Nicht zu warm, nicht zu kaltWie man im Winter richtig lüftet und heizt, um Schimmel zu vermeiden
Weniger heizen, um Energie zu sparen – das haben sich viele Mieter für diesen Winter vorgenommen. Aber wie weit darf die Sparsamkeit gehen? Sind die Räume zu kalt, kann sich Schimmel bilden. Und wer die Wärme in der Wohnung behalten will und nicht lüftet, riskiert ebenfalls Schimmel.
Gibt es gesetzliche Vorgaben, wie Mieter heizen und lüften müssen?
Das ist nicht einheitlich geregelt. Während die Regierung für die nächsten Monate für Unternehmen in Büros 19 Grad als Höchstwert vorgeschrieben hat, können Mieter im Prinzip heizen, wie sie wollen.
Sollten im Mietvertrag Mindesttemperaturen vorgeschrieben sein, die der Mieter einhalten muss, wären sie unwirksam. „Für diesen Winter wurden solche vertraglichen Klauseln ausgesetzt“, erklärt Rechtsanwältin Beate Heilmann von der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein. „Aber das entbindet Mieter nicht von der Sorgfaltspflicht für ihre Wohnungen. Sie müssen angemessen heizen und lüften, damit keine Schäden an der Wohnung entstehen.“
Muss der Vermieter Mindesttemperaturen ermöglichen?
Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes muss der Vermieter während der Heizperiode, in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April, die zentrale Heizungsanlage so einstellen, dass eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht werden kann. „Aber ob der Mieter diese Temperaturen dann auch abruft, ist seine Sache“, sagt Anja Franz vom Mieterverein München.
Welche Zimmertemperaturen sind in Ordnung?
Dafür gibt es keine allgemeingültige Zahl. Mieter müssen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen heizen und lüften finden. Und das hänge maßgeblich von den baulichen Verhältnissen und dem Verhalten der Bewohner ab, sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. Man könne nicht in allen Fällen pauschal sagen: Zimmertemperatur 19 Grad und zweimal täglich lüften schützt vor Schimmel. „Aber bei 16 Grad und darunter wird es wirklich schimmelkritisch.“ Denn während erwärmte Luft Feuchtigkeit gut aufnehmen und binden kann, schlägt sich in weniger beheizten Räumen feuchte Luft leichter an den kälteren Wänden nieder.
Was können Mieter tun, um Schimmel zu vermeiden?
Die Heizungsluft sollte sich gut im Zimmer verteilen können, damit sich keine kalten Stellen an den Wänden bilden, die eine Schimmelbildung fördern. Anja Franz weist darauf hin, dass Möbel nicht zu dicht an der Wand und das Sofa nicht direkt an der Heizung stehen sollten.
Vor allem muss aber die Feuchtigkeit schnell aus der Wohnung. „Ein Vier-Personen-Haushalt gibt täglich sechs bis zwölf Liter Wasser in die Raumluft ab“, sagt Arian Freytag von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Diese feuchte Luft sollte unbedingt durch trockene, sauerstoffreiche Luft von außen ersetzt werden – gerade dann, wenn man die Räume weniger heizen will, um zu sparen.
Nach dem Duschen und nach dem Kochen sollte gründlich gelüftet werden. Auch Menschen verursachen durchs Atmen und Bewegen Feuchtigkeit. „Je mehr Leute sich in den Räumen befinden, desto öfter muss gelüftet werden“, rät Gerold Happ.
Wie lüftet man richtig?
Experten empfehlen, Häuser und Wohnungen mindestens morgens und abends etwa fünf bis zehn Minuten intensiv zu lüften. Am effizientesten ist das Querlüften, wobei alle Fenster und Türen im Wohnbereich geöffnet sind und so ein Durchzug entsteht.
