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Verbraucherschützer zum ShoppingMahnkosten bei Zalando sind wohl unzulässig – Was Betroffene tun können

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Das Logo des Online-Internethändlers Zalando auf einem Firmengebäude.

Das Logo des Online-Internethändlers Zalando auf einem Firmengebäude.

Wer bei Zalando nicht fristgemäß zahlt, bekommt Mahngebühren von 5,30 Euro aufgebrummt. Das sei unzulässig, sagen Verbraucherschützer.

Verbraucherschützer halten die vom Onlinehändler Zalando verlangten Mahngebüren bei nicht fristgemäßer Zahlung für unzulässig. Wer bei Zalando bestelle und nicht fristgemäß zahle, werde mit der zweiten Mahnung per Mail aufgefordert, Mahngebühren von 5,30 Euro zu zahlen, erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen am Montag.

Doch zum einen gebe es keine entsprechenden Regelungen in den AGB von Zalando, zum anderen dürften laut Rechtsprechung nur tatsächlich anfallende Kosten geltend gemacht werden. Die aber seien bei E-Mail-Mahnungen „verschwindend gering“.

Betroffene sollen sich Sammelklage gegen Zalando anschließen

Die Verbraucherzentrale rief dazu auf, sich einer Sammelklage gegen Zalando anzuschließen. In einer ersten Phase genüge es nachzuweisen, dass die Mahngebühren erhoben und gezahlt wurden. In der zweiten Phase, nach Einreichung der Klage, könnten sich alle Interessierten anschließen.

Am Freitag war die neue Sammelklage in Deutschland in Kraft getreten. Sie sei „ein wirkungsvolles Instrument, mit dem erstmals das Einklagen des Geldes für alle Betroffenen möglich wird“, erklärten die Verbraucherschützer. Das sei mit der bisherigen Musterfeststellungsklage nicht möglich gewesen.

Die Beteiligung an der Sammelklage gegen Zalando ist demnach für alle Betroffenen kostenfrei. Risiko und Kosten übernimmt die Verbraucherzentrale Sachsen. (afp)