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BUND zieht gegen Rodungen in Hambacher Wald vor Gericht

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Düsseldorf – Der Bund für Umwelt- und Naturschutz will weitere Rodungen in einem alten Wald am Tagebau Hambach juristisch verhindern. Dazu reichte der Landesverband Nordrhein-Westfalen nach eigenen Angaben am Dienstag einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln ein. Ein vom BUND in Auftrag gegebenes Gutachten belege, dass der Hambacher Wald alle Kriterien für eine Ausweisung als europäisches Schutzgebiet erfülle, was die nordrhein-westfälische Landesregierung aber bisher nicht getan habe. Erst eine Gesetzesänderung im Juni ermögliche diesen juristischen Schritt.

Die Restbestände der Eichen-Hainbuchenwälder gehören laut BUND zu den hochwertigsten Vorkommen dieses Typus im Nordwesten Deutschlands. Die Kolonien der Bechsteinfledermaus dort zählen demnach zu den bedeutendsten Europas. Große Umweltverbände haben bei den anstehenden Anti-Braunkohle-Protesten im Rheinland für den 26. August zu einer Menschenkette am Hambacher Wald aufgerufen.

Der BUND hatte schon 2015 die Klage gegen die Fortführung des Tagebaus Hambach und den Hauptbetriebsplan eingereicht, der auch die Rodung umfasst. Aber das Verwaltungsgericht Köln habe die Verhandlung noch nicht terminiert. „Wir befürchten, dass ein Urteil zu spät kommen würde und am 1. Oktober die Kettensägen dort kreisen”, sagte BUND-Sprecher Dirk Jansen. (dpa/lnw)