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UrteilLebenslange Haft für Lübcke-Mörder – Zweifel an Geständnissen

Lesezeit 2 Minuten
Stephan Ernst verurteilt

Der Hauptangeklagte im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke, Stephan Ernst (l)

Frankfurt/Main – Im Prozess um den Mord am CDU-Politiker Walter Lübcke hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Hauptangeklagten Stephan Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellten die Richter am Donnerstag die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Eine anschließende Sicherungsverwahrung behielt sich das Gericht vor.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Ernst in der Nacht zum 2. Juni 2019 den nordhessischen Regierungspräsidenten auf dessen Terrasse im Landkreis Kassel erschossen hat. Der 47-Jährige handelte demnach aus einem rechtsextremistischen, fremdenfeindlichen Motiv. „Er projizierte Fremdenhass auf Dr. Lübcke.“ Der Politiker hatte 2015 in Ernsts Gegenwart die Aufnahme von Flüchtlingen verteidigte.

Freigesprochen wurde Ernst vom Vorwurf, einen irakischen Flüchtling 2016 hinterrücks niedergestochen und schwer verletzt zu haben. „Es gibt zwar Umstände, die auf die Täterschaft hindeuten, aber keine tragfähigen Beweismittel“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel.

Markus H. wegen Beihilfe zu Bewährungsstrafe verurteilt

Der ursprünglich wegen Beihilfe zum Mord an Lübcke angeklagte Markus H. wurde wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Das OLG verurteilte H. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.Ernst hatte die Tat wiederholt gestanden - jedoch in drei unterschiedlichen Versionen. Dabei belastete er zuletzt den Mitangeklagten H., der mit am Tatort gewesen sei. Doch an dieser Version habe man angesichts von Widersprüchen und situativ angepassten Aussagen „erhebliche Zweifel“, erklärte das Gericht. Ernsts Schilderungen seien nur im Bezug auf den eigenen Tatanteil glaubwürdig.

Die Geständnisse wirkten sich trotz der Widersprüche laut Sagebiel zugunsten von Ernst aus. Zwar habe das Gericht keinen Spielraum bei der Verurteilung zu lebenslanger Haft und der Festellung der besonderen Schwere der Schuld gehabt. Aber Ernst habe nun die Möglichkeit, mit einem Aussteigerprogramm für Rechtsextreme zusammenzuarbeiten, Einfluss auf die mindestens zu verbüßende Strafe zu nehmen und Sicherheitsverwahrung zu vermeiden.

Nebenkläger in dem einschließlich der Urteilsverkündung 45 Tage dauernden Prozess war unter anderem die Familie Lübckes - seine Ehefrau und zwei Söhne. Die Tat gilt als erster rechtsextremistischer Mord an einem Politiker in der Bundesrepublik. Der Prozess fand wegen der Corona-Pandemie unter strengen Hygieneauflagen statt. (dpa)