Auf Rhodos, aber auch an anderen beliebten Reisezielen Südeuropas wüten verheerende Waldbrände. Was können Urlauber jetzt tun?
Hitze in SüdeuropaWaldbrände auf Rhodos – Was Urlauber jetzt wissen müssen
Seit Samstag wurden auf Rhodos wegen großer unkontrollierter Waldbrände zahlreiche Dörfer und Hotels evakuiert. Neben den Bewohnern mussten in der Hochsaison auch Tausende Touristen ihre Unterkünfte verlassen. Waldbrände herrschen derzeit in einigen Teilen Südeuropas. Viele Menschen fragen sich daher, ob sie ihre geplante Reise in betroffene Regionen überhaupt antreten wollen. Was Urlauber jetzt wissen sollten.
Waldbrände in Südeuropa: Wie reagieren Reiseveranstalter?
Angesichts der starken Waldbrände auf Rhodos streichen Reisekonzerne nun Flüge nach Rhodos und bieten Stornierungen für die kommenden Tage an. Der Reisekonzern Tui bringt bis einschließlich Dienstag keine Touristen mehr auf die Ferieninsel, wie aus einem Tweet des Konzerns vom Sonntag hervorgeht. Der Konzern DER Touristik schränkt sein Reiseangebot nach eigenen Angaben stark ein.
Auch wenn Tui derzeit keine Touristen nach Rhodos fliege, blieben die Flugverbindungen bestehen, um Gäste zurück nach Deutschland zu fliegen, versicherte Aage Dünhaupt, Leiter Kommunikation von Tui Deutschland, der dpa. Für die anderen Länder gebe es ähnliche Regelungen.
Zudem könnten viele Reisende aus Deutschland von ihrem Flug zurücktreten. „Wir bieten allen Gästen an, die bis kommenden Freitag nach Rhodos gebucht sind, kostenfrei auf ein anderes Urlaubsziel umzubuchen oder zu stornieren.“
Die Reiseveranstalter stehen in engem Kontakt mit den Behörden vor Ort und arbeiten mit Hochdruck an Lösungen für die von den Evakuierungen auf Rhodos betroffenen Gäste, wie die DRV-Sprecherin versicherte. „Sollten in den kommenden Tagen geplante Reisen aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich sein, werden die Veranstalter diese absagen.“
Kann man seinen Urlaub wegen der Hitze stornieren?
Auch wenn es rund ums Mittelmeer bei Temperaturen über der 40-Grad-Marke gerade kaum auszuhalten ist: Das Recht, wegen großer Hitze eine gebuchte Reise gegen volle oder anteilige Rückzahlung zu stornieren oder abzubrechen, haben Urlauberinnen und Urlauber nicht, erklärt der Reiserechtler Paul Degott.
Im Sinne einer Mängelgewährleistung müsse man dem Reiseveranstalter sagen können, er habe irgendeinen Fehler gemacht, erläutert Degott: „Irgendwas hat nicht funktioniert und deswegen ist die Fortsetzung oder der Antritt der Reise unzumutbar.“ Das werde man allein aufgrund der Wetterbedingungen aber nicht sagen können.
Abbruch der Pauschalreise: Was gilt für Urlauber, die schon unterwegs sind?
Geraten Reisende während ihres Aufenthalts vor Ort in eine Krisensituation und wird dadurch die Reise erheblich beeinträchtigt, können sie den Pauschalreisevertrag kündigen und für die nicht genutzten Reiseleistungen eine Erstattung verlangen. Umfasst der Reisevertrag auch die An- und Abreise, so muss der Reiseveranstalter bei einer Kündigung des Vertrags unverzüglich die Rückbeförderung der Reisenden organisieren. Die eventuellen Mehrkosten für die Rückbeförderung gehen dabei zulasten des Reiseveranstalters.
Fortsetzung der Pauschalreise
Wer seinen Urlaub nicht abbricht und im Krisengebiet bleibt, kann eventuell den Reisepreis mindern. Dies ist vom Einzelfall abhängig und etwa dann möglich, wenn einzelne Reiseleistungen wie Transport, Verpflegung, Unterkunft oder Ausflüge nicht mehr dem gebuchten Standard entsprechen oder sogar ganz ausfallen.
Wichtig dabei: Verbraucher sollten dem Reiseveranstalter die außergewöhnlichen Umstände nachweislich und unverzüglich als Reisemangel anzeigen. „In jedem Fall sollte zuerst der Reiseveranstalter kontaktiert werden, um die bestehenden Möglichkeiten zu besprechen“, erklärt Iwona Husemann, Reiserechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale NRW.
Auch eine als Pauschalreise gebuchte Rundreise kann im Einzelfall kostenlos storniert werden, wenn wichtige oder besondere Reisebestandteile nicht durchgeführt beziehungsweise entscheidende Reiseziele nicht angefahren werden können. Fällt nur ein kleiner Teil des Programms aus, ist dies höchstens ein Reisemangel, für den Reisende den Reisepreis mindern können.
Hilft eine Reiserücktrittkostenversicherung?
Eine Reiserücktrittkostenversicherung greift in einer Hitzesituation übrigens auch nicht per se, sagt Degott. Diese decke nur plötzliche schwere Erkrankungen ab. Habe jemand beispielsweise einfach einen hohen Blutdruck und vertrage die Hitze nicht gut, sei das sicherlich keine plötzliche schwere Erkrankung. „Da muss schon vieles extrem zusammenkommen.“ Erst dann könne man probieren, entstandene Stornokosten auf diesem Weg zurückzuerhalten. (est/mit dpa)