühl hat, dass das Turteln der Verliebten deren Arbeitsleistung schmälert. Schwierig wird es, wenn potenzielle Interessenkonflikte ins Spiel kommen. Auszubildende mit Ausbildern oder strategische Einkäufer mit Lieferanten. Wenngleich es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, sieht Oberthür in solchen Fällen eine Offenbarungspflicht gegenüber dem Betrieb. „Das ist aber eine arge Grauzone.“
Arbeit und Privates klar trennen
Jutta Boenig beriet einmal ein Paar aus der IT-Branche. Irgendwann ging es dabei auch um den Einfluss der Arbeit auf die Beziehung. Also habe man einen Plan erarbeitet, wie diese beiden Lebenspole besser zu trennen sind, sagt die Karriereberaterin. Der Plan umfasste mehrere Punkte.
Die Punkte lauten: Nach 18.00 Uhr abends bis zum Betreten der Firma am nächsten Morgen darf nicht mehr über die Arbeit gesprochen werden. Pausen mit Kollegen und nicht mit dem Partner verbringen. Einmal pro Tag 30 Minuten im Büro Arbeitsthemen besprechen. Das schafft Transparenz gegenüber den anderen, nach dem Motto: Bei der Arbeit geht es bei den beiden um die Arbeit. Eine weitere Regel: Im gemeinsamen Urlaub hat der Beruf nichts verloren.
Gemeinsamen Urlaub nicht durchdrücken
Stichwort Urlaub: Eine Beziehung unter Kollegen ist noch keine Garantie für einen gemeinsamen Urlaub. Das Unternehmen entscheidet, ob betriebliche Gründe oder der Vorrang anderer Mitarbeiter gegen den Urlaubwunsch sprechen, wie Arbeitsrechtlerin Oberthür sagt. „Das ist nichts, was man mit Rechtsanspruch durchsetzen kann.“
Nach der Trennung
Und was ist, wenn die Liebe erlischt? Beziehungen enden selten einvernehmlich - nicht nur unter Kollegen. Wer seinen oder seine Ex dann jeden Tag bei der Arbeit sieht, leidet. „Nach einer Trennung braucht es manchmal Distanz, um wieder zu sich zu kommen“, sagt Boenig. Nicht selten endet mit der Beziehung auch die Karriere im Unternehmen für einen der Ex-Partner. Meist verlieren dabei die Frauen oder die hierarchisch tieferstehenden Angestellten, hat Boenig beobachtet. „Sie lassen sich versetzen oder gehen ganz.“ (dpa)