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Corona-SonderregelungTelefon-Krankschreibung nach massiver Kritik weiter möglich

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telefonische Krankschreibung

Ein Mann hält eine Gesundheitskarte der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) in der Hand, während er am Telefon eine Nummer wählt.

Berlin – Krankschreibungen wegen Erkältungen sind in der Corona-Krise nun doch weiterhin auch per Telefon möglich. Das teilte der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses im Gesundheitswesen (G-BA), Josef Hecken, am Montag mit. Der Bundesausschuss, der mit Vertretern von Ärzten, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen besetzt ist, werde sich im Laufe des Tages erneut mit dem Thema befassen und mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 beschließen. Ärzte könnten „im Vorgriff auf diese Entscheidung“ weiterhin aufgrund telefonischer Anamnese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.

Krankschreibung auf eine Woche begrenzt

Die Dauer einer telefonischen Krankschreibung soll demnach auf eine Woche begrenzt werden und könne „bei fortdauernder Erkrankung“ einmal verlängert werden. „Alle Verantwortlichen müssen derzeit tagesaktuell und auf unsicherer Erkenntnislage neu abwägen und entscheiden, wie eine schrittweise Herstellung des regulären Medizinbetriebes unter Wahrung des gebotenen Infektionsschutzes möglich ist“, sagte Hecken.

Von Ärzteverbänden hatte es zuvor massive Kritik am Auslaufen der Sonderregelung für telefonische Krankschreibungengegen. Die Entscheidung habe bei Ärzten, „aber auch bei vielen anderen patientennahen Akteuren“, für blankes Entsetzen gesorgt, sagte der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, am Montag der Deutschen Presse-Agentur. „Es kann nicht sein, dass einerseits an einem weitgehenden Kontaktverbot festgehalten wird und andererseits Patienten mit Infekten jetzt wieder die Praxen aufsuchen.“

Das Ende der Krankschreibung per Telefon komme zu früh, sagte Bundesärztekammerpräsident Klaus Reinhardt, bevor die Entscheidung am Montag revidiert wurde. „Es bedeutet eine gesundheitliche Gefährdung der Praxisteams und auch der Patienten.“ Er forderte „zunächst für mindestens zwei Wochen an der pragmatischen Sonderlösung festzuhalten“. Fällen von Missbrauch müsse selbstverständlich nachgegangen werden. „Sie sind aber kein Grund, die Regelung jetzt für alle aufzuheben.“

Gesundheitswesen erscheinen in keinem guten Licht

Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) hatte mitgeteilt, die Entscheidung gefährde nicht nur Patienten und Ärzte, sondern lasse die Selbstverwaltung des Gesundheitswesens auch in keinem guten Licht erscheinen. Die Krankschreibung per Telefon müsse so lange wieder möglich sein, bis ausreichend Schutzkleidung vorhanden sei.

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In der Corona-Krise war die Möglichkeit eingeführt worden, sich bei Erkältungssymptomen telefonisch krankschreiben zu lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen (G-BA) hatte dies am Freitag aber zunächst nicht mehr verlängert. (dpa)