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Ordnungsämter beginnen mit Kontrollen von Zweitwohnsitzen

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Husum/Büsum – Zehntausende Zweitwohnungen gibt es im Urlaubsland Schleswig-Holstein. Und sie dürfen aktuell wegen der Corona-Krise nicht mehr genutzt werden. Wer noch da ist, muss sein Feriendomizil vielerorts verlassen oder bereits verlassen haben. So haben in Nordfriesland die zuständigen Behörden in den Kommunen am Montag begonnen, Zweitwohnungen in der Region zu kontrollieren. Zwar werde das vom Kreis erlassene Verbot der Nutzung von Zweitwohnungen größtenteils eingehalten. „Es gibt jedoch auch Hinweise auf Ausnahmen”, wie Kreissprecher Hans-Martin Slopianka sagte.

Am Sonntag um Mitternacht mussten die letzten Zweitwohnungsbesitzer aus Nordfriesland abgereist sein. Ausnahmen von dem Verbot gab es nur beim Vorliegen von zwingend beruflichen sowie ehe-, sorge- und betreuungsrechtlichen Gründen beziehungsweise wenn in den Wohnungen sehr dringende Erhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen vonnöten sind. In Nordfriesland gibt es etwa 11 000 Zweitwohnungen. Gut 3100 davon gehören Schleswig-Holsteinern. Die Zweitwohnungszahlen von Sylt sind in dieser Aufstellung nicht enthalten.

Auch im Kreis Ostholstein mussten die Besitzer einer Ferienwohnung oder eines -hauses bis Sonntag um Mitternacht ihren Zweitwohnsitz verlassen haben. Für die Gemeinden sind diese Vorgaben nicht immer ganz einfach: „Uns als Gemeinden ist der Schwarze Peter zugeschoben worden”, sagte die Bürgermeisterin von Scharbeutz, Bettina Schäfer, der Deutschen Presse-Agentur. Schön sei es nicht, als Bürgermeisterin die Gäste zum Gehen aufzufordern. Andererseits könne sie die Sorgen und Ängste der Einheimischen sehr gut verstehen. „Da schlagen wirklich zwei Herzen in meiner Brust.”

Knapp 5000 gemeldete Zweitwohnungen gibt in Scharbeutz. Einige der Zweitwohnungsbesitzer seien fast mehr hier als an ihrem Erstwohnsitz, sagt Schäfer. „Sie gehören zu unserer Gemeinde dazu.” Aber das Gesundheitssystem sei nun einmal von seinen Kapazitäten her auf Erstwohnsitzbesitzer ausgerichtet, erläuterte die Scharbeutzer Bürgermeisterin. Und auf jeden Zweitwohnsitz komme ja nicht nur ein Gast, sondern auch beispielsweise Ehepartner und Kinder. Und dann seien es auf einmal 20 000 Menschen mehr in Scharbeutz.

Im Kreis Dithmarschen hatten die Zweitwohnungsbesitzer bis Montag einschließlich Zeit, um ihre Anwesen zu verlassen. „Heute ist der letzte Tag, an dem die Zweitwohnungsbesitzer spätestens abreisen müssen”, sagte der Stellvertretende Ordnungsamtsleiter des Amtes Büsum-Wesselburen, Andreas Peters, der dpa. Von Dienstag an werde kontrolliert. Voraussichtlich würden für die Kontrollen noch aus anderen Abteilungen Leute rekrutiert werden müssen, sagte Peters. Allein in Büsum gibt es knapp 2500 Zweitwohnungen, im gesamten Amtsgebiet sind es rund 3300. Zahlen für das gesamte Kreisgebiet Dithmarschen liegen ebenso wie für Ostholstein nicht vor.

Unterdessen sind am Verwaltungsgericht in Schleswig bisher insgesamt 17 Eilverfahren vom Zweitwohnungsbesitzern eingegangen. Dies sagte eine Sprecherin am Montag auf Anfrage. Die Zweitwohnungen der Antragsteller liegen in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Schleswig-Flensburg, und Ostholstein. Die Verfahren würden zeitnah entschieden. Fünf der Verfahren waren bereits am Wochenende entschieden worden. Diese Antragsteller scheiterten mit ihrem Anliegen, trotz der Verfügung des Landes wegen der Corona-Pandemie in ihren Nebenwohnungen im nördlichsten Bundesland bleiben zu dürfen.

Am Freitag hatte die Landesregierung alle Besitzer von Zweitwohnungen in Schleswig-Holstein zur Abreise aufgefordert. Einige Kreise haben die Nutzung von Zweitwohnungen bis auf wenige Ausnahmen verboten. Für entsprechende Kontrollen seien in erster Linie die Ordnungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte zuständig, sagte Uwe Keller vom Landespolizeiamt. „Die Landespolizei Schleswig-Holstein wird eventuellen Hinweisen nachgehen.” (dpa/lno)