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BGH bestätigt Freispruch im Mordfall Springmann

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Wuppertal/Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch eines Angeklagten im Wuppertaler Mordfall Springmann bestätigt. Dem 49-Jährigen hatte die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, gemeinsam mit dem Enkel der Mordopfer im März 2017 das wohlhabende Wuppertaler Unternehmer-Paar Christa und Enno Springmann umgebracht zu haben.

Während die lebenslange Haftstrafe für den Enkel bereits rechtskräftig ist, ist es nun auch der Freispruch. Der Bundesgerichtshof befand, es sei zwar nachgewiesen, dass der Angeklagte am Tatort gewesen sei, aber nicht auszuschließen, dass er das Anwesen erst betrat, als das betagte Ehepaar schon tot gewesen sei.

Wie zudem am Montag bekannt wurde, hat das Wuppertaler Landgericht den wegen Mordes verurteilten Enkel der Springmanns inzwischen für erbunwürdig erklärt. Nach Aussage eines Sprechers erben jetzt eine Stiftung und der Sohn des Paares den Großteil des Vermögens der Getöteten. Dies habe eine Zivilkammer des Gerichts entschieden.

© dpa-infocom, dpa:220808-99-318856/2 (dpa/lnw)