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Kein verkaufsoffener SonntagEin Hotdog für enttäuschte Kunden in Bad Münstereifel

Lesezeit 4 Minuten

Mit einem Gutschein erhielten enttäuschte Kunden wegen des ins Wasser gefallenen verkaufsoffenen Sonntags einen Hotdog.

Bad Münstereifel – Bei der Beantragung des für den 5. August geplanten verkaufsoffenen Sonntags hat die Stadt Bad Münstereifel nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Aachen einige grobe handwerkliche Fehler begangen.

Die Richter hatten daher der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die die Verkaufsaktion verhindern wollte, Recht gegeben und sie per einstweiliger Anordnung verboten. Die Stadt verzichtete darauf, Beschwerde einzulegen.

Nach Informationen dieser Zeitung sind an diesem ins Wasser gefallenen Sonntag Politessen durch die Kernstadt gelaufen und haben Handzettel an Passanten verteilt. Auf dem Handzettel sind ein junges Paar und ein kleines Logo des City-Outlet zu sehen. Ein Absender ist darauf Fehlanzeige. „Als kleine Entschädigung für den entfallenen Sonntag können Sie sich (...) mit diesem Flyer einen Gutschein für einen Gratis-Hotdog abholen“, ist darauf zu lesen.

Nicht informiert über Aktion der Verwaltung

Die Politiker, mit denen die Redaktion gesprochen hat, waren über die Aktion der Verwaltung nicht informiert. Günter Kirchner (FDP) dachte zunächst, es handele sich um einen Scherz. Dann räumte er ein, die Sache nicht zu hoch hängen zu wollen. Hier gehe es schließlich um die Beruhigung von verärgerten Kunden.

„Das geht gar nicht“, sagte hingegen Toni Schmitz (SPD) über den Alleingang der Verwaltung: „Politessen sind doch keine Erfüllungsgehilfen des City-Outlet.“ Es handele sich schließlich um städtische Bedienstete, die der Bürger nicht dafür bezahle, ein Privatunternehmen zu unterstützen.

Stadtsprecherin Marita Hochgürtel sagte dazu am Montag auf Anfrage, dass davon auszugehen gewesen sei, dass nicht alle Kurstadt-Besucher über die Absage des verkaufsoffenen Sonntags informiert gewesen seien. Um einen Imageschaden wegen enttäuschter Kunden, die vor verschlossenen Läden stehen, abzuwenden, hätten städtische Mitarbeiterinnen im Rahmen ihrer regelmäßigen Parkplatz-Kontrollen Info-Flyer verteilt.

Doch warum haben die Richter den verkaufsoffenen Sonntag gestoppt? In der dieser Zeitung vorliegenden Anordnung des Verwaltungsgerichts haben die Richter festgestellt, dass die vom Bad Münstereifeler Stadtrat am 10. Juli erlassene Verordnung zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags am 5. August „schon aus formellen Gründen unwirksam ist, weil sie nicht ordnungsgemäß ausgefertigt worden ist“.

Bemängelt hat das Verwaltungsgericht auch, dass ein rechtfertigender Sachgrund für den verkaufsoffenen Sonntag am 5. August von der Verwaltung nicht angegeben worden sei. Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsschutz müssten für die Öffentlichkeit klar erkennbar bleiben.

Zuvor war in Bad Münstereifel ein verkaufsoffener Sonntag immer in Zusammenhang mit einem Stadtfest (etwa Flaggen- oder Lichterfest) begangen worden. Diesmal jedoch nicht. Die von der Stadt erarbeitete Zusatzerläuterung werde den Anforderungen an das Regel-Ausnahme-Verhältnis „nicht ansatzweise gerecht“, verlautete aus Aachen.

„Strenge Anforderungen nicht erfüllt"

Sie beschränke sich auf die Wiederholung von Gesetzestexten und einer einzigen auf die Stadt Bad Münstereifel bezogenen Feststellung, dass die Kommune in der Vergangenheit starken strukturellen Veränderungen im Bereich des Einzelhandels unterlegen habe und der pauschalen Behauptung, „eine Sonntagsöffnung könne daher nur förderlich sein“.

„Es liegt auf der Hand, dass die Antragsgegnerin (die Stadt Bad Münstereifel, d. Red.) damit nicht ansatzweise die strengen Anforderungen der Rechtsprechung an die Begründung und Dokumentation erfüllt hat, um einen für die Öffentlichkeit erkennbaren und dem Gericht nachvollziehbaren Ausnahmecharakter der Ladenöffnung zu begründen“, heißt es im Urteil.

Dem Verwaltungsgericht hat sich der Eindruck aufgedrängt, dass die Stadt „im Interesse der Verkaufsstelleninhaber an zusätzlichen Umsatzsteigerungen auf deren Anregung vier weitere Sonntage (...) zur Ladenöffnung festgesetzt hat“. Die Richter schreiben der Verwaltung zudem „eine fehlende Auseinandersetzung mit den konkreten Verhältnissen in Bad Münstereifel“ ins Stammbuch. Diese Versäumnisse könnten in dem gerichtlichen Verfahren nicht nachgeschoben werden, hieß es.

„Erhebliches Versehen“

Nach Ansicht der Aachener Verwaltungsrichter hat sich die Bad Münstereifeler Stadtverwaltung beim Antrag in Sachen verkaufsoffener Sonntag fälschlicherweise auf die Vorgänger-Verordnung vom 31. März 2017 und nicht auf die entscheidende vom 10. Juli 2018 bezogen.

„Angesichts der Förmlichkeiten des Normsetzungsverfahrens ist es erheblich, dass der von der Bürgermeisterin am 10. Juli 2018 unterzeichnete Text zur Ausfertigung offenbar versehentlich nicht an die streitige Verordnung angepasst worden ist“, heißt es im Beschluss vom 31. Juli.

Die Stadt sagte dazu, dass versehentlich ein falsches Datum ausgewiesen worden sei. Die Verkündigungsanordnung im Amtsblatt sei hingegen korrekt gewesen. (pws)