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Ist auf Bewertungsportale Verlass?

Lesezeit 4 Minuten

Hamburg – Das Angebot klingt toll. Doch von dem Shop, der das Schnäppchen im Angebot hat, hört man zum ersten Mal. Ist der seriös? Mit dieser Frage im Hinterkopf werfen dann viele Internetnutzer die Suchmaschine an und landen nicht selten auf Portalen, wo man Shops oder Dienstleister bewerten kann.

Dort zu finden: Noten und Kundenbewertungen. „Service super”, steht dann da, oder „einmal bestellt, nie wieder”. Oft stehen Bewertungen auch direkt auf den Seiten der Händler und Dienstleister. Doch wer schreibt da überhaupt? Und sind die Bewertungen verlässlich?

„Es gibt keine gesicherten Daten über die Einschätzung von Bewertungsportalen”, sagt Tristan Jorde von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Bewertungsmechanismen seien intransparent, die Gefahr von Manipulation hoch.

Der Warnung schließt sich die Stiftung Warentest an: Deren Expertinnen und Experten hatten 2020 unter anderem herausgefunden, dass Händler oder Dienstleister bei Agenturen ganz einfach gute Bewertungen kaufen konnten - für zehn Euro pro Stück.

Gesetzliche Vorgaben fehlen

„Die Mechanismen sind sehr intransparent”, sagt Kai-Oliver Kruske, Jurist bei der Verbraucherzentrale Hessen. Die Bewertungsportale geben zwar an, Fälschungen verhindern oder zumindest erkennen zu wollen - wie sie dabei vorgehen, ist allerdings unklar. Genauso schwer nachzuvollziehen ist, welche Kommentare oben stehen oder welche Noten in die Gesamtbewertung einfließen.

allerdings in letzter Instanz abgewiesen worden (Az.: VI ZR 496/18).

Es fehlen gesetzliche Vorgaben, die regeln, wer ein Produkt bewerten kann, sagt auch Oliver Buttler von der Verbrauchzentrale Baden-Württemberg. Einige Bewertungsportale versuchen immerhin sicherzustellen, dass nur Kunden Noten oder Sterne vergeben, die auch tatsächlich das Produkt oder die Dienstleistung gekauft haben.

Der Link zur Bewertung wird erst nach abgeschlossenem Bestellprozess verschickt. Doch ein Selbstversuch von Stiftung Warentest hat gezeigt, dass eine Bewertung auch mit einer Bestellung gekauft sein kann.

Was also tun mit der Bewertungsflut? „Nach unserer Erfahrung kann man sich an schlechten Bewertungen orientieren”, sagt Verbraucherschützer Kruske. Gerade, wenn sich etwa Beschwerden über lange Lieferzeiten oder Warnungen vor Abofallen häuften, seien sie wahrscheinlich echt. Skeptisch sollten Nutzer immer dann werden, wenn wochenlang nur schlechte Rezensionen kommen, dann aber auf einmal massenhaft fünf Sterne vergeben werden.

Manche Shops verwenden gefälschte Siegel

Neben Bewertungen versuchen Händler und Dienstleister ihre potenzielle Kundschaft oft mit Siegeln von der eigenen Seriosität und Qualität zu überzeugen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten. „Gerade unseriöse Shops schmücken sich mit bunten Siegeln, die oft nur mit Photoshop nachgemacht wurden”, sagt Verbraucherschützer Buttler. Es gebe sogar Seiten, die solche Fälschungen zum Herunterladen anbieten.

vergibt der Tüv Süd seit März 2021 nicht mehr. Echt ist eines der genannten Siegel nur dann, wenn man bei einem Klick darauf auf die offizielle Siegel-Seite gelangt, wo der Händler oder Dienstleister als zertifiziert gelistet wird.

Testkäufe helfen

Nun ziert aber längst nicht jede seriöse Seite ein Siegel. Was könnte also noch helfen? Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen rät zur Testbestellung. Statt eines teuren Produkts lässt man sich Ware für wenige Euro zuschicken. Das Risiko ist gering, trotzdem können Kunden so prüfen, ob mit Lieferung, Bezahlung und möglicher Reklamation alles klappt - und dann mit Höherpreisigem nachlegen.

Eine relativ sichere Bank sind auch die Webshops von Geschäften aus der eigenen Stadt oder Region. Notfalls könne man dort bei Problemen persönlich vorbeischauen. „Bei einem großen Portal müssen Sie verhandeln und sind auf Kulanz angewiesen”, sagt Verbraucherschützer Jorde.

Ansonsten sollte man bei unbekannten Anbietern drei Klicks an den richtigen Stellen nicht vergessen, rät Eva Behling, Rechtsexpertin beim Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh): auf das Impressum, die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung. „So kann man sehen, ob das ein seriöser Anbieter ist.” Das Impressum müsse auch eine Anschrift enthalten. In der Widerrufsbelehrung stehe, ob der Kunde die Kosten für eine Rücksendung zu tragen hat. Und die Datenschutzerklärung sollte in vernünftigem Deutsch verfasst sein.

© dpa-infocom, dpa:220221-99-229403/2 (dpa/tmn)