Die Heizkörper sollten während des Lüftens ausgeschaltet werden. Denn bei einem aufgedrehten Thermostatventil würde dieses sofort versuchen, die einmal eingestellte Raumtemperatur auch gegen die einströmende kalte Luft stabil zu halten, erklärt Verbraucherberater Freytag. „Damit heizt man also verstärkt warme Luft direkt aus dem offenen Fenster heraus.“ Unter 16 Grad sollte die Temperatur aufgrund der Schimmelgefahr allerdings nicht fallen.
Wenig nützlich ist es, die Fenster lediglich gekippt zu lassen. „Dies führt dazu, dass Räume ungewollt von innen nach außen auskühlen“, sagt Matthias Wagnitz vom Zentralverband Sanitär Heizung Klima. „Gleichzeitig kommt aber durch die schmale Kipp-Stellung des Fensters nur wenig frische Luft bis in den Raum.“
Zusätzlich sollte immer dann gelüftet werden, wenn sich beispielsweise Feuchtigkeit an den Fensterscheiben oder den Wänden absetzt.
Wie lange sollte man lüften?
Es gibt Ratschläge, wie die Lüftungsphasen in der Heizperiode aussehen könnten: Sie sollten im Oktober 12 bis 15 Minuten, im November 8 bis 10 Minuten und von Dezember bis Februar 4 bis 6 Minuten betragen.
Allerdings verweisen die Experten auf die unterschiedlichen Gegebenheiten der jeweiligen Immobilien und ihrer Bewohner. Wohnungen, in denen oft Wäsche innen getrocknet wird, die mehrere Bewohner haben oder in denen es viele Zimmerpflanzen gibt, müssen intensiver gelüftet werden. Auch starker Wind oder eine hohe Außenluftfeuchtigkeit wie bei Nebel können die Effizienz des Lüftens beeinflussen. Und auch die unterschiedliche Nutzung von verschiedenen Räumen müsse beachtet werden.
Was tun, wenn Schimmelflecken zu sehen sind?
Dann sollte man nicht auf eigene Faust etwas unternehmen, sondern muss dem Vermieter Bescheid geben. Dazu sind Mieter verpflichtet.
Muss der Mieter nachweisen, dass nicht sein falsches Heizverhalten zum Schimmel führte?
„Zunächst ist der Vermieter in der Pflicht“, betont Beate Heilmann. „Er muss sich bei jedem Schimmelbefall zunächst komplett entlasten. Das bedeutet, er muss nachweisen, dass nicht etwa bauliche Mängel zum Schaden geführt haben.“ Erst wenn das geschehen ist, landet der Ball beim Mieter. „Meist wird er dann verpflichtet, ein Protokoll über sein Heiz- und Lüftungsverhalten zu erstellen“, so Gerold Happ. Das bedeutet, er misst regelmäßig Temperatur und Feuchtigkeit in der Wohnung und notiert, wann und wie lange die Fenster geöffnet werden.
Wer muss für die Renovierung aufkommen, wenn die Ursache des Schimmelbefalls nicht eindeutig beim Mieter liegt?
„Das kommt gar nicht so selten vor“, so Beate Heilmann. Besonders in diesem Winter, wenn die Mieter die Zimmertemperaturen drosseln, könne es passieren, dass Schimmel durch ein Zusammenspiel von Heizverhalten und baulichen Gegebenheiten entsteht. „Die Gebäude sind ja beim Bau für bestimmte Zimmertemperaturen ausgelegt worden. Wenn jetzt längere Zeit weniger geheizt wird, kommen vielleicht Wärme- oder Kältebrücken zutage, die bisher unbemerkt blieben“, sagt sie. Wird die Ursache nicht eindeutig erkannt, muss der Vermieter für die Kosten aufkommen. Der Mieter könne dann sogar die Miete mindern, bis der Schimmelbefall beseitigt ist.
Und wenn der Mieter eindeutig schuld ist?
„Dann muss er die Rechnung für die Beseitigung des Schadens übernehmen“, sagt Anja Franz. Sie empfiehlt deshalb, die Heizung in diesem Winter lieber nicht zu stark zu drosseln, um später keinen Ärger zu bekommen, der sehr teuer werden kann. „Dann hat man am Ende gar nichts gewonnen.“