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Exklusiv

Ermittlung
Jäger soll versehentlich tödlichen Schuss auf Blankenheimer Landwirt abgegeben haben

Lesezeit 2 Minuten
Auf einem Waldweg steht ein Traktor mit Einachs-Anhänger, auf dem Brennholzstücke liegen.

Mit diesem Traktor war der 82-jährige Landwirt im November 2023 unterwegs, als er von einem Schuss aus einem Jagdgewehr getroffen wurde.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Mann, der bei der Jagd auf Rotwild einen vorbeifahrenden Landwirt tödlich verletzt haben soll.

Im Fall des 82-jährigen Landwirts, der am 3. November des vergangenen Jahres im Bereich der Mülheimer Mühle bei Blankenheim von einem Schuss aus einem Jagdgewehr getroffen und tödlich verletzt worden war, hat die Staatsanwaltschaft Aachen einen Tatverdächtigen ermittelt.

Wie Oberstaatsanwältin Katja Schlenkermann-Pitts, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Aachen, auf Anfrage dieser Redaktion mitteilte, werde derzeit gegen einen „etwa 60 Jahre alten Mann“ wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt.

Weil zum Zeitpunkt des tödlichen Schusses auf den Landwirt eine Treibjagd in dem Waldgebiet stattfand, waren Polizei und Staatsanwaltschaft schon früh von einem Jagdunfall ausgegangen.

Tatverdächtiger war nicht an Treibjagd in Blankenheim beteiligt

Zunächst stand aber nicht fest, wer den tödlichen Schuss abgegeben haben könnte. Der Landwirt war mit dem Traktor und dem Anhänger, auf dem er eine Fuhre Holz geladen hatte, von der Eichergasse aus Fahrtrichtung Talgasse in Richtung Mülheimer Mühle durch das Waldgebiet gefahren, in dem die Drückjagd stattfand.

„Der Tatverdächtige ist keiner der Jäger, die an der Treibjagd beteiligt waren“, sagt Schlenkermann-Pitts. Der „etwa 60-jährige Mann“ sei hingegen zur gleichen Zeit als „berechtigter Jäger in seinem Jagdrevier, das unmittelbar neben dem Jagdrevier liegt, in dem die Drückjagd stattgefunden hat“, unterwegs gewesen und habe dort auf Rotwild geschossen.

„Dabei hat er versehentlich und völlig unbeabsichtigt das 82 Jahre alte Opfer getroffen, das sich auf einem tiefer gelegenen Waldweg befunden hatte“, fasst Schlenkermann-Pitts den aktuellen Ermittlungsstand zusammen. Der Tatverdächtige habe den Bereich des Waldwegs, den der Landwirt mit seinem Traktor befuhr, von seinem Standort aus nicht einsehen können, so die Oberstaatsanwältin.

Kein Vorwurf gegen Teilnehmer der Drückjagd

Hinweise, wonach der Bereich, in dem die Drückjagd stattfand, nicht abgesperrt gewesen sei und es keine Hinweise auf die Jagd gegeben habe, wollte Schlenkermann-Pitts gegenüber dieser Zeitung nicht bestätigen: Die an der Drückjagd beteiligten Jäger „haben sich an alle Sicherheitsvorkehrungen gehalten“.

Der Tatverdächtige und das Opfer hätten sich flüchtig gekannt, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft weiter. „Diese Beziehung ist aber reiner Zufall und spielt für die Tat keine Rolle“, betont Schlenkermann-Pitts: „Derzeit wird wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, wobei das Schussrekonstruktionsgutachten noch aussteht.“