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Cum-Ex-Schlüsselfigur wird ausgeliefert

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Düsseldorf – Eine der Schlüsselfiguren im Skandal um illegale Cum-Ex-Aktiengeschäfte wird an die deutsche Justiz überstellt. Das Schweizer Bundesamt für Justiz habe die Auslieferung von Steuerrechtsanwalt Hanno Berger bewilligt, sagte eine Sprecherin des nordrhein-westfälschen Justizministeriums am Dienstag in Düsseldorf. Gegen die Entscheidung gebe es keine Rechtsmittel mehr.

Während im Cum-Ex-Skandal gegen Berger und mehr als 1300 Beschuldigte ermittelt wird, bahnt sich offenkundig ein noch größerer Betrugsskandal an. Nach Angaben von NRW-Justizminister Peter Biesenbach ist der Cum-Ex-Betrug trotz seines geschätzten zweistelligen Milliardenvolumens wohl nur die „Spitze des Eisbergs”. Dafür gebe es „starke Verdachtsmomente”, sagte der CDU-Politiker der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung”.

Die Cum-Ex-Ermittler in Köln seien auf weitere Methoden mutmaßlichen Steuerbetrugs gestoßen, bestätigte eine Ministeriumssprecherin der Deutschen Presse-Agentur. „Um die Ermittlungen nicht zu gefährden, können wir diese Modelle derzeit nicht umreißen.”

NRW-Minister Biesenbach sagte der Zeitung: „Wer glaubt, den Staat plündern zu können, muss damit rechnen, dass der Staat die Herausforderung annimmt. Wir wollen das Geld.” Es werde zeitnah zu weiteren öffentlich wirksamen Aktionen kommen. Er gehe davon aus, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren in diesem Jahr deutlich steigen werde.

Im Fall Hanno Berger hatten sowohl die hessische als auch die nordrhein-westfälische Justiz die Auslieferung des deutschen Anwalts beantragt. Beiden Begehren sei nun stattgegeben worden, sagte die Sprecherin. Man rechne mit einer schnellen Überstellung des Beschuldigten. Damit rückt ein Prozess für Berger in Deutschland näher. Berger hätte schon im vergangenen Frühjahr bei einem laufenden Cum-Ex-Prozess am Landgericht Wiesbaden erscheinen sollen, blieb aber fern. Daher wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt.

„Die nun bewilligte Auslieferung eines angeklagten Rechtsanwalts in einem Cum-Ex-Prozess vor dem Landgericht Wiesbaden belegt die Stärke des Rechtsstaats”, sagte Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann. Die große Beharrlichkeit der beteiligten Behörden trage nun Früchte, „sodass die Grundlage dafür gelegt ist, dass ein hessisches Gericht in dieser wichtigen Angelegenheit Recht sprechen kann”.

Das Schweizer Bundesamt für Justiz teilte auf Anfrage mit, es habe die Auslieferung bereits am 20. August 2021 bewilligt. „Nachdem das Bundesgericht nun in letzter Instanz nicht auf die Beschwerde des Betroffenen eingetreten ist, ist die Verfügung vom 20. August 2021 rechtskräftig geworden und kann vollzogen werden.” Aus Sicherheitsgründen erteile das Bundesamt aber vor dem Vollzug einer Auslieferung keine weiteren Auskünfte. Berger war im Juli 2021 im Kanton Graubünden festgenommen worden und sitzt in Auslieferungshaft.

Berger, ein früherer Finanzbeamter, gilt als einer der Architekten des Modells, bei dem sich Banken und Investoren nie gezahlte Steuern erstatten ließen. Er lebte zuletzt in der Schweiz und hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.

Er und sein Anwalt argumentieren unter anderem, dass die ihm vorgeworfenen Delikte in der Schweiz nicht strafbar gewesen seien. Dem hat das Schweizer Bundesstrafgericht widersprochen: „Es kann offensichtlich nicht richtig sein, dass eine einbehaltene Steuer zweimal ausgezahlt wird”, argumentierte das Gericht. Das Vorgehen sei als arglistig zu bezeichnen.

Bei Cum-Ex-Geschäften schoben Banken und andere Finanzakteure Aktien mit („cum”) und ohne („ex”) Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und her. Das Ziel des Verwirrspiels war die Erstattung von Steuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Der deutsche Staat büßte dadurch Schätzungen zufolge einen zweistelligen Milliardenbetrag ein. Die Hochphase von Cum-Ex war zwischen 2006 und 2012. Mehrere Gerichte und Staatsanwaltschaften arbeiten den Skandal seit Jahren auf.

© dpa-infocom, dpa:220222-99-236435/6 (dpa)