Behördengänge, TrauerfeierWas zu tun ist, wenn ein Angehöriger stirbt
Düsseldorf – Schock, Traurigkeit, Leere - ein Trauerfall wirft manche Hinterbliebene emotional erst einmal aus der Bahn. Das Problem: Jeder Trauerfall ist auch mit vielen Formalitäten verbunden. Der zu erledigende Papierkram ist für viele eine zusätzliche Belastung. Anderseits können Hinterbliebene in den schweren Stunden dadurch auch Halt finden. Wann ist was zu tun? Wichtige Fragen und Antworten im Überblick:
Was ist in den ersten Stunden nach dem Todesfall zu tun?
Unmittelbar nach dem Tod ist innehalten wichtig, um in Ruhe Abschied zu nehmen. «Nicht die Trauer durch hektische Betriebsamkeit übertünchen», empfiehlt Oliver Wirthmann vom Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) in Düsseldorf. Zu den ersten Ansprechpartnern kann deshalb neben der Familie auch ein Seelsorger gehören.
Wann enge Hinterbliebene andere Angehörige und Freunde informiert werden sollten, ist Gefühlssache. Manchmal sei es wenig hilfreich, gleich alle in Kenntnis zu setzen, meint Wirthmann mit Blick auf Beileidsbekundungen: «Die Bestürzung wird noch größer.» Die Stresssituation der ersten Stunden birgt außerdem Streitpotenzial über den Ablauf der Trauerfeierlichkeit.
Altenheime und Kliniken informieren bei Eintritt des Todes sofort einen Arzt, damit er den Totenschein ausstellt. Zu Hause kann das Benachrichtigen des Arztes dagegen zunächst hinter dem eigenen Innehalten und Durchatmen zurückstehen. Das Beerdigungsinstitut wird meistens parallel zum Arzt verständigt. Der Bestatter bringt den Gestorbenen in die Leichenhalle. «Je nach Bundesland kann man den Toten bis zu 48 Stunden zu Hause lassen», sagt Wirthmann.
Bekommen Hinterbliebene Unterstützung bei Behördengängen?
Üblicherweise nehmen Beerdigungsunternehmen Angehörigen einen Großteil der bürokratischen Lauferei ab. Dazu gehört der Weg zum Standesamt, das die Sterbeurkunde ausstellt, sowie die unverzügliche Information der Lebensversicherung. Auch die Rentenkasse sollte schnell im Bilde sein. Bei beiden geht es um Geld, das die Angehörigen gut brauchen können, damit sie nicht plötzlich auch noch in ein finanzielles Loch fallen. Die Rentenversicherung zahlt Überbrückungsgeld, das einer dreimonatigen Rentenfortzahlung entspricht. Es wird in einer Summe ausbezahlt.
Wer die Rentenkasse selbst informiert, wendet sich an den Rentenservice der Deutschen Post und zeigt das Ableben mit Vorlage der Sterbeurkunde an. Gleichzeitig gilt das Ausfüllen des Formulars als Antrag auf Vorschuss der Hinterbliebenenrente, erläutert Stefan Braatz von der Rentenversicherung Bund in Berlin. Andere Stellen, von denen der Gestorbene Geld bekommen hat, sollten ebenfalls zügig in Kenntnis gesetzt werden. Dazu zählt auch der Arbeitgeber.
Wer muss noch über den Todesfall informiert werden?
Die Krankenkasse will möglichst zeitnah vom Todesfall erfahren. Krankenhäuser melden Todesfälle aber automatisch. Ansonsten kümmert sich nach Beobachtung des AOK Bundesverbands meistens der Bestatter darum. Er sendet die Versichertenkarte ein. Ob und welche Unterlagen erforderlich sind, wenn Angehörige die Nachricht weitergeben, kann von Kasse zu Kasse variieren, wie AOK-Sprecher Michael Bernatek erläutert.
Mietverträge gehen in der Regel auf überlebende Partner oder Hinterbliebene über. Daher müssen Vermieter nur informiert werden, wenn die Wohnung aufgegeben werden soll – die Info hat dann aber vier Wochen Zeit. Verträge von Auto-, Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen gehen auf die Erben über. «Die Meldung des Todesfalles sollte zeitnah innerhalb von ein bis zwei Wochen erfolgen», heißt es beim Bund der Versicherten. Dagegen müsse ein Unfalltod dem Versicherer innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden.
Was mit Verträgen und weiteren Dokumenten zu tun ist
Welche Dokumente sind wichtig?
Zuerst wird der vom Arzt ausgestellte Totenschein gebraucht. In der Urkunde stehen je nach Bestattungsgesetz der Bundesländer mindestens die Personalien, Zeit und Ort des Todes sowie die Todesursache. Welche Unterlagen für die Abmeldung beim Standesamt und das Ausstellen der Sterbeurkunde noch erforderlich sind, listet Wirthmann auf: Personalausweis, Heiratsurkunde, bei Geschiedenen auch das Scheidungsurteil, bei Verwitweten Heiratsurkunde plus Sterbeurkunde des Partners. Bei Ledigen reicht die Geburtsurkunde.
Für die Information der diversen Versicherungen sollten möglichst die Verträge bereitliegen. Bei der Rentenversicherung kommt es auf die Rentennummer an. Diese steht auf dem Rentenbescheid oder dem Kontoauszug. Um die Beerdigung vorzubereiten, sollte geschaut werden, ob der Gestorbene festgelegt hat, wie er begraben werden will.
Welche Verträge sind aufzulösen?
Viele Policen, zum Beispiel für Auto und Wohngebäude, gehen zunächst auf die Erben über. Sie müssen die Verträge in der Regel innerhalb der üblichen Frist auflösen. Die Hausratversicherung läuft nur weiter, wenn ein Erbe die Wohnung übernimmt. Ein Einzelvertrag in der Privathaftpflicht endet mit dem Tod, bei einer Familienversicherung bleibt der Schutz eine Zeitlang weiter bestehen. Häufig verlangen die Assekuranzen die Vorlage der Originalpolicen.
Tipp vom Bund der Versicherten: Kopien aufbewahren und das Original per Einschreiben mit Rückschein verschicken. Mitgliedschaften in Vereinen und Verbänden sowie Abos, Rundfunk und Telefon sollten auf eine mögliche Kündigung hin geprüft oder umgemeldet, Internetanschlüsse und -adressen gelöscht werden. Bestehen Verträge mit Pflegedienst und Altenheim müssen auch diese beendet werden. Es kann passieren, dass Vertragspartner die Sterbeurkunde als Todesnachweis verlangen. Von dem Dokument sollten deshalb Kopien zur Hand sein.
Was ist mit der Trauerfeier?
Normalerweise werden Termin und Ablauf mit dem Bestatter besprochen. Er kümmert sich in Absprache mit den Hinterbliebenen meistens auch um die Organisation einschließlich des Schaltens einer Todesanzeige bis hin zum Imbiss nach der Beisetzung. Die Auswahl von Sarg, Grab und Blumenschmuck sowie der Versand von Traueranzeigen sind eher Sache der engsten Angehörigen. Bei einer kirchlichen Beisetzung wird die Trauerfeier auch mit dem Geistlichen abgestimmt. (dpa)