VergewaltigungsvorwurfStaatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Regisseur Dieter Wedel
München – Die Staatsanwaltschaft München I hat Anklage gegen den Regisseur Dieter Wedel (81) wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung erhoben. Das teilte die Behörde am Freitag mit. Wedel hat die Vorwürfe bestritten.
Wedel: Vergewaltigung im Sommer 1996
Es geht um einen Vorwurf aus dem Sommer 1996. Die Schauspielerin Jany Tempel gibt an, Wedel („Der große Bellheim“, „Der Schattenmann“) habe sie damals in einem Münchner Hotel zum Sex gezwungen. Damals, im Alter von 27 Jahren, habe sie für eine Rolle vorsprechen wollen.
Die 20-seitige Anklage führt nach Angaben der Staatsanwaltschaft mehr als 20 Zeugen, eine Gutachterin sowie Kalendereinträge als Beweismittel an.
Weder Tempel noch ihr Anwalt Alexander Stevens wollten sich zunächst zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft äußern.
Vorwürfe im Zuge der MeToo-Debatte
Die Vorwürfe wurden Anfang 2018 bekannt. Damals beschuldigten drei Schauspielerinnen Wedel im „Zeit-Magazin““, sie in den 90er Jahren sexuell bedrängt zu haben. Der Fall wurde der bekannteste in der deutschen #MeToo-Debatte, die 2017 ins Rollen gekommen war. Unter dem Hashtag #MeToo posteten vor allem Frauen in sozialen Netzwerken millionenfach ihre Erfahrungen mit sexuellen Übergriffen.
Wedel, der mit TV-Mehrteilern wie „Der König von St. Pauli“ zu den bekanntesten deutschen Regisseuren zählt, hat den Vorwürfen per eidesstattlicher Erklärung widersprochen. Ende August 2018 sagte er der „Bild“-Zeitung: „Inzwischen bin ich froh, dass es diese Ermittlungen gibt. Ich vertraue auf die Staatsanwaltschaft.“
Das könnte Sie auch interessieren:
Nach Bekanntwerden der Vorwürfe war Wedel im Januar als Intendant der Bad Hersfelder Festspiele zurückgetreten. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft haben sich lange hingezogen - vor allem auch, weil Zeugen im Ausland vernommen werden mussten.
Ende Januar wies die Generalstaatsanwaltschaft München eine Fachaufsichtsbeschwerde von Tempels Anwalt Stevens über die lange Dauer gegen die Staatsanwaltschaft München I ab. „Die Sachbehandlung ist nicht zu beanstanden“, sagte ein Sprecher damals.
Für Wedel gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Strafverfahren die Unschuldsvermutung.