AboAbonnieren

WarschauPolens Parlament debattiert über Gesetz für Verbot von LGBTQ-Demos

Lesezeit 2 Minuten
Neuer Inhalt

Protestteilnehmer in Polen nehmen Anfang Oktober an einer Demo zur Gleichberechtigung für Mitglieder der LGBTQ-Community teil.

Warschau – Polens Parlament befasst sich am Donnerstagabend in erster Lesung mit einem Gesetzentwurf, der Demonstrationen für die Gleichstellung nicht-heterosexueller Menschen verbieten will. Der Entwurf zur Änderung des Versammlungsrechts wurde von der Stiftung Leben und Familie der Pro-Life-Aktivistin Kaja Godek eingebracht, die dafür die nötigen 140.000 Unterschriften gesammelt hatte.

Die Änderung sieht vor, dass eine öffentliche Versammlung nicht das „Infragestellen der Ehe als Beziehung zwischen Frau und Mann“ sowie das „Propagieren der Ausweitung der Ehe auf Personen des gleichen Geschlechts“ zum Ziel haben darf. Auch darf bei Demonstrationen nicht für die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare und für eine „andere sexuelle Orientierung als die heterosexuelle“ geworben werden. Damit zielt der Gesetzentwurf vor allem auf die Pride-Parade und andere Demonstrationen der LGBTQ-Gemeinde. Die Abkürzung steht für Schwule, Lesben, Bisexuelle, Transgender und queere Personen.

Die Organisation Allpolnischer Frauenstreik, die im vergangenen Jahr federführend bei den Protesten gegen ein verschärftes Abtreibungsrecht war, hat unter dem Motto „Hassfreie Zone“ zu einer Demonstration vor dem Parlament gegen den Gesetzentwurf aufgerufen.

EuGH verurteilt Polen zur Zahlung von Zwangsgeld

Im Konflikt um die umstrittenen polnischen Justizreformen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg das Land außerdem angewiesen, der EU-Kommission täglich eine Million Euro Zwangsgeld zu zahlen.

Polen habe die EuGH-Entscheidung zur Disziplinarkammer für Richter nicht umgesetzt, begründete das Gericht am Mittwoch seinen Beschluss. Dies sei aber notwendig, um ernsthaften und irreparablen Schaden von den europäischen Werten, vor allem der Rechtsstaatlichkeit, abzuwenden. (Az. C-204/21). Die EU-Kommission und Polen streiten seit langem um die Einhaltung der verbindlichen rechtsstaatlichen Grundsätze.

Das könnte Sie auch interessieren:

Polens Regierung hat das Urteil des EuGH zurückgewiesen. „Der EuGH verachtet und ignoriert die polnische Verfassung und die Urteile des Verfassungsgerichts komplett“, schrieb Vize-Justizminister Sebastian Kaleta auf Twitter. Das Gericht überschreite seine Kompetenzen. „Das ist eine weitere Etappe der Operation, die Polen den Einfluss auf seine Staatsform wegnehmen soll. Das ist Usurpation und Erpressung.“ (dpa)