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Verbot von GroßveranstaltungenVerkaufsoffene Sonntage auch ohne besonderen Anlass?

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Viel Betrieb, sehr zur Freude der Einzelhändler, herrschte bislang an den verkaufsoffenen Sonntagen.

Bad Münstereifel – Das Verbot von Großveranstaltungen gilt zunächst bis zum 31. August dieses Jahres. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass die Bundesregierung es zum 31. Oktober ausdehnt. „Dies hätte weitreichende Folgen. Denn dann könnten verkaufsoffene Sonntage, die an eine eben solche Großveranstaltung gekoppelt sind, nicht stattfinden“, berichtet Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian (CDU).

Deshalb hat sich die Bad Münstereifeler Verwaltungschefin mit der Bitte an den CDU-Landtagsabgeordneten Klaus Voussem gewandt, sich für die lokalen Einzelhändler bei der Landesregierung einzusetzen und verkaufsoffene Sonntage auch ohne besonderen Anlassbezug für das Jahr 2020 zu gestatten. Dies würde sicherlich helfen, die finanziellen Einbußen durch den Lockdown zumindest einzudämmen, meint Preiser-Marian.

Landesregierung soll „etwas flexibler werden“

Dies sieht MdL Voussem ähnlich: „Der Handel in unseren Innenstädten ist corona-bedingt sehr belastet, unter anderem auch durch den Onlinehandel. Die NRW-Landesregierung diskutiert derzeit die Möglichkeit einer vorübergehenden Sonntagsöffnung, damit die Menschen die Möglichkeit haben, sonntags in Geschäfte zu gehen, statt online zu bestellen.“

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Wenn Verkäuferinnen und Verkäufer sonntags arbeiten wollten, um ihre Jobs zu sichern, weil sie sich Sorgen um ihre Existenz und um die ihrer Familie machen würden, dann muss nach Ansicht des Euskirchener Landtagsabgeordneten die Landesregierung „etwas flexibler werden“. Derweil geht man in der Kurstadt davon aus, dass der Weihnachtsmarkt im Dezember stattfinden kann. Mit den entsprechenden Vorbereitungen ist bereits begonnen worden. (mez)