Nach Abbruch gegen RWOSportgericht entscheidet über Spielwertung des 1. FC Köln
Köln – Über die Frage, ob das Fehlverhalten der eigenen Fans die U-21-Fußballer des 1. FC Köln drei sicher geglaubte Punkte kostet, wird das Sportgericht des für die Regionalliga West zuständigen Westdeutschen Fußball-Verbandes in Kürze entscheiden.
Am Freitagabend war die Partie gegen RW Oberhausen beim Stand von 4:1 in der 89. Minute abgebrochen worden, nachdem der Diebstahl einer Oberhausener Zaunfahne durch Kölner Zuschauer für Tumulte auf dem Rasen gesorgt hatte. Schiedsrichter Marc Jäger fertigt einen Sonderbericht an, der dem Sportgericht über den Staffelleiter zugeleitet wird. Beide Seiten erhalten im Anschluss die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme.
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Danach dürfte es zu einer mündlichen Verhandlung kommen, an deren Ende ein Urteil über die Spielwertung und die sonstigen Strafen für einen oder beide Vereine steht. Die Verhandlung soll zeitnah erfolgen, idealerweise steht damit noch in diesem Monat ein Urteil. Danach besteht noch eine Einspruchsmöglichkeit. In diesem Fall müsste noch das Verbandsgericht des WDFV als nächsthöhere Instanz ein Urteil fällen. (dm)