„Weidehaltung“, „Mehr Platz"Viele Etiketten auf Fleischverpackungen sind irreführend
München – Beim Fleischkauf müssen Kunden beachten, dass die Werbebotschaften im Handel oft irreführend sein können. Darauf weisen die Verbraucherzentralen hin.
Nach bundesweiten Stichproben in 17 Supermärkten und Discountern sprechen die Tester von einem Verwirrspiel. So werben Anbieter den Angaben zufolge häufig mit idyllischen Bildchen und Werbeslogans wie „Weidehaltung“, „mehr Platz“ oder „kleine Tiergruppe“. Damit wollen sie Kunden ködern, die mit gutem Gewissen Fleisch kaufen möchten. Doch die Botschaften seien selten verlässlich und nachvollziehbar.
Aus diesem Grund ist aktuell ein neues Tierwohlkennzeichen für Fleisch im Supermarkt geplant. Es soll unter anderem Aufschluss über Ställe, Transport und Schlachtung geben. Die Kennzeichnung soll drei Stufen mit jeweils höheren Anforderungen an die Haltung bekommen allerdings sollen Landwirte das Logo freiwillig nutzen können, was Umweltschützer stark kritisieren. Das staatliche Label ist für 2020 geplant und soll zunächst für Schweinefleisch in den Handel kommen. Schon zuvor wollen mehrere Supermarktketten im April eine eigene Fleisch-Kennzeichnung zur Haltungsform starten.
Marketing-Tricks führen Verbraucher hinters Licht
Bisher können sich Kunden oft nicht auf abgebildete Etiketten verlassen. So zeigte beispielsweise die Verpackung für ein Schweine-Minutensteak in der Stichprobe ein Foto mit frei herumlaufenden Schweinen. Das daneben abgebildete Haltungszeugnis der Stufe 1 entsprach jedoch lediglich dem gesetzlichen Mindeststandard der Stallhaltung.
Mit solchen Marketing-Tricks würden Verbraucher hinters Licht geführt. Ihre Erwartung von Fleisch aus vermeintlich besserer Tierhaltung werde nicht erfüllt, kritisiert die Verbraucherzentrale Bayern. Begriffe wie artgerecht, tiergerecht oder Tierwohl seien bislang rechtlich nicht geschützt und würden willkürlich genutzt.
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Derzeit gebe es lediglich bei Geflügel festgeschriebene EU-Vermarktungsnormen. Bezeichnungen wie „extensive Bodenhaltung“, „Freilandhaltung“, „bäuerliche Freilandhaltung“ und „bäuerliche Freilandhaltung - unbegrenzter Auslauf“ seien eindeutig definiert. Sie schreiben genau vor, wie viel Platz die Tiere haben, wie groß ihr Auslauf ist und wie sie gefüttert werden. Solche Vorgaben unter anderem für Ställe, Transport und Schlachtung sieht nun also auch das von Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) geplante Tierwohlkennzeichen vor. (dpa/tmn)