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Fahrlässiger Cannabis-Handel: Unternehmen angeklagt

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Fulda – Weil sie fahrlässig mit Cannabis gehandelt haben sollen, klagt die Staatsanwaltschaft Fulda die drei Inhaber eines Cannabidiol-Produkte (CBD) vertreibenden Unternehmens an. Vier der ihrer Produkte würden einen Tetrahydrocannabinol-Gehalt (THC) aufweisen, der einen Rauschzustand erzeugen könne, teilte am Donnerstag die Staatsanwaltschaft mit. Daher könnten Käufer die Ware als Drogen missbrauchen. Den Beschuldigten wird daher vorgeworfen, ihre Sorgfaltspflicht beim Verkauf der Produkte verletzt zu haben.

„Hierdurch haben sich die Angeschuldigten des fahrlässigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln hinreichend verdächtig gemacht”, so die Oberstaatsanwältin. Die drei Unternehmer bauen die EU-zertifizierten Cannabis-Pflanzen für ihre Produkte den Angaben nach selbst im Raum Fulda an.

CBD-Produkte, über die auch Promis und Influencer berichten, sind wegen angeblicher Wirkung gegen diverse Leiden gefragt. Mit CBD angereichertes Öl und Produkte wie Gummibärchen, Kaugummis und Kosmetik werden im Internet angeboten. Für den Rauscheffekt von Cannabis ist nicht CBD, sondern THC verantwortlich.

© dpa-infocom, dpa:220721-99-104893/2 (dpa)