Hass im NetzStaatsanwalt kämpft gegen Hetze – so kann man dabei helfen
Köln – Hass und Hetze scheint in den Kommentarspalten von sozialen Medien fast schon zur Tagesordnung zu gehören. Staatsanwalt Christoph Hebbecker kümmert sich bei der „Zentral-und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen“ (ZAC NRW) darum, dass gegen die Verfasser von Postings mit strafbaren Inhalten ermittelt wird. Hebbecker erklärt, wie er und seine Kollegen gegen Hass im Netz vorgehen und wie sich Nutzer selbst schützen können.
Können Sie kurz erklären, welche Aufgaben Sie bei der „Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) übernehmen?
Christoph Hebbecker: Zusammen mit einer Kollegin beschäftige ich mich ausschließlich mit dem Delikt-Phänomen „Hatespeech“ (zu Deutsch: Hassrede). Die „Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime“ ist bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelt und bundesweit die größte justizielle Cybercrime-Einheit. Wir kümmern uns im Sonderdezernat „Hasskriminalität im Internet“ hauptsächlich um das Projekt „Verfolgen statt nur löschen“, welches wir 2017 zusammen mit der Landesanstalt für Medien NRW initiiert haben. Seit Februar 2018 melden uns Medienpartner [Anmerkung der Redaktion: darunter auch Kölner Stadt-Anzeiger und Express] Posts mit strafbaren Inhalten.
Wie viele Verfahren hatten Sie bisher?
Hebbecker: Seit Projektstart im Februar 2018 sind bei uns circa 400 Anzeigen der Medienpartner und der Landesanstalt für Medien eingegangen. In rund der Hälfte der Fälle wurden dann auch tatsächlich Ermittlungsverfahren eingeleitet. 80 Beschuldigte haben wir identifizieren können.
Was ist mit Menschen, die anonym Hass im Netz verbreiten?
Hebbecker: Wir arbeiten mit dem nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt zusammen – sie ermitteln die Identitäten der Beschuldigten. Das Landeskriminalamt nutzt dazu eine Reihe von Ermittlungstechniken mit denen es anonyme Nutzer finden kann. Man sollte sich also nicht allzu sicher sein, dass die Behörden nicht in der Lage wären, die Identität zu ermitteln, wenn man nicht mit seinem Klarnamen bei den sozialen Netzwerken angemeldet ist.
Welche Inhalte im Netz verfolgen Sie überhaupt? Ab wann ist es strafbar?
Hebbecker: Den Straftatbestand „Hatespeech“ gibt es nicht – er setzt sich aus verschiedenen Straftatbeständen zusammen. Dazu zählen: Volksverhetzung, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen [Anmerkung der Redaktion: zum Beispiel ein Bild von einem Hakenkreuz], das öffentliche Aufrufen zu Straftaten oder das Beschimpfen von Glaubensbekenntnissen.
Mit was für einer Strafe muss ein Verfasser von Hass-Postings rechnen?
Hebbecker: In unserem letzten Verfahren ging es um einen Beschuldigten, dem wir fünf Volksverhetzungen vorgeworfen haben, alle sind auch abgeurteilt worden und er ist zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten zur Bewährung verurteilt worden und einer Geldauflage in Höhe von 1500 Euro. Volksverhetzungen können mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sieht einen Strafrahmen von Geldstrafen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe vor.
Das spricht ja gegen das Gefühl, dass Hasskommentare ohne Konsequenz bleiben.
Hebbecker: Es macht eigentlich keinen Unterschied, ob man eine Hakenkreuzflagge auf dem Marktplatz hisst oder die Hakenkreuzflagge auf seinem Facebook-Profil postet. Auch wenn der Spruch mittlerweile etwas abgedroschen klingt und schon oft wiederholt wurde: online und offline gelten die gleichen Regeln.
Gibt es Hetze nur von rechts?
Hebbecker: In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle, die wir bearbeiten, lassen sich die Postings dem rechten oder auch dem rechtsextremen Spektrum zuordnen. Wir haben auch eine geringe Anzahl von Fällen, die wir dem linken Spektrum zuordnen würden und einige Fälle, die wir einem politisch neutralen Spektrum zuordnen würden.
Wie profitieren Nutzer von sozialen Medien durch Ihre Arbeit?
Hebbecker: Vielfach ist zu beobachten, das Kommentarspalten geschlossen werden und so Möglichkeiten zum Austausch im Internet verschwinden. Wir versuchen einen Beitrag dazu zu leisten, dass solche digitalen Austauschräume weiter bestehen bleiben und strafbare Postings nicht nur gelöscht, sondern die Verfasser bestraft werden. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens muss für Verfasser von Hassrede ein realistisches Szenario werden. Mit Blick auf die Konsequenzen hinterfragt sich der ein oder andere dann sicherlich noch einmal, bevor er sein Posting absendet.
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Was kann ich als Verbraucher tun, wenn ich in der Kommentarspalte auf sozialen Medien zu einem Zeitungsartikel angegriffen werde? Haben Sie da Tipps?
Hebbecker: Ich kann das Posting beim Betreiber des sozialen Netzwerks melden. Sofern es rechtswidrig ist, ist der Betreiber nach dem Netzwerkdurchsuchungsgesetz verpflichtet, es kurzfristig zu löschen. Damit wird es aber nur gelöscht und kein Strafverfahren in Gang gesetzt. Möchte ich, dass es auch verfolgt wird, muss ich Anzeige erstatten. Dazu sollten Betroffene Beweise durch Screenshots sichern. Das heißt, ich mache ein Bildschirmfoto von dem Posting – optimalerweise auch von dem Beitrag auf den sich das Posting bezieht und von dem Profil des Verfassers, um den Ermittlungsbehörden Anhaltspunkte zu liefern.
Das Projekt „Verfolgen statt nur löschen“ ist in Nordrhein-Westfalen ist bisher einzigartig. Das wird nicht reichen, um Hass und Hetze im Netz zu begrenzen.
Hebbecker: NRW hat in diesem Bereich sicherlich eine Vorreiterrolle eingenommen. Mittlerweile findet sich das Projekt „Verfolgen statt nur Löschen“ auch im hessischen Koalitionsvertrag. Dort gibt es aktive Bemühungen ein solches Projekt wie in NRW ins Leben zu rufen. In Berlin und Brandenburg haben wir Richter und Staatsanwälte geschult. Auch in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen gibt es Interesse an unserem Projekt.