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Klar ist: Urheberrechtlich geschützte Filme aus dem Netz herunterzuladen, ist illegal. Hier muss mit einer Abmahnung gerechnet werden. Beim Streaming sah das lange anders aus. Denn hier werden die Dateien nicht dauerhaft auf dem heimischen Rechner gespeichert, sondern nur über den Browser oder eine App abgerufen.
Doch 2017 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass auch Streaming das Urheberrecht eines anderen verletzen und damit illegal sein kann (Az.: C-527/15). Allerdings nur dann, wenn der Nutzer auch hätte erkennen können, dass er beim Streamen auf eine illegale Quelle zugreift.
Auf Angebot der Seite achten
Doch wann ist das eigentlich der Fall? Laut Stiftung Warentest gibt das Urteil einen wichtigen Anhaltspunkt: „Streamen Nutzer kostenlos Filme oder Musik, die sonst nur kostenpflichtig angeboten werden - etwa über Pay-TV-Sender wie Sky -, müssen sie damit rechnen, dass es sich um eine illegale Quelle handelt.” Dies gelte auch für aktuelle Live-Streams von Sportevents wie etwa Spielen der Fußball-Bundesliga.
Zudem lassen sich illegale Streaming-Portale Stiftung Warentest zufolge auch am Angebot erkennen. Verbraucher sollten etwa dann hellhörig werden, wenn aktuelle Kinofilme kostenlos im Netz angeboten würden. Erst recht, wenn sich erkennen lässt, dass die Filme von der Leinwand abgefilmt wurden. Sonst droht eine Abmahnung.
Fehlendes Impressum als Hinweis
Auch ein Hinweis darauf, dass das Streaming illegal sein könnte und man es besser sein lässt: Der Anbieter hat seinen Sitz im Ausland, auf der Website fehlt das Impressum und es gibt weder Kundenservice noch Kontaktmöglichkeiten.
Die gute Nachricht: Bei Plattformen wie Youtube dürfen Nutzer davon ausgehen, dass es sich um legal eingestellte Inhalte handelt. Hier können Filme, Serien und Videos auch kostenlos legal gesehen werden.
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