DüsseldorfGerichtspräsident ließ Gefangene auf Geburtstagsfeier arbeiten
Düsseldorf – Ein runder Geburtstag sollte eigentlich ein erfreulicher Anlass sein – der Präsident des Düsseldorfer Landgerichts, Bernd Scheiff, zieht mit Erreichen seines 60. Lebensjahrs vergangenen Freitag aber nun zugleich Kritik auf sich.
Der Grund: Bedienstete seiner Behörde und Strafgefangene aus dem offenen Vollzug, hatten beim Auf- und Abbau der Feier im Foyer des Justizzentrums Düsseldorf geholfen – während ihrer Dienstzeit. Der Bund für Steuerzahler NRW stellt jetzt den Zusammenhang zwischen Dienstpflichten und dem Geburtstag eines Behördenleiters in Frage.
Bund der Steuerzahler kritisiert Vorgehen
„Ich finde es nicht vermittelbar, warum ein 60. Geburtstag in einem Justizzentrum gefeiert werden muss. Einen Anlass dazu gibt es überhaupt nicht“, sagt Markus Berkenkopf vom Bund für Steuerzahler NRW. Ein entsprechendes Schreiben des Landgerichts Düsseldorf will jenen Anlass aufklären. Denn bei Scheiffs Geburtstagsfeier habe es sich um eine dienstliche Veranstaltung gehandelt, und die werde, so heißt es in dem Schreiben weiter, „wie jede dienstliche Veranstaltung während der Dienstzeiten durch die Verwaltung des Hauses vor- und nachbereitet.“
Das beziehe sowohl die in der Hausverwaltung tätigen Strafgefangenen des offenen Vollzugs der JVA Moers-Kapellen ein, welche dem Landgericht für Tätigkeiten der Hausverwaltung zugeteilt wurden. Und weiter auch Mitarbeiter, die für die Betreuung des Hauses zuständig waren.
Sollte also beispielsweise die Leitung der Wachtmeisterei an diesem Abend über die regulären Dienstzeiten hinaus gearbeitet haben, sei dies auf freiwilliger Basis im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit erfolgt. „Eine gesonderte Entlohnung wurde nicht gewährt“, so das Landgericht. Der planmäßige Zeitrahmen für die Veranstaltung war Medienberichten zufolge von 18 Uhr abends bis 3 Uhr nachts angesetzt.
Gästeliste sorgt für weiteren Unmut in Düsseldorf
In der Kritik steht außerdem die Gästeliste der Geburtstagsfeier – unter anderem waren auch Familienmitglieder von Bernd Scheiff anwesend. Laut Pressedezernentin und Vorsitzender Richterin am Düsseldorfer Landgericht Dr. Elisabeth Stöve habe es sich aber keinesfalls um handverlesene Gäste gehandelt, sondern vielmehr um sämtliche Mitarbeiter des Landgerichts Düsseldorf – „von der Putzkraft bis zur Führungsposition.“ Die Kosten für die Bewirtung der Feier habe Präsident Bernd Scheiff selbst getragen.
Für Markus Berkenkopf keine ausreichende Begründung dafür, diese „dienstliche Zusammenkunft“ vor dem Steuerzahler zu rechtfertigen: „Das Problem ist, dass es keine genauen Auflagen für dienstliche Veranstaltungen gibt. Fakt ist aber, dass die Menschen, die bei den Vorbereitungen und im Wachdienst während der Feier beteiligt waren, das nicht in ihrer Freizeit gemacht haben. Die Anwesenheit von Familie spricht auch eher für einen privaten Rahmen als einen dienstlichen Austausch.“
Abgesehen von der steuerrechtlichen Problematik wäre es für Berkenkopf nun das Mindeste, die Randkosten und die Aufwandsentschädigungen für das Personal offenzulegen – auch, wenn es dazu laut Landgericht Düsseldorf keine Informationen gibt. Die Kosten müssten also auf Schätzwerten basieren. „Um es mal so zu sagen: Das Geschmäckle dieser Veranstaltung ist abgedroschen. Es sollte ein Selbstverständnis sein, diese Art von persönlicher Feier in anderem Rahmen auszuführen und zu zahlen“, so Berkenkopf – denn der Allgemeinheit sei die Feier sicherlich nicht zu Gute gekommen.