Belastung aus Grundsteuer in Hessen vergleichsweise hoch
Stuttgart – Die Steuerbelastung aus der Grundsteuer ist in Hessen vergleichsweise hoch. Im Jahr 2021 lag sie bei durchschnittlich 201 Euro pro Kopf, wie aus einer am Freitag verbreiteten Studie der Beratungsgesellschaft Ernst & Young (EY) hervorgeht. Höher war der Wert mit 216 Euro demnach nur in Nordrhein-Westfalen, am niedrigsten in Brandenburg (110).
Auch der durchschnittliche Hebesatz der Grundsteuer B, die auf bebaute und bebaubare Grundstücke erhoben und von Eigentümern bezahlt beziehungsweise auf Mieter umgelegt wird, liegt in Hessen mit 482 am zweithöchsten, erneut hinter Nordrhein-Westfalen (551). Die bundesweit höchsten Grundsteuer-Hebesätze wiesen zum Ende des vergangenen Jahres zwei hessische Kommunen auf: Lorch im Rheingau-Taunus-Kreis und Lautertal im Kreis Bergstraße mit jeweils 1050. Auf den deutschlandweit vorderen Plätzen lagen auch Nauheim im Kreis Groß-Gerau und Ringgau im Werra-Meißner-Kreis (je 960), Bad Karlshafen (951) ganz im Norden, Bad Emstal im Kreis Kassel (950) und Offenbach (895). Von den 50 deutschen Kommunen mit den bundesweit höchsten Hebesätzen liegen EY zufolge allein 19 in Hessen.
Grundsätzlich kommt EY zu dem Schluss, dass der Milliardenüberschuss bei den Kommunen vergangenes Jahr zu weniger Erhöhungen bei der Grundsteuer geführt hat als in den Vorjahren. Demnach erhöhten etwa acht Prozent der deutschen Kommunen 2021 ihren Grundsteuer-Hebesatz. Niedriger hatte der Anteil zuletzt 2009 gelegen. In Hessen waren es nur knapp 7 Prozent.
„Die starke konjunkturelle Erholung nach dem Corona-Schock hat zu einer überraschend guten finanziellen Entwicklung bei vielen Kommunen und einem kommunalen Finanzierungsüberschuss von 4,6 Milliarden Euro geführt”, erklärte der Leiter des Bereichs Government & Public Services bei EY, Matthias Schneider. Der Handlungsdruck sei damit gesunken und weniger Kommunen hätten die Steuern erhöhen müssen. Den deutschlandweit stärksten Anstieg wies der Auswertung zufolge das hessische Lorch auf, wo der Hebesatz um 365 Punkte auf 1050 Prozent stieg. Im Gegenzug sei dort die Gewerbesteuer leicht gesenkt worden.
Wie sich die Grundsteuerreform, in deren Zuge derzeit Millionen von Hauseigentümern Angaben ans Finanzamt übermitteln müssen, auf die Hebesätze auswirkt, sei noch ungewiss, hieß es weiter von EY. Erst ab dem 1. Januar 2025 gälten dann die neu ermittelten Beträge. „So lange ist ungewiss, wie sich die bevorstehende Grundsteuerreform auf die Einnahmesituation der einzelnen Kommunen auswirken wird, auch wenn der politische Konsens besteht, dass es insgesamt nicht zu einer gravierenden Mehrbelastung der Bürger kommen soll”, betonte Schneider.
© dpa-infocom, dpa:220819-99-443469/2 (dpa/lhe)