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Anschlag auf MarathonTodesurteil gegen Boston-Attentäter aufgehoben

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Im April 2013 hatte Dschochar Zarnajew zusammen mit seinem älteren Bruder im Zieleinlauf des Marathons in Boston zwei Sprengsätze gezündet.

Boston – Der „Boston-Bomber“ Dschochar Zarnajew wird doch nicht hingerichtet. Vier Jahre nach dem Aufsehen erregenden Prozess um den islamistischen Bombenanschlag auf den Marathonlauf in Boston 2013 hat ein US-Berufungsgericht das Todesurteil gegen den gebürtigen Tschetschenen aufgehoben. Wie aus Gerichtsunterlagen vom Freitag (Ortszeit) hervorgeht, ordneten die Richter an, dass über das Strafmaß neu entschieden werden müsse.

Dabei stellte das Gericht klar, dass Zarnajew mindestens lebenslange Haft erwarte: „Dschochar wird seine verbleibenden Tage im Gefängnis verbringen. Die einzige Frage ist, ob er durch Hinrichtung sterben wird.“

Anschlag auf Boston-Marathon im April 2013

Zarnajew hatte im April 2013 gemeinsam mit seinem älteren Bruder Tamerlan im Zieleinlauf des Marathons in Boston (US-Staat Massachusetts) zwei mit Schnellkochtöpfen gebastelte Sprengsätze gezündet. Dabei waren drei Menschen - darunter ein achtjähriger Junge - getötet und 260 verletzt worden. Bei einer tagelangen Verfolgungsjagd wurden Tamerlan Zarnajew und ein Polizist getötet. Dschochar Zarnajew wurde kurz nach dem Anschlag schwer verletzt gefasst. Er gestand die Tat und sitzt heute in einem Hochsicherheitsgefängnis im US-Staat Colorado.

Zarnajew konnte zum Tode verurteilt werden, obwohl Massachusetts die Todesstrafe bereits in den frühen 1980er Jahren abgeschafft hatte, weil er nach Bundesrecht vor Gericht gestellt wurde. Die Geschworenen entschieden nach gut 14-stündigen Beratungen in sechs von 30 Anklagepunkten, derer er für schuldig befunden wurde, für die Todesstrafe.

Geschworenen waren angeblich voreingenommen

Das Berufungsgericht hob das Todesurteil des Bezirksgerichts nun mit der Begründung auf, im Prozess sei nicht sichergestellt worden, dass die Geschworenen unvoreingenommen gegenüber Zarnajew seien. Das Bezirksgericht habe „Vorurteile oder Befangenheit“ nicht erkennen können, weil es potenziellen Geschworenen die Möglichkeit verweigert habe, inhaltliche Fragen zu dem zu stellen, was sie über den Fall gelesen und gehört hätten.

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Im Prozess hatten die Anklagevertreter Zarnajew als vom radikalen Islam inspirierten gefühllosen Mörder charakterisiert, der wegen der Kriege im Irak und in Afghanistan Rache an den USA nehmen wolle. Die Verteidigung beschrieb ihn als Mitläufer unter dem Einfluss seines Bruders. Zarnajew selbst schwieg im Prozess. Erst nach dem Todesurteil zeigte er überraschend Reue und erklärte: „Ich möchte mich gern bei den Opfern und Überlebenden entschuldigen.“ Er bete zu Allah, dass der ihm gnädig sei. (dpa)