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DieselabgaseRichter reibt Köln kölsches Grundgesetz unter die Nase

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Köln_Luftreinhaltung

Nächtlicher Verkehr rollt über die Zoobrücke (Symbolbild)

Münster – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am heutigen Donnerstag mit der Verhandlung über die Luftreinhaltepläne der Städte Köln, Bonn und Aachen begonnen, gegen die die Deutsche Umwelthilfe geklagt hatte. In allen drei Städten werden an Messstellen die Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide regelmäßig überschritten.

Bei der Berufung vor dem OVG geht es unter anderem darum, ob Fahrverbote für Dieselfahrzeuge erlassen werden oder nicht. In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht Köln im November 2018 ein Dieselfahrverbot gefordert. Der Vorsitzende Richter betonte, dass es sich um eine zunehmend emotional geführte Diskussion handele. Das OVG wolle für mehr Transparenz sorgen, um seine Entscheidung nachvollziehbar zu machen. Fahrverbote seien eine von vielen Möglichkeiten, die Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten, aber nicht die einzige.

OVG kritisiert Kommunen für Nichtstun

Die Überschreitung der Grenzwerte wäre aus Sicht des Gerichts rückblickend zu vermeiden gewesen, wenn die Städte und das Land früher tätig geworden wären. „Die Verkehrsplanung ist vernachlässigt worden. Wir säßen hier nicht zusammen, wenn die Hausaufgaben gemacht worden wären“, sagte der Vorsitzende Richter.

Viele mittel- und langfristige Maßnahmen seien daher verspielt worden, weshalb jetzt kurzfristig umsetzbare Maßnahmen im Mittelpunkt stehen – dazu gehören auch Fahrverbote. Man befände sich in der Situation eines Arztes, der eine Notoperation vornähme. Das sei mit Nebenwirkungen verbunden.

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„Es entsteht der Eindruck, dass sich manche Städte nicht so sehr bemüht haben wie andere“, kritisierte der Vorsitzende. Der Artikel drei aus dem rheinischen Grundgesetz „Et hätt noch immer jot jejange“ sei in diesem Fall nicht zielführend.

Berufung auf Artikel fünf, kölsches Grundgesetz

Vielmehr träfe Artikel fünf „Nix bliev wie et wor“ zu. Die Gerichte für Fahrverbote verantwortlich zu machen, statt nach Lösungen zu suchen, stelle die Dinge auf den Kopf. Die Grenzwerte seien geltendes Recht und stünden nicht zur Disposition.

Im Verlauf des heutigen und des morgigen Tages befragt der Vorsitzende Richter Sachverständige, um zu klären, wie die Messwerte erfasst werden, auf welcher Grundlage die Grenzwerte festgelegt wurden und wie sie einzuhalten sind. Die Urteile für Aachen und Bonn sind im Juli und August zu erwarten, die Entscheidung für Köln soll im September folgen.

An der Verhandlung nehmen unter anderem NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser, Deutsche-Umwelthilfe-Chef Jürgen Resch und die Kölner Verkehrsdezernentin Andrea Blome teil